Sperrfrist 3 Monate - kann ich trotzdem Gründungszuschuss beantragen?
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Sperrfrist 3 Monate - kann ich trotzdem Gründungszuschuss beantragen?

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  #1  
Alt 13.01.2009, 23:05
Jenny23456789
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Sperrfrist 3 Monate - kann ich trotzdem Gründungszuschuss beantragen?


Hallo,

ich möchte mich selbstständig machen, werde aber wohl um eine Sperrfrist beim Arbeitsamt nicht drum rum kommen, weil ich keine betriebsbedingte Kündigung bekommen werde.
Wenn ich 3 Monate Sperrfrist bekomme, kann ich dann schon nach kurzer Zeit, z.B. 4 Wochen den Gründungszuschuss beantragen?
Wenn ja, müsste ich dann auf die ersten 2 Monate Zuschuss verzichten, weil ich ja noch 2 Monate Sperrfrist hätte?
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht?

Lieben Dank für Eure Hilfe.

Jenny
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