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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo zusammen, ich bin ab dem 1. Dezember 2007 offiziel Selbstständig gemeldet, seit Januar 2006 habe ich ein Einzelunternehmen (Kleingewerbe), zuerst Nebenberuflich ab Dezember jedoch Hauptberuflich. Jetzt ließt man ja viel im Internet jedoch ist man dannach nicht immer wesentlich schlauer. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Meine Fragen: 1. Worin liegt der Unterschied zwischen Selbstständig, Frei Berufler, Gewerbetreibener und was es noch alles gibt. Und wie darf ich mich bezeichnen? 2. Als Einzelunternehmer bin ich Inhaber der Firma oder Geschäftsführer? 3. Muss ich meinen Firmennamen (KH TECH) im Handelsregister eintragen lassen? 4. Darf ich im Namen von KH TECH verkaufen/werben oder muss mein vollständiger Name im Logo sein? Über hilfreiche Antworten freue ich mich sehr. Viele Dank schon mal im vorraus. Geändert von khtech (26.11.2007 um 22:58 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
In erster Linie Inhaber. Als Geschäftsführer setzt man sich eher Unternehmen ein, die als "juristischen Personen" gelten. Also bei GmbH, AG & Co. Zitat:
Zitat:
Viel Erfolg! |
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