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#1
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| Hallo zusammen, ich habe folgende Frage zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Ich zahle nun schon gut 2 Jahre in die Versicherung ein. Nun ist mir mein Hauptkunde, wegen der schlechten Wirtschaftslage abgesprungen, und somit ist meine Arbeitszeit wohl unter 15 Std die Woche eingebrochen. Zu dem bin ich gesundheitlich recht angeschlagen. Ich denke nun darüber nach die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Nur sind mir ein paar Punkte unklar: 1. Muss ich die Versicherung in der Zeit der Inanspruchnahme weiter zahlen? 2. Wenn ich insgesamt 15Monate Anspruch habe, jetzt vielleicht 6 Monate mit der Versicherung überbrücken möchte, dann aber wieder Einkommen aus meiner Selbständigkeit erziele und dann die Inanspruchnahme beende, habe ich dann nur noch 9-Monate Anspruch oder wenn ich dann z.B. 2 Jahre wieder einzahle dann wieder 15 Monate Anspruch. (Kann ich das überhaupt?) 3. Wenn ich mich innerhalb der Inanspruchnahme krank melde, was passiert mir dann. Darf ich z.B. eine Kur beantragen? Gruß, und Dank für einen möglichen Tipp oder eine Erklärung Anabell |
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#2
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| wenn du von der Arbeitslosenversicherung was willst, musst du dein Gewerbe abmelden... (min. 15 h/woche kann keiner vom Amt gegenteilig beweisen...) mehr: klick mich fest |
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#3
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| Hallo waldmensch, das ist so nicht richtig, ich brauche mein Gewerbe nicht abzumelden, wenn ich nachweise das ich nur 15h/Woche arbeite. bzw. meinen Zuverdienst angebe. Der wird natürlich angerechnet, wodurch sich das ALG verringert, das ist mir gesagt worden, was ich aber auch verstehe und bedacht habe Zu meinen Fragen hast Du keine Antworten? confused: Gruß. |
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#4
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| Hallo schimmerlos, 1. Muss ich die Versicherung in der Zeit der Inanspruchnahme weiter zahlen? Nein musst du nicht. 2. Wenn ich insgesamt 15Monate Anspruch habe, jetzt vielleicht 6 Monate mit der Versicherung überbrücken möchte, dann aber wieder Einkommen aus meiner Selbständigkeit erziele und dann die Inanspruchnahme beende, habe ich dann nur noch 9-Monate Anspruch oder wenn ich dann z.B. 2 Jahre wieder einzahle dann wieder 15 Monate Anspruch. (Kann ich das überhaupt?) Wenn du von den 15 Monaten 6 verbrauchst bleibt ein Restanspruch von 9 Monaten. Dieser ruht. Wenn Du wieder einzahlst erwirbst du neuen Anspruch (in 2 Jahren mindestens 12 Monate einzahlen). 3. Wenn ich mich innerhalb der Inanspruchnahme krank melde, was passiert mir dann. Darf ich z.B. eine Kur beantragen? Wenn Du krank bist, gibt es kein Arbeitslosengeld, weil du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Dann gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn Du privat versichert bist frag mal bei deiner Versicherung nach. Lese auch auf der Seite die der Waldmensch verlinkt hat. Da steht alles gut erläutert. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Henry für den nützlichen Beitrag: | ||
schimmerlos (12.01.2009) | ||
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