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#1
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| Hallo zusammen, bin neu hier und hab da auch schon eine Frage an euch. Ich arbeite derzeit als Elektroinstallateur, habe aber desöfteren Gedanken mich selbständig zu machen. Mir schweben da auch 3 Dinge im Kopf rum, einmal Hausmeisterservice, Haushaltsgeräte Kundendienst und Handwerkerservice Nun meine Frage, wie sieht es mit dem Meisterbrief aus, brauche ich den bei diesen Gewerken oder geht das auch ohne? Danke schon mal für eure Hilfe |
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#2
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| Hausmeisterservice und Vollhandwerk anbieten. Grundsätzlich darf man im Handwerk auch ohne Meisterbrief arbeiten und vollhandwerkliche Arbeiten anbieten. Das ist in der Handwerksordnung ganz klar geregelt. Die Handwerkskammern sehen dies aber nicht gern, weil sie unbedingt den Meisterbrief erhalten wollen. Handwerker die keinen Meisterbrief haben und im Handwerk tätig sind, werden von Handwerkskammern oftmals verfolgt. Dies, obwohl der Gesetzgeber die Möglichkeit ohne Meisterbrief (auch ohne Gesellenbrief) zu arbeiten ausdrücklich erlaubt. Das Internet ist voll davon, dass ehrliche Handwerker zu Unrecht der Schwarzarbeit bezichtigt werden. Weil das so ist, sollten Handwerker unbedingt vor Beginn der handwerklichen Tätigkeiten genau recherchieren wie diese Tätigkeiten nach Recht und Gesetz angeboten werden dürfen. Sonst gibt es später Schwierigkeiten. Hier gibt es bereits gute Programme siehe unter: ohne Meisterbrief eine Existenz gruenden Wer dennoch unsicher ist, der sollte sich unbedingt Rat beim Unternehmensberater oder Rechtsanwalt besorgen. Anmerkung: Ich mache hier von meinem Recht der freien Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 GG gebrauch ! Der Inhalt meiner Webseiten / Artikel dient rein informatorischen Zwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. |
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#3
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| Hallo! Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich möchte auch etwas dazu schreiben: So einfach, wie sich das alles anhört, ist es in der Praxis leider nicht immer! Ich versuche nun schon seit 7 Jahren eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO bzw. eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO zu bekommen. Bisher aber immer ohne Erfolg! Wen es interessiert, kann unter Handwerk meine Erfahrungen mit der Bezirksregierung bzw. der Handwerkskammer Arnsberg nach lesen. Dies soll eine kleine Anleitung sein, was man versuchen kann und wie man sich vielleicht doch "ohne" eine Genehmigung der Kammern selbständig machen kann. Ich wünsche jedenfalls allen, die sich in einem Handwerk selbständig machen wollen VIEL GLÜCK! Lasst euch nicht unter kriegen! Solltet ihr unsicher sein, was ihr dürft und was nicht, solltet ihr besser ein paar Euro investieren und euch Rat bei einem Anwalt einholen, der sich auf das Handwerksrecht spezialisiert hat. Meine Erfahrungsberichte und Ratschläge, sind unverbindlich! Gruß Frank Geändert von joydog (26.02.2011 um 11:30 Uhr) |
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#4
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| Hallo ! Sich 7 Jahre mit der Handwerkskammer "streiten" macht nicht wirklich Sinn. Es gibt nun mal Gesetze an die man sich zu halten hat. Wenn in der Handwerksordnung steht das für Maler u. Lackierer Meisterzwang besteht, ist es halt so. Solche Themen werden ja auch in der Ausbildung behandelt. Ich kann verstehen, dass man es versuchen kann eine Ausnahmebewilligung zu erlangen, aber man muss auch manchmal mit einer negativen Entscheidung rechnen. Ganz ehrlich Frank, an deiner Stelle würde ich den Anwalt sein lassen und die Kosten einsparen. Wenn es ein guter Anwalt ist wird er dir sagen (müssen), das der Erfolg ziemlich gering ist den Prozeß zu gewinnen. Leider ist es meistens so das die Anwälte auch leben bzw. verdienen müssen. Und den zahlst du, wenn du verlierst zahlst noch weitere Kosten. Was steht denn seit über 7 Jahren der Meisterschule im Weg ? Man kann auch nicht einfach hergehen und sagen, ich habe jetzt 10 Jahre mein Führerschein Klasse B und ich fahre ab morgen Taxi. Geht nicht. Für gewisse Tätigkeiten braucht man gewisse Qualifikation(en). Grüße Wolfgang |
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#5
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| @ Bochum hallo! du siehst das etwas falsch! es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auch handwerker OHNE meisterbiref, mit gewissen qualifikationen berechtigt sind, das handwerk FREI aufzuüben. die benötigten qualifikationen kann ich ohne weiteres nachweisen und bestehe daher auf mein recht. im übrigen ist die erfolgsaussicht einen prozess gegen die handwerkskammer zu gewinnen sehr hoch! ich habe bis heute von sehr vielen urteilen gelesen, in denen handwerkern aus irgendwelchen fadenscheinigen gründen verwehrt wurde sich selbständig zu machen. in etwa 80 - 85 % der fälle wurde den handwerkern recht gegeben. das kostet den handwerkskammer ein heiden geld. aber anscheinend weniger, als sie erhoffen zu verdienen, wenn jeder einen meisterbrief macht. um bei deinem beispiel mit dem taxi zu bleiben: wenn du nach den 10 jahren einen taxischein gemacht hast und nun taxi fahren willst, würdest du es dir auch nicht von irgendeiner kammer lassen, wenn irgendwer kommt und sagt, das du es nicht darfst! kannst dich ja mal auf meiner seite schlaulesen: Maler Frank Stinn |
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#6
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| Wozu hast du eigentlich eine Ausbildung gemacht, wenn doch jeder von der Strasse renovieren, tapezieren und exklusive Techniken anfertigen kann ? Das darf, vor allem KANN nicht jeder, sowie die Bremsen beim Auto wechseln, einen Gas-Geyser installieren, Personenbeförderung usw. Reparierst du z.B. dein Auto selbst ? Oder lässt du von irgendeinem Bereich "die Finger von" ? |
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#7
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| @Bochum Irgendwie habe ich den Eindruck, dass du nicht verstehst, worum es hier eigentlich geht! KEINER hat gesagt, dass das JEDER darf! Eine abgeschlosssene Berufsausbildung und langjährige Erfahrung ist eine Veraussetzung um sich in diesen Bereichen selbständig zu machen. Um bei deinem Beispiel mit dem Auto zu bleiben: Ja! Ich würde mein Auto von jemandem reparieren lassen, der schon seit vielen Jahren Geselle in diesem Bereich ist und über langjährige Berufserfahrung verfügt! Auch wenn er keinen Meistertitel hat! Warum auch nicht! Im Übrigen geht es hier darum, das man sich selbständig machen will ohne Meisterbrief, aber mit meistergleichen Kentnissen und Fähigkeiten! Und nicht darum, dass siech jeder Hans-Wurst irgendwo selbständig machen kann. |
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#8
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| joydog, ich habe schon verstanden worum es geht. Du willst es durchsetzen, dass sich ein Maler-Geselle mit ein paar Jahren Erfahrung selbstständig machen darf. Wenn du die dementsprechenden Qualifikationen im Laufe deiner Berufserfahrung erworben hättest würde die HWK dir auch eine Ausnahmebewilligung erteilen. Wenn die HWK aber der Meinung ist, das deine Qualifikation nicht ausreicht, lehnt sie deinen Antrag ab. Dann geht man halt den Weg der Weiterbildung, der keine 7 Jahre dauert. Mach den Meister und bilde z.B. Nachwuchs aus. Geld gibst du so oder so aus, ob Anwalt oder Schule. Rechne gegen (Geld, Zeit, Energie) was dir letztendlich günstiger kommt. |
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#9
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| @Bochum! kann es vielleicht sein, das du ein mitarbeiter einer HWK bist? zumindest bist DU kein handwerker! jetzt frage ich dich mal fogendes: wer geht auf die baustellen und führt die arbeiten aus? wer kümmert sich um die kunden, bestellt die materialien und teilt die mitarbeiter ein? sicher nicht der meister! der kümmert sich um aufträge, angebote und rechnungen. das wars! jedenfalls läuft das in 80% der betriebe so! der meister ist der theoretiker und die gesellen sind die, die wissen wie man das praktisch umsetzt. in den meisten fällen ist es so, dass die gesellen über mehr praktische erfahrungen verfügen als ihre "meister"! also steht dem nicht im wege, dass sie sich auch selbständig machen können. die kaufmännischen erfahrungen, die sie dazu brauchen, können sie sich auch in einem weiteren lehrgang aneigenen. ich zum beispiel war in diesem bereich bereits insgesammt 5 jahre selbständig. in diesen jahren lernt man ALLES was man dazu braucht! in dieser diskussion geht es doch eigentlich darum, dass es gesetzlich JEDEM gesellen erlaubt ist sich selbständig machen zu dürfen, wenn er über eine gewisse erfahrung verfügt. die handwerkskammern stellen sich da aber quer, weil sie ihrem mitgliedern mit meisterbrief keine konkurenz ins haus holen wollen und weil sie wollen, das JEDER einen meisterbrief macht, damit noch mehr geld in ihre kassen fliesst! ihnen ist es egal, ob sie im recht sind, oder das gesetz mit füssen treten. ihnen passiert ja leider nichts, wenn sie das gesetz ausser acht lassen und einfach so entscheiden, wie SIE wollen! wenn sich dann JEDER an die entscheidungen der HWK halten würde, bräuchten wir auch keine gesetze mehr die das eigentlich regeln sollten. dann könnte man der HWK doch gleich sämtliche entscheidungsbefungnisse geben! aber dann würde alles in einem großen chaos enden! immerhin ist die HWK noch nicht einmal eine behörde oder amt, sondern nur ein "verein", dem ich beitreten muß, wenn ich selbständig arbeiten will. sie besitzen in keinster weise eine entscheidungsbefugniss, was in diesem jahr zum wiederholten mal von einem gericht klar gestellt wurde! sie sind eigentlich nur als "beratende stelle" für die bezirksregierungen gedacht. viele bezirksregierungen haben aber leider alle berfugnisse an die HWK`s abgetreten, was nicht erlaubt ist! ich werde jedenfalls weiter für mein recht kämpfen, auch wenn es so einigen nicht gefällt! im endeffekt zahle nicht ICH die zeche, sondern die HWK! und die zeit die ich bis dahin "vergeude", kann ich mit freien berufen überbrücken, die ich ausführen darf! |
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#10
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| Zitat:
Im diesen Sinne wünsche ich dir viel Glück und Erfolg ! |
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