| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hi Ich möchte mich gern selbständig machen mit einem Service für alte Menschen und Menschen, die Hilfe bei den täglich anfallenden Aufgaben benötigen. Das wäre z. B. Einkaufen, Wäsche waschen, Bügeln, Putzen und andere Besorgungsdienste. Viele Altenpflegedienste machen dies ja auch, nur muss man dafür kein Ausgebildeter Pfleger sein. Meine Oma hat sich immer beschwert, dass das Pflegepersonal kaum Zeit für sie hatte. Das kann doch eigentlich jeder machen. Ich wollte jetzt nur fragen, ob ich dafür ein richtiges Gewerbe anmelden muss oder ob auch ein Teilgewerbe langt. Meine Familie findet das auch eine gute Idee und meine Cousine will das in ihrer Stadt vielleicht auch bald anbieten. Gerade hier in den neuen Bundesländern, wie z. B. Sachen, wo die Bevölkerung zu einem großen Teil nur noch aus älteren Personen besteht, ist das für jüngere eine tolle Idee sich selbständig zu machen und ein paar Euro zu verdienen. |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo Dalea, Du musst für Deine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden. Prüfe aber vorab, ob sich das Ganze auch lohnt. Hast Du denn schon mögliche Kunden? Wenn Du ganz bei Null anfägst, dürfte das schwierig werden. Plane bei Deiner Zeiteinteilung ein, dass die Menschen auch das ein oder andere Wort mit Dir wechseln möchten. Ältere Menschen sind meist allein und kommen nur mit wenigen Personen in Kontakt. Vielleicht kannst Du Dein Vorhaben detaillierter beschreiben.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Selbständig mit eigenem Laden - mehrere Fragen | samaria | Existenzgründung allgemein | 5 | 07.09.2009 08:05 |
| Selbständig, schreibe Bewerbung oder? | Timur | Anschreiben | 1 | 03.03.2009 19:17 |
| 1 Jahr Selbständig - wie gehts weiter? | cleopat26 | Existenzgründung allgemein | 2 | 20.10.2007 16:11 |
| Hartz IV und nebenberuflich selbständig | C.C.Conny | ALG II/Hartz IV | 1 | 16.10.2007 12:48 |
| Alte Debitoren und Kreditoren bei neues ALG2-bezug | maars | ALG II/Hartz IV | 2 | 11.06.2007 16:00 |