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#1
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| Guten Tag! (Habe schon hier im Forum nen Thema aufgemacht aber leider in der falschen Rubrik, deshabl versuch ich es hier nochmal. Admin bitte sorry und ggf löschen in der anderen Rubrik) Ich habe ein paar kurze Fragen bezüglich eines Vorraussichtlichem Nebengewerbes. Ich weiß leider nicht wo ich mich hinwenden kann deshalb versuche ich es hier einmal. Habe vor mich Nebengewerblich zu betätigen in der Schrottbrache. Um genauer zu sein würde ich gerne Autoersatzteile verkaufen d.h. komplette Autos soweit wie nötig auseinander zu nehmen. Da mein Steuerberater meinte das es besser wäre dies als Altteilehandel bzw Schrotthandel laufen zu lassen (bezüglich der Garantieansprüche) würde ich dieses vorziehen. Folgende unklarheiten hab ich da nun noch: - Muß ich Garantie geben auf die Teile? (würde sie ja wie gesagt als Schrott bzw Altteil verkaufen). - Muß ich einen Nachweiß erbringen was bzw wo die Autos bleiben? (der Rest der ürbig ist geht in den Schrott als Schreddermaterial). - Habe ich irgendwelche Auflagen? (Bezüglich Entsorgung, Geschäftsräume) - Was müßte ich in dem Falle wenn ich mein Vorhaben verwirklichen sollte alles beachten? Ich gehe Hauptberuflich einer festen Tätigkeit nach und würde dies als Nebeneinkommen und aus Hobby machen. Für ein paar Tips wäre ich sehr dankbar da ich wie gesagt nicht weiß wo ich sonst Auskunft bekommen könnte. Grüße |
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#2
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| - Muß ich Garantie geben auf die Teile? (würde sie ja wie gesagt als Schrott bzw Altteil verkaufen). nein, nur gegen auf Preis beim Kunden der es wünscht, und wenn man es geben kann!! - Muß ich einen Nachweiß erbringen was bzw wo die Autos bleiben? (der Rest der ürbig ist geht in den Schrott als Schreddermaterial). Liste muß gefürt werden für Behörden, sonst nur wenn mann es will!! - Habe ich irgendwelche Auflagen? (Bezüglich Entsorgung, Geschäftsräume) Ja Behördenanträge stellen! Genauer weiß ich es nicht! Bezüglich Entsorgung Gibt es genaue Bestimmungen mit vielen Hindernissen. - Was müßte ich in dem Falle wenn ich mein Vorhaben verwirklichen sollte alles beachten? Am besten bei der IHK nach fragen oder Verbraucherzentralle. Mehr weiß ich leider nicht mein Kupel hatte vor zwei Jahren nach den ersten Hirden auf gegeben. Viel Glück Annett
__________________ ---------------------------------------------------- (Konfuzius) |
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#3
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| Danke für deinen Beitrag! Also wäre das mit dem "Restauto" kein Problem wenn ich die in mehreren Teilen dem Schrott zuführe. Muß ich da irgend nen Nachweiß erbrigen (dem Fahrzeugamt o.ä.)? Weil, wenn einer wissen will wo die Autos sind und ich als letzter Besitzer genannt wurde bin ich doch in der Nachweißpflicht oder? |
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