Selbständig als 2. Standbein - Seite 2
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Selbständig als 2. Standbein

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  #11  
Alt 08.01.2010, 06:34
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Standard Hallo Steffen,


möchte auch mein Quentchen zu deiner Frage dazugeben und auf den Kern kommen.

Drei Dinge sind mir aufgefallen:

Du willst dich "nebenher" über den Winter selbständig machen und danach wieder in die berufliche Abhängigkeit zurückkehren?
Hm... kann ich, mit Verlaub nicht so richtig nachvollziehen. Was denn nun- Fisch oder Fleisch?

Du beschreibst ziemlich geheimnisvoll, dass du einen in GFK machen willst. Einige user haben dir schon richtig beschrieben, welche gesundheitlichen Risiken, trotz Atemmaske, bei der Verarbeitung von Industrie- Kunstharzen und Laminat oder Kohlefaser entstehen.

Und als Drittes kommt hinzu, dass das was du da fertigen willst lediglich "Waren- oder Produktionsproben" sein können.
Diese kannst (und solltest) du nicht versuchen gewinnbringend zu verkaufen, weil u.U. mit Materialfehlern zu rechnen sein muss. Ohne TÜV- Zertifikat, was das Mindeste aber ohnehin Teuerste sein dürfte, auf "den Markt" zu gehen ist mehr als gefährlich.
Wurde hier auch schon angedeutet.

Egal Steffen, ob nun Bootskörper, Motorradteile oder Flugmodellrümpfe- über allen schwebt die deutsche Regelungswut, welche immer saftig zu bezahlen ist.

Willst du dir den Streß für ein paar Monate wirklich antun?

Insider 56
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  #12  
Alt 08.01.2010, 12:03
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Naja, Zweifler und Skeptiker wird's aber auch immer geben.
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  #13  
Alt 08.01.2010, 13:43
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Standard Schutz für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns

Zwei Zitate von Wodim:

Zitat:
So kann es gar nicht geschützt sein, dass du nicht irgendwas Ähnliches bauen dürftest.
Ganz so einfach ist es nicht unbedingt. Dafür brauchst Du Informationen darüber, was im Einzelnen geschützt ist.

Verwendest Du geschützte Komponenten, so kannst Du eine Menge Ärger bekommen, wenn Deine Wettbewerber einen guten Rechtsanwalt haben. Der Ärger betrifft dann nicht nur Änderungen, die Du zukünftig an Deinen Produkten vornehmen müsstest, sondern womöglich auch jeden Euro, den Du mit dem Verkauf geschützter Komponenten eingenommen hast sowie jeden weiteren etwaigen Schaden, den Du Deinen Wettbewerbern durch Verwendung geschützter Komponenten verursacht hast.

Zitat:
Die einzige "Gefahr", die ich sehe: Wenn du's 'rausgebracht hast, dürften die es genauso "nachbauen".
Gute Neuerungen können nicht nur die beiden vorhandenen Wettbewerber übernehmen, sondern auch jeder andere, der zukünftig auf die Idee kommt, sich auf diesem Gebiet ebenfalls zu betätigen.

Die folgenden Zitate stammen von der Homepage des DPMA, des Deutschen Patent- und Markenamtes:

Zitat:
Wirksamer Schutz für Ideen

Als moderner Dienstleister bietet das Amt einen wirksamen Schutz für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns. Kleine und mittlere Unternehmen, die Großindustrie, Forschungseinrichtungen und auch Einzelerfinder erhalten wirksame Instrumente, um ihr geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu verteidigen.
Geschützt werden also nicht nur technische Erfindungen, sondern z.B. auch Produktdesigns.

Zitat:
Patente erleichtern unternehmerische Entscheidungen

Patente spielen auch eine wichtige Rolle bei unternehmerischen Entscheidungen. Recherchen in der Patentliteratur können Ihnen helfen, teure und unnötige Doppelentwicklungen zu vermeiden. Auch der Gefahr, fremde Schutzrechte zu verletzen, können Sie so vorbeugen.

Die Anzahl angemeldeter oder gehaltener Patente einer Firma spricht für deren Innovationspotential und ökonomische Leistungsfähigkeit. Patente zeigen Strategien und Entwicklungstendenzen. Sie sind ein wichtiger Faktor für die Bewertung von Unternehmen. Eine Patentrecherche ist der Schlüssel zu diesem riesigen Schatz an Wissen.
Auf der Homepage des DPMA gibt es diverse Recherche-Hinweise für die Suche nach geschützten Komponenten.

Zitat:
Erfindung ist 20 Jahre geschützt

Ein Patent entsteht nicht automatisch mit Anmeldung Ihrer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Ihre Erfindung kann erst dann tatsächlich patentiert werden, wenn ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren mit positivem Ergebnis durchlaufen wurde. Erst mit der Patenterteilung setzt Ihr Schutz- und Verbietungsrecht ein.

Ein erteiltes Patent wirkt ab dem Anmeldetag (rückwirkend) maximal 20 Jahre lang.
Durch den dann rückwirkend eintretenden Schutz ist die Erfindung bzw. das Produktdesign nach erfolgreichem Durchlaufen des Verfahrens ab dem Anmeldetag geschützt.

Ein deutlicher Hinweis auf die Patentanmeldung, die Schutzgesetze (Links zu den relevanten Gesetzen finden sich ebenfalls auf der Homepage des DPMA) und eine Verfolgung etwaiger Schutzverletzungen kann Wettbewerber u.U. davon abhalten, die guten, neuen Ideen gleich einmal zu übernehmen. Sollten sie es doch tun, so müssen sie nach Durchlaufen des Verfahrens mit demselben Ärger rechnen, den Du durch rechtzeitige Recherche vermeiden kannst.

Eine Patentanmeldung kostet nicht unbedingt die Welt.

Zitat:
Kann ich auch ohne Patentanwalt anmelden?

Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Die Entscheidung, ob man sich dabei der Hilfe eines Anwalts bedienen will, ist jedem selbst überlassen.
Zitat:
Wie verwerte ich mein Patent? Wo finde ich Beratungs- und Fördermöglichkeiten?

Weder die Patentverwertung noch die Ahndung von Patentverletzungen gehören zu unserem Aufgabengebiet. Zum Thema Schutzrechtsverwertung, sowie Technologie- und Innovationsförderung gibt es im Internet spezielle, öffentlich geförderte Informationsportale.

Außerdem bietet die Patentanwaltskammer beim DPMA in München, beim Technischen Informationszentrum in Berlin sowie bei einigen Patentinformationszentren und Industrie- und Handelskammern kostenlose Erfindererstberatungen an.
Hier geht’s direkt auf eine Seite mit Gebührenbeispielen für eine Patentanmeldung:

DPMA - Hinweis Anmeldegebühr

Das sind keine großen Summen, wenn man vermeiden will, dass der Wettbewerb die guten Ideen abschöpft.
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  #14  
Alt 08.01.2010, 14:01
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Schon gut, das haben wir auch alles schon durchgekaut und mir damit viel erspart. Mein Ding kriege ich nie geschützt, aber auch quasi täglich neu bestätigt, dass es mir keiner "klaut". Also hier bitte nicht nochmal, ich verlinke mal interessehalber dahin:

Mein µC - gesteuerter Kennlinienverbieger ("Elektronik-Projekt" - Forum)

(Man beachte besonders die Beiträge von "Bunbury".)

Aktualisierung: Inzwischen habe ich wieder ein Konto (Mann, die Leistung )! Bei der Bank haben sie mich natürlich gefragt, warum nicht in Gilching - und sich nur an den Kopf gefasst, als ich andeutungsweise geschildert habe, wie die anderen Banken so 'rumgesponnen haben.

Geändert von wodim (08.01.2010 um 14:09 Uhr)
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  #15  
Alt 08.01.2010, 14:15
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Standard Produktdesign von Steffenk

Mein Beitrag bezieht sich auf das Produktdesign von Steffenk und kann vielleicht auch für andere interessant sein, die sich mit einer neuen Idee selbstständig machen wollen.

Geschmack kann man übrigens auch schützen lassen.

Damit ist folgendes gemeint (Zitat von der Homepage des DPMA):

Zitat:
Designschutz für Form- und Farbgestaltungen

Geschmacksmuster


Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Es kann zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens werden.

Das passende Schutzrecht für Ihr Produktdesign ist das Geschmacksmuster. Es schützt die Farb- und Formgebung eines Erzeugnisses - vom Auto bis zur Zitronenpresse.

Was ist ein Geschmacksmuster?

Das Geschmacksmuster schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände - zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeug. Auch für zweidimensionale Muster - wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons kann man ein Geschmacksmuster anmelden.

Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht Ihnen das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Zudem können Sie es anderen verbieten, das Design ohne Ihre Zustimmung zu verwenden. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf Ihr Design beziehen - beispielsweise das Anbieten von Produkten, bei denen Ihr Design verwendet wird, deren Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr.

Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrecht erhalten werden.
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  #16  
Alt 08.01.2010, 14:28
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Geschmack kann man übrigens auch schützen lassen.
Dazu muss man aber erst mal welchen haben. Aber im Ernst: Mich bringt keiner dazu, noch Geld in so ein Verfahren zu stecken - ich nehme an "Steffenk" wird sich das auch noch gut überlegen.
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  #17  
Alt 08.01.2010, 14:54
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Standard Schutz und Alleinstellungsmerkmale

Klar: das wird jeder handhaben, wie er es selbst für richtig hält.

Auf der Suche nach Investoren muss man allerdings auch die Frage beantworten, wie man sein Produkt, seine Marke, sein Design vor Nachahmung schützen will. Genau diese Frage stellen im übrigen auch Banker, bei denen ein Gründer oder Unternehmer nach einem Darlehen für eine Unternehmensgründung oder eine Investition anfragt, die für die geplante Neuerung notwendig ist.

Lässt sich das Produkt / die Technik / das Design nicht schützen, so stellt sich die Frage, ob wohl keine entsprechend darstellbaren Unterscheidungskriterien gegenüber den Angeboten des Wettbewerbs vorliegen - mit anderen Worten: fehlen entscheidende Alleinstellungsmerkmale?

Gibt es wiederum keine Alleinstellungsmerkmale, die sich auch wirklich schützen lassen, so kann es schwer bis unmöglich werden, dafür Geldmittel zu erhalten.

Benötigt jemand keine Geldmittel von anderen, so kann er sich selbst überlegen, welches Risiko er nicht nur mit seinem eingebrachten Geld, sondern auch mit seiner eingebrachten Arbeit, seiner Kreativität, seinen Ideen eingeht.
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  #18  
Alt 08.01.2010, 15:08
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Auf der Suche nach Investoren muss man allerdings auch die Frage beantworten, wie man sein Produkt, seine Marke, sein Design vor Nachahmung schützen will. Genau diese Frage stellen im übrigen auch Banker, bei denen ein Gründer oder Unternehmer nach einem Darlehen für eine Unternehmensgründung oder eine Investition anfragt, die für die geplante Neuerung notwendig ist.

Lässt sich das Produkt / die Technik / das Design nicht schützen, so stellt sich die Frage, ob wohl keine entsprechend darstellbaren Unterscheidungskriterien gegenüber den Angeboten des Wettbewerbs vorliegen - mit anderen Worten: fehlen entscheidende Alleinstellungsmerkmale?
Schon klar - aber geh das doch mal durch:

Mein µC - gesteuerter Kennlinienverbieger ("Elektronik-Projekt" - Forum)

Meine Kiste hat Alleinstellungsmerkmale, aber die lassen sich hauptsächlich aus zwei Gründen nicht schützen.

Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Gibt es wiederum keine Alleinstellungsmerkmale, die sich auch wirklich schützen lassen, so kann es schwer bis unmöglich werden, dafür Geldmittel zu erhalten.
Da gibt's aber unzählige Gegenbeispiele, wie spinnerte Ideen gefördert wurden / werden. Aber darum geht's mir nicht. Bei mir hängt's ja nur regelmäßig an vergleichsweise Peanuts, an meine eigenen Mittel 'ranzukommen.

Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Benötigt jemand keine Geldmittel von anderen, so kann er sich selbst überlegen, welches Risiko er nicht nur mit seinem eingebrachten Geld, sondern auch mit seiner eingebrachten Arbeit, seiner Kreativität, seinen Ideen eingeht.
Auch das hab ich mir überlegt - das "Risiko" liegt voll auf meiner Seite. Ist aber keins, bräuchte den "Investor" auch gar nicht mehr zu interessieren. Der hat sein Geld schon verzinst wieder, wenn ich anfange zu "riskieren".
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  #19  
Alt 08.01.2010, 19:57
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Ja, Zweifler und Skeptiker wird's immer geben.
Aber wer den Versuch nicht wagt......bleibt lieber wieder Angestellter und spart sich jedes Risiko.

Insider 56: Ja, das Ganze nur im Winter durchzuziehen habe ich mir auch lange den Kopf zerbrochen. Zum einen will ich wissen ob das ganze Konzept stimmt und angenommen wird, und andererseits ich will ich nicht ins kalte Wasser springen und nach 1 Jahr Konkurs anmelden weil ich keine nennenswerte Rücklagen habe. So ganz bin ich mir noch nicht sicher wird sich aber am Ende des Jahres wenn alles abgewogen ist klären.

Strike 2009
Gesundheitlich: Klar ohne Maske und Einweghandschuhe arbeite ich selber nicht an GFK, dafür ist mir meine Gesundheit zu schade.
Das letztenmal krank war ich im März 99. War einige Jahre auf See (100ts sm)und habe da gearbeitet. Bei jeden Wind und Wetter. Nebenbei fahre ich Motorrad/Gespann bei jeden fast Wetter. Also so schnell haut mich nix aus den Latschen.

Was ich jedem selbständigen Empfehlen kann! 2-3 mal pro Woche morgens vorm Frühstück zu joggen. Das brauch nur 2-3km zu sein! Der Kopf wird frei und man bekommt während des laufens neue Ideen oder Probleme lösen sich manchmal ganz nebenbei. Ich wills nichtmehr missen. Dann Duschen und ein ausgiebiges Frühstück und Der Tag kann kommen.

Klar Produktionsfehler können im besten Betrieb einschleichen. Wir sind alles nur Menschen. Ich hab aber gelernt 100% zu arbeiten.(Fluftfahrtbranche)
Zum einen hat es die konkurrenz auch geschafft diese Hürden zu nehmen.
Warum soll ich das nicht auch schaffen.

Wenns schief geht gehst schief...aber ich habe es versucht. Zumal die Werkstatt die ich jetzt gemietet habe je auf dem Plan stand. Die Produktionskosten, Tüvkosten und etliche andere Kosten werde ich dann mit dem 1 Standbein abfedern.
Der Andere (Konkurrenz) macht es ja auch nebenbei.
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  #20  
Alt 08.01.2010, 22:29
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Aber wer den Versuch nicht wagt......bleibt lieber wieder Angestellter und spart sich jedes Risiko.
Bis auf eins: Gekündigt werden.
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