Selbstständig aber Geld reicht nicht mehr zum Leben,was nun?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Existenzgründung und Selbstständigkeit > Existenzgründung allgemein


Selbstständig aber Geld reicht nicht mehr zum Leben,was nun?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 05.04.2010, 09:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
klatschmond1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Selbstständig aber Geld reicht nicht mehr zum Leben,was nun?


Hallo ihr Lieben,

Ich bin seit 2008 selbstständig und seit Mitte 2009 läuft meine Praxis nicht mehr so das Gewinn bleibt zum Lebensunterhalt,was nun?Bekomme ich Zuschuß vom AA oder von wem?Dispo ist ausgeschöpft und wurde umgeschuldet so das ich keinen Kreditrahmen mehr besitze und ich keine Überziehung mehr nutzen kann.Ich stehe kurz vor einer Eidesstaatlichen Versicherung und muß wohl bald in Insolvenz gehen,die Praxis gehört der Bank inkl.Inventar.

Was passiert mit meinem Auto das ich zum arbeiten brauche,dies gehört auch nicht mir sondern läuft über Mietkauf?

Ich bekomme stets Post von Hauptzollamt wegen Krankenversicherungsbeiträge kann sie nicht mehr zahlen,habe Brief bekommen von Krankenkasse das ich nicht mehr versichert dennoch fordern sie weitere Beiträge?Ist das rechtens?

Bitte gebt mir euren Rat

Danke
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 05.04.2010, 11:30
Benutzerbild von derWolf
Moderator
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 5.344
Bedankte sich: 2
801 Danksagungen in 769 Beiträgen
derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Klatschmond,

... wenn es schon so weit ist, meinst du denn dass ein Zuschuss, in Form eines ALG II oder wieauchimmer, tatsächlich mehr als eine aufschiebende Wirkung hat?
Dennoch- setze dich mit dem für dich zuständigen Arbeitsamt bzw. Arge oder Jobcenter in Verbindung, dies um deine Krankenversicherungsmisere wieder auf die Reihe zu bringen.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 05.04.2010, 12:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
klatschmond1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitsamt

Danke für deine Antwort,na klar werde ich das AA hinzuziehen habe nur angst auch um meine auto,ohne dies kann ich ja auch nicht einmal mehr arbeiten ect.?
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 05.04.2010, 15:30
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wie gesagt: du musst ALG II beantragen, du erhälst dann die angemessenen Kosten der Unterkunft, einen Regelsatz zum Leben und die Krankenversicherung, sofern diese gesetzlich ist. Bei einer privaten KV erwarten dich weitere Probleme.

Ein Auto kannst du behalten, wenn es angemessen ist, d.h., ein Wert von 7.500€ ist ok, ein überschiessender Wert wird deinem Schonvermögen zugerechnet.

Vermutlich wirst du bei einem Mietkauf aber die Raten nicht bedienen können, also wirst du mit deinem Vertragspartner eine Lösung suchen müssen.

http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 05.04.2010, 15:46
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Ich bekomme stets Post von Hauptzollamt wegen Krankenversicherungsbeiträge kann sie nicht mehr zahlen,habe Brief bekommen von Krankenkasse das ich nicht mehr versichert dennoch fordern sie weitere Beiträge?Ist das rechtens?
Ja.

Denn seit 2007 besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht, man muss Beiträge zahlen. Wer nicht zahlt, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an.

Deshalb ist es wichtig, dass du sofort einen ALG II - Antrag stellst.

Wenn der ALG II - Antrag bewilligt wurde, geniesst du vollen Krankenversicherungsschutz auch bei Beitragsrückständen.

Beziehst du kein ALG II mehr, weil du z.B. eine auskömmliche Arbeit gefunden hast, geniesst du solange keinen Krankenversicherungsschutz, bis der letzte Cent Beitragsschulden bezahlt wurde (trotz laufender Beitragszahlungen).

Achte also darauf, dass du immer mindestens 1€ ALG II - Anspruch hast.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 05.04.2010, 20:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
klatschmond1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Vielen Dank für die Antworten,ja ich beantrage ALG2,hoffe ein wenig damit über die Runden zu kommen,ich verdiene ca. 2000,-€ habe aber genauso viel an Fixkosten so das kaum ein Euro übrig bleibt,ich denke das ich aber wenn ich Hartz bekomme meine Selbstständigkeit früher oder später vom AA aus aufgeben muß doch so schnell läßt sich die Praxis nicht verkaufen nochzumal diese der Bank übereignet ist.
Das Auto kostet ca 182,-€ monatlich inkl. Zinsen und läuft ähnlich wie ein Leasing nur das ich jede Rate mehr und mehr das Auto abbezahle,vor2012 komme ich eh nicht aus den Vertrag raus,wie würde es aussehen wenn ich zu einem anderen Autohaus gehe und ein gebrauchtes kaufe täte und diese das Auto auslösen?Kennt sich da jemand aus,bzw habt ihr das verstanden wie ich das meine?

LG
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen



Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Existenzgründung und Selbstständigkeit > Existenzgründung allgemein


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:12 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.