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#1
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| Hallo zusammen, kennt sich jemand hier gut mit dem Steuerrecht aus? ich brauche eine Information bzgl. Lieferungen aus dem EU Ausland und dem Steuerrecht. Wenn ich als Unternehmer Waren in einem EU Ausland kaufe, wie verhält sich das dann mit der Umsatzsteuer und der Vorsteuer. Beispiel: Ich kaufe eine Ware in einem EU Ausland für 100€ netto - muss ich dann hierzulande die USt. drauf rechnen und kann sie dann gleich wieder als Vorsteuer abziehen? Wie funktioniert das mit einem innergemeinschaftlichen Erwerb? Es geht lediglich darum - Waren im EU Ausland kaufen und dann in Deutschland weiterzuverkaufen. Besten Dank für eure Hilfe! |