Selbstständig als Händler Zuschüsse? - Seite 3
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Selbstständig als Händler Zuschüsse?

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  #21  
Alt 06.03.2010, 13:41
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Existenzgründerseminar und Businessplan:

Zitat:
kosten gibt es ja nicht viele
Finde ich schon.

Zitat:
sprit kosten um den wagen zuholen
und ggf. kennzeichen.
aufbereitung check usw. mache ich alles selber.
plus ggf reperaturen die durchgeführt werden müssen
Preis, den der Wagen im Einkauf kostet
Werkstattmiete
Garagenmiete
Kosten für Büroausstattung und Büromaterial
Kosten für Telefon, Internet, Fax, Porto
Kosten für Anzeigenschaltung und andere Werbung
Steuerberater
Verschiedene Versicherungen
etc. etc.

Ich habe meine Zweifel daran, dass Du nach Abzug von alledem immer noch im Durchschnitt auf 1.200 € Gewinn pro Wagen kommen kannst, selbst wenn es sich nicht um alte Gebrauchtwagen, sondern um höherpreisige Fahrzeuge handelt, die Du zum Schnäppchenpreis einkaufst. Du kannst sie ja auf der anderen Seite Deinen Kunden nicht zum Maximumpreis anbieten, denn Du bist neu und unbekannt im Geschäft, hast eine kleine Ein-Mann-Klitsche, unzählige Konkurrenz, darunter große, renommierte Autohäuser, die langjährige Kontakte zu Geschäftskunden pflegen.

Als erstes steht bei Dir ja jetzt der Besuch eines Existenzgründerseminars an.

Dann kannst Du versuchen, eine erste Version Deines Businessplans zu erstellen.

Arbeite alle Punkte, die in der Broschüre und auf dieser Seite hier links im Inhaltsverzeichnis genannt werden, durch und auch die hier aufgeführten Checklisten - auch wenn Du manchmal anhand der Überschrift spontan meinst, das gar nicht zu brauchen:

BMWi Existenzgründungsportal | Businessplan

So wirst Du noch viele Kosten und eventuelle Stolpersteine finden, die man besser aus dem Weg räumen kann, wenn man sie kennt.

Hier sind noch zwei gute Links für Dich:

Ein Online-Programm für Existenzgründer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, mit dem man Schritt für Schritt durch die Vorbereitung geführt wird:

BMWi - Existenzgründungsberater 7.1

Und eine CD, die man bestellen kann, wenn man lieber nicht online arbeiten will:

BMWi - Publikationen


Steuerberater:

Du wirst also mit Deinem Umsatz (wenn alles gutgeht und Du Deine Gewinnziele insgesamt halbwegs erreichst) im Nullkommanix oberhalb der Kleinunternehmerregelung hinsichtlich der Umsatzsteuerbefreiung liegen.

Ahanit hat mit ihrem Einwand auch Recht.

Für die einfache Buchführung gilt hingegen nicht der Umsatz, sondern der Gewinn als Grenze. Unter Umständen ist es möglich, bis 50.000 € Gewinn einfache Buchführung zu betreiben. Da hast Du Dich ja auch offenbar schon informiert.

Wie gesagt: m.E. solltest Du unbedingt vor Deiner Gründung einen Steuerberater konsultieren - am besten nach Erstellung Deines Businessplans, damit Du selbst schon einen Überblick hast. Dabei geht es um die Regeln für die notwendige Buchführung, die günstigste Vorgehensweise hinsichtlich der verschiedenen Steuern, aber auch um die Rechnungserstellung.


Krankenversicherung:

Deine Krankenversicherung kannst Du ja am Montag mal anrufen.

Die von mir geschätzten 150 € beziehen sich nur auf den Start. Bei 25.000 € Gewinn wär's dann mehr.


Arbeitslosengeld:

Zitat:
ich habe 3 jahre lang als kfz-mechatroniker gearbeitet danach noch 6 monate als fahrer und nun bin ich arbeitslos.
Warum hast Du Dich nicht bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet???

Vielleicht hast Du noch einen Restanspruch auf ALG I.

Auch wenn es nur wenig ist, Du könntest dann einen Gründungszuschuss beantragen. Den kann es nur bei ALG I geben (und zwar wenn man noch drei Monate Anspruch hat).

Ruf am Montag mal diese Hotline an und frage nach Deinem Anspruch auf ALG I: 01801-555111.

Auf ALG II sehe ich bei Deiner Situation keinen Anspruch. Dafür müsstest Du bedürftig im Sinne des SGB II sein. Vorher jedoch müssten Deine Eltern für Dich aufkommen.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.

Geändert von Melete (07.03.2010 um 03:47 Uhr)
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  #22  
Alt 07.03.2010, 11:39
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Zitat:
Zitat von Ahanit Beitrag anzeigen
Nur mal so zur Info

Kein Gewerbetreibender der ein wenig Ahnung von dem hat was er da macht wird dir ein Gebrachtwagen abkaufen, wenn du keine Mehrwertsteuer ausweist. Zum einen wirkst du als Händler unseriös, wenn du keine MWST ausweist und dann geht es noch darum das der Gewerbetreibende ja selbst absetzen will...

Ich habe gerade ein zwei Wöchiges Gründerseminar, und da kam die Diskussion nämlich auch auf.

Das bringt nur was, wenn du an Privatleute verkaufst, dann kann es ohne MwSt ein Wettbewerbsvorteil sein, weil du günstiger verkaufen kannst.

Hi,

also das ist auch mein Ziel,
ich will hauptsächlich ins Ausland verkaufen und eigentlich nur an Privatpersonen. Dann brauch ich keine MWST auszuweisen und muss auch
keine Garantie geben.
Falls jemand mal hier ein auto von mir kaufen will dann wenn schon sowieso
privat personen und den kann ich ja dann eine garantie reinrechnen.

hier an gewerbetreibende zuverkaufen ist am anfang erstmal nicht mein vorhaben bzw nicht meine zielgruppe.
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  #23  
Alt 07.03.2010, 12:01
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
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Steuerberater:

Du wirst also mit Deinem Umsatz (wenn alles gutgeht und Du Deine Gewinnziele insgesamt halbwegs erreichst) im Nullkommanix oberhalb der Kleinunternehmerregelung hinsichtlich der Umsatzsteuerbefreiung liegen.

Ahanit hat mit ihrem Einwand auch Recht.

Für die einfache Buchführung gilt hingegen nicht der Umsatz, sondern der Gewinn als Grenze. Unter Umständen ist es möglich, bis 50.000 € Gewinn einfache Buchführung zu betreiben. Da hast Du Dich ja auch offenbar schon informiert.

Wie gesagt: m.E. solltest Du unbedingt vor Deiner Gründung einen Steuerberater konsultieren - am besten nach Erstellung Deines Businessplans, damit Du selbst schon einen Überblick hast. Dabei geht es um die Regeln für die notwendige Buchführung, die günstigste Vorgehensweise hinsichtlich der verschiedenen Steuern, aber auch um die Rechnungserstellung.


Krankenversicherung:

Deine Krankenversicherung kannst Du ja am Montag mal anrufen.

Die von mir geschätzten 150 € beziehen sich nur auf den Start. Bei 25.000 € Gewinn wär's dann mehr.


Arbeitslosengeld:



Warum hast Du Dich nicht bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet???

Vielleicht hast Du noch einen Restanspruch auf ALG I.

Auch wenn es nur wenig ist, Du könntest dann einen Gründungszuschuss beantragen. Den kann es nur bei ALG I geben (und zwar wenn man noch drei Monate Anspruch hat).

Ruf am Montag mal diese Hotline an und frage nach Deinem Anspruch auf ALG I: 01801-555111.

Auf ALG II sehe ich bei Deiner Situation keinen Anspruch. Dafür müsstest Du bedürftig im Sinne des SGB II sein. Vorher jedoch müssten Deine Eltern für Dich aufkommen.

danke das programm hab ich mir schon geladen mal angeguckt in der version 9.3 glaub ich.
existenzgründerseminar will ich am dienstag hin muss mich noch morgen schnell anmelden wenn es noch reicht.

wegen dem ALG1 ich hab mal geguckt ich glaub ich hab nur noch anspruch auf hartz4 sprich 359 euro im monat.
bin jetzt seit 6 monaten zu hause.
bin beim amt nicht gemeldet weil die mich direkt in eine zeitarbeitsfirma stecken wollten und ich dürfte das land nicht verlassen deswegen
hab ich mich erst gar nicht angemeldet.
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  #24  
Alt 07.03.2010, 17:09
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Personen unter 25 Jahren sind von ihren Eltern zu versorgen. Sie werden bei der Frage nach einer Bedürftigkeit in die Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern eingerechnet. Sie haben keinen eigenständigen Anspruch auf ALG II.

Demnach müssten Deine Eltern den Antrag stellen. Da Du geschrieben hast, dass sie beide arbeiten, liegt vermutlich keine Bedürftigkeit vor.

Außerdem verfügst Du über Startkapital. Je nach Höhe des Betrags müsstet Ihr das erst einmal für Euren Lebensunterhalt nutzen, bevor Deine Eltern ALG II beantragen könnten.

ALG II ist keine Versicherungsleistung wie ALG I. ALG I bekommt man unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen dann, wenn man eine gewisse Zeit lang Geld in die Versicherung eingezahlt hat.

ALG II ist nur für arme Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Da Du einfach so auf Dein ALG I verzichten konntest, scheinst Du keine Not zu leiden. Also kannst Du ALG II höchstwahrscheinlich vergessen.
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Liebe Grüße, Melete

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  #25  
Alt 08.03.2010, 10:06
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Personen unter 25 Jahren sind von ihren Eltern zu versorgen. Sie werden bei der Frage nach einer Bedürftigkeit in die Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern eingerechnet. Sie haben keinen eigenständigen Anspruch auf ALG II.

Demnach müssten Deine Eltern den Antrag stellen. Da Du geschrieben hast, dass sie beide arbeiten, liegt vermutlich keine Bedürftigkeit vor.

Außerdem verfügst Du über Startkapital. Je nach Höhe des Betrags müsstet Ihr das erst einmal für Euren Lebensunterhalt nutzen, bevor Deine Eltern ALG II beantragen könnten.

ALG II ist keine Versicherungsleistung wie ALG I. ALG I bekommt man unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen dann, wenn man eine gewisse Zeit lang Geld in die Versicherung eingezahlt hat.

ALG II ist nur für arme Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Da Du einfach so auf Dein ALG I verzichten konntest, scheinst Du keine Not zu leiden. Also kannst Du ALG II höchstwahrscheinlich vergessen.

das heißt im klartext ich bekomm kein cent zuschlag ja?
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  #26  
Alt 08.03.2010, 14:26
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Was verstehst Du unter "Zuschlag"? Erhältst Du denn jetzt etwas?

Rufe die Hotline an, die ich Dir oben genannt habe und frage nach Deinem ALG I.
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  #27  
Alt 10.03.2010, 08:42
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Was verstehst Du unter "Zuschlag"? Erhältst Du denn jetzt etwas?

Rufe die Hotline an, die ich Dir oben genannt habe und frage nach Deinem ALG I.
Sorry ich mein Zuschüsse.

Hab dort angerufen, also hab kein Anspruch mehr auf ALG I.

also sieht schlecht aus
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  #28  
Alt 10.03.2010, 15:02
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Hattest Du denn nicht ursprünglich einen Anspruch von 1 Jahr?
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  #29  
Alt 13.03.2010, 09:41
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Hattest Du denn nicht ursprünglich einen Anspruch von 1 Jahr?
die meinen das ich kein anspruch hab, hab dort letztes jahr 6 monate gearbeitet.
also nur ALG II.
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  #30  
Alt 14.03.2010, 19:31
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Weiter oben hattest Du erwähnt:

Zitat:
ich habe 3 jahre lang als kfz-mechatroniker gearbeitet danach noch 6 monate als fahrer
Deshalb dachte ich, dass Du Anspruch auf 12 Monate ALG I haben müsstest.

Aber vielleicht liegt ja eine lange Lücke zwischen diesen Tätigkeiten, durch die der Anspruch dann wieder verfallen ist.

Ansonsten kannst Du nur noch einmal in die Förderdatenbank schauen (auch Häkchen bei EU machen):

Förderdatenbank - Startseite

Geld für Betriebsausgaben und Investitionen gibt es meist auch gefördert nur als Darlehen, muss also mit Zinsen zurückgezahlt werden.

Grundsätzlich ist es sehr schwierig und aufwändig, Fördermittel zu erhalten.

Wenn Du Startkapital hast und anfänglich durch Deine Eltern versorgt bist, ist das wesentlich besser für Dich!

Die Fördermittel sind meistens für Menschen gedacht, die zwar eine gute Idee haben, aber eben kein oder nicht ausreichendes Startkapital und/oder Leute, deren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Geld, Familie etc. unterstützt werden kann.
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