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#1
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| Hallo zusammen, ich studiere im 4. Semester auf Lehramt und möchte mich nebenberuflich als Reitlehrer und Bereiter selbstständig machen. Ich will die 400€- Grenze, die einem das BAFöG-Amt auferlegt nicht überschreiten. Was muss ich beachten? Wo muss ich mich dafür anmelden? Wird mein Verdienst gegen das BAFöG gerechnet? Welche Abgaben habe ich bei einem Verdienst bis 400€? Gehören zum Verdienst auch die Benzinkosten, die mir gezahlt werden? Brauche ich einen Trainerschein? Was für Versicherungen muss ich abschließen? Ich weiß, das sind viele viele Fragen... Ich hoffe, dass sie mir beantwortet werden können ![]() Ich danke im Voraus!!! |
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#2
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| Zitat:
Was muss ich beachten? Informiere Dich mal hier über Kleingründungen bzw. nebenberufliche Selbstständigkeit: BMWi Existenzgründungsportal | Teilzeit- u. Kleinstgründungen Wo muss ich mich dafür anmelden? Als Lehrer wärst Du Freiberufler. Dann bräuchtest Du eine Steuernummer (Finanzamt), aber keinen Gewerbeschein. Ob das auch für Bereiter gilt, weiß ich nicht. Auch wenn es nicht um viel Geld geht, empfiehlt es sich sehr, eine Beratung bei einem Steuerberater einzuholen und diesen ggf. die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen zu lassen. Infos zur Freiberuflichkeit hier: http://www.existenzgruender.de/imper...iten/gz_45.pdf Wird mein Verdienst gegen das BAFöG gerechnet? Da gibt es Freigrenzen und einiges, das abgezogen werden kann. Infos hier: Eigenes Einkommen - BAföG-FAQ - Studis Online Welche Abgaben habe ich bei einem Verdienst bis 400€? Du solltest Dich auch bezüglich Umsatzsteuerberechnungen von dem Steuerberater beraten lassen. Sollte es doch auf eine Gewerbeanmeldung hinauslaufen, so solltest Du Dich über das Thema Kleingewerbe informieren. Aber eigentlich sind Lehrer typische Freiberufler. Gehören zum Verdienst auch die Benzinkosten, die mir gezahlt werden? Nein. Betriebsausgaben (auch andere) werden von den Einnahmen abgezogen. Brauche ich einen Trainerschein? Erkundige Dich dort, wo Du als Reitlehrer arbeiten willst. Was für Versicherungen muss ich abschließen? Auf jeden Fall eine Berufshaftpflichtversicherung! Als Reitlehrer solltest Du keine Stunde ohne eine solche geben. Stelle außerdem fest, welche Betriebsgenossenschaft dann für die Unfallversicherg. zuständig ist (könnte die Landwirtschaftliche Betriebsgenossenschaft sein) und schaue in deren Satzung nach, ob für Reitlehrer eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Wenn ja, kannst Du bei dem geringen Verdienst höchstwahrscheinlich auf Antrag da raus. Aber es könnte Ärger geben, wenn Du Dich im Falle einer Pflichtmitgliedschaft nicht darum kümmerst.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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