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#1
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| Hallo, jetzt will ich es wagen, mich Selbstständig zu machen. Da ich nur noch 1 Monat kostenlos familienversichert sein werde, und ab Oktober sowieso selber die Versicherungsbeiträge zahlen muss will ich mich wie schon seit längerem Selbstständigmachen. Ich möchte gern Autohändler werden. Ausbildung als KFZ-Mechatroniker habe ich bereits abgeschlossen. Das Kapital hab ich für den Start erstmal zusammen. Will natürlich klein anfangen. Ich war heute beim Arbeitsamt, die meinen ich habe kein Recht mehr auf Existenzgründerhilfe. Ich werde morgen noch ein Termin beim Gründerbüro machen. Welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich am Anfang als Kleinunternehmer starten? Weil mehr als 2-3 Autos gleichzeitig werd ich nicht kaufen können. Mit was für Kosten monatlich muss ich rechnen? Krankenversicherung usw. Hoffe ihr könnt mir bisschen Helfen Gruß Lukas |
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#2
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| Hallo! Zu dem Punkt "Kleinunternehmer": Im Steuerrecht gibt es den Begriff "Kleinunternehmer" nur bei der Umsatzsteuer. Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, musst Du immer eine Gewinn- und Verlustrechnung machen - egal ob Du 2 oder 10 Autos kaufst. Möchtest Du denn die Buchhaltung selbst machen? Falls Du hierfür jemanden brauchst: Ich bin auch Existenzgründer (Büro-/und Buchhaltungsservice*). Ich biete das *Buchen laufender Geschäftsvorfälle an sowie den ganzen Papierkram, der so im Büro anfällt. Für andere Existenzgründer gibt es natürlich Sonderpreise ![]() geiger-stefanie@bbh-mitglied.de |
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#3
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| Hallo, ja am Anfang werde ich das bestimmt selber machen müssen, es wären einfach zu viele kosten denke ich. Aber falls es mal läuft komme ich gern auf dein Angebot zurück. Danke Lukas |
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#4
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| So habe heute eine Termin gemacht beim Gründerbüro. Werde da nächste Woche mal hin gehen. Hab seit gestern hier viel gelesen. Demnach will ich erstmal bei einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Werde dort dann ab nächsten Monat die Beiträge bezahlen. Wo kann ich mich am besten wegen der Buchhaltung, den Steuern usw. informieren? |
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#5
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| Hallo, ich hatte einen Termin im Gründerbüro. Dort wurde mir alles erklärt was ich wissen wollte. Mir wurde geraten Einstiegsgeld zu beantragen beim Job Center. Wie hoch wäre das Einstiegsgeld? Denkt ihr ist es möglich selber einen guten Buisnessplan zu erstellen? Ein Platz hätte ich schon, werde jetzt abklären ob er gewerblich genutzt werden kann. Dann brauche ich eine haftpflicht versicherung als händler ca. 400 euro im jahr. Muss mich im gewerbe anmelden das sind 40 euro. |
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#6
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| Zitat:
Zitat:
Einstiegsgeld ist - soweit ich weiss - an den Bezug von ALG II bzw. an den Zustand der Bedürftigkeit geknüpft. Wenn du aber Startkapital hast und dieses die Höhe des Schonvermögens überschreitet, müsste es so sein, dass du dein überschiessendes Vermögen erst bis zur Bedürftigkeitsgrenze abschmelzen (verbrauchen) müsstest, um vom Jobcenter betreut werden zu können. Du bist 22 bzw. 23, also wird dein Schonvermögen nicht hoch angesiedelt sein. Bitte prüfe, ob ich da falsch liege und ob du überhaupt die Voraussetzungen für eine Förderung im ALG II - Bereich erfüllst.Ich sehe da nämlich auch Probleme im Bereich U25 (U 25 = Personen unter 25, Versorgungspflicht durch die Eltern, Verschärfte Sanktionen, ausserdem § 3 SGB II, Absatz 2). Schau mal in mein "Breviarium ", da ist auch ein Absatz zum Thema Freibetrag/Schonvermögen enthalten. http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/ Bitte halte uns mal auf dem Laufenden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (15.09.2010 um 10:16 Uhr) |
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#7
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| Zitat:
Wenn du einen Vertrag unterschreibst, solltest du wissen, wie lange du dich verpflichtest und wie du - wenn notwendig - wieder VORZEITIG aus dem Vertrag herauskommst. Die wichtigste Frage aber ist, und die solltest du schriftlich stellen und dir auch schriftlich beantworten lassen: Was passiert, wenn ich meine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht mehr erfüllen kann? ist dann eine gütliche Einigung möglich oder wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeschaltet? Welche Gebühren und Rechtsanwaltskosten kommen auf mich zu? Ich warne dich: wenn du den 400€-Vertrag nicht erfüllen kannst, kann dich der Rechtsanwalt vor sich hertreiben bis du die eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid") leistest. Für dich als Geschäftsmann wäre das das Ende. Bitte informiere dich über das "gerichtliche Mahnverfahren". Bitte unterschreibe keinen Vertrag, der dich länger als 1 Jahr bindet.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Lieber Lukiluki, ich finde es super, dass du dich bevor du dich in die Selbstständigkeit wagst sehr viel informierst! Vielleicht hilft dir die Seite des Europäischen Sozialfonds auch noch weiter. Die unterstützen Existenzgründer in den verschiedensten Varianten. Schau doch mal hier: Bonjour, MIRIAM! | ESF - meine Geschichte Viel Erfolg wünsche ich dir! Liebe Grüße |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Selbstständing im Internet | DancingDoll | Existenzgründung allgemein | 4 | 03.10.2009 16:42 |