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#1
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| Hallo, ich würde mich über hilfreiche Informationen von jeden freuen. Es ist so bei mir das ich programmieren gelernt habe seit einigen Jahren und ich bin aber leider arbeitslos zur Zeit und habe jetzt die Idee gehabt über eine Homepage ein paar Programme zu verkaufen für ein bestimmten Kundenreis, ich weis das es da einige Leute geben könnte die diese Programme gebrauchen können. Ich stelle mir jetzt aber die Frage ob ich die Programme jetzt einfach so verkaufen darf, ich weis auch das ich mich damit nicht selbstständig machen kann, aber zumindest ein paar Euro zusätzlich verdiehnen könnte. Verteht ihr? Einereits ist das nicht gut genug um ich damit selbstständig zu machen, also vom Arbeitsamt abmelden und Gewerbe anmelden usw. aber andererseits kann ich es schon gut gebrauchen das extra Kleingeld und ich weis jetzt nicht ob es erlaubt ist als privatperson das so zu machen, die Programme zum Verkauf anbieten, zumindest eine zeit lang. Ich habe auch etwas Schulden wegen einem Kredit und kann daher sowieso jedes Kleingeld gebrauchen das ich dazu verdiehnen kann, aber wie gesagt lohnt es sich auf keinen Fall um das als selbstständiger zu machen. Ich würde mich sehr freuen wenn mir Leute hier was dazu sagen können, ich will nämlich nichts falsch machen und mir noch mehr Ärger einbocken. |
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#2
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| Fakt ist, das du jede Art von Einnahmen der Arge melden musst und sei es auch nur einen Euro! Du hast einmal im Jahr einen Freibetrag von 50 Euro und selbst das muss angegeben werden. Zitat:
__________________ Arbeitslose wissen am besten, was harte Arbeit ist: Arbeitssuche. www.arbeitslosenselbsthilfe.org |
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#3
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| Eine Selbstständigkeit ist unabhängig davon, ob Du davon leben kannst. Sobald Du geschäftlich tätig wirst, hast Du alle entsprechenden Vorschriften und Gesetze zu beachten (Gewerbeanmeldungen, Steuern etc.). Wenn Du in einem sehr kleinen Umfang tätig wirst, kommt da jedoch nicht viel auf Dich zu. Es könnte sogar sein, dass Programmieren als freiberufliche Tätigkeit gilt, dann bräuchtest Du nicht einmal eine Gewerbeanmeldung. Allerdings kann es bei Verkauf von Programmen anders aussehen. Da kann ich Dir Infos geben, wenn Du weiter über das Thema nachdenkst. Vorsicht ist jedoch bei Programmen m.E. hinsichtlich Haftungsfragen geboten. Was machst Du, wenn durch Deine Programme Schäden verursacht werden oder Deine Kunden das zumindest behaupten? Empfehlenswert wäre vor Start eine Rechtsberatung, die nicht unbedingt viel kosten muss (aber für lau gibt es sie eben auch nicht). Anrechnungsfrei sind bei ALG I 165 €. Du musst Deine selbstständige Tätigkeit auf weniger als 15 Wochenstunden beschränken, ansonsten giltst Du nicht mehr als arbeitslos und erhältst kein ALG I mehr. Bei ALG II sind m.E. 100 € anrechnungsfrei (müssen aber dennoch angegeben werden). Von jedem Euro, den Du darüber hinaus verdienst, kannst Du noch 20 Cent behalten. Dafür gibt es keine Zeitgrenzen mehr. Du kannst also auch ganztags für Deine Selbstständigkeit arbeiten, musst jedoch, um Deine Hilfebedürftigkeit zu beenden, weiterhin dem Arbeitsmarkt und für andere Maßnahmen der ARGE zur Verfügung stehen. In beiden Fällen gelten die genannten Summen nach Abzug bestimmter Kosten. Wenn es Dich interessiert, können wir Dir weitere Infos diesbezüglich geben.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#4
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| Hallo Melete, da es bei mir ähnlich liegt, hänge ich mich in diesem Thread ein. Auch ich möchte mich mit eigenen Programmen und deren Verkauf selbständig machen. Du bietest in Deinem Posting weitere Informationen dazu an, die Du zukommen lassen könntest. Könntest Du mir diese bitte auch zukommen lassen? Ich freue mich über jede verwertbare Info. Danke Dir LG Mercator |
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#5
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| Welche Infos benötigst Du denn?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#6
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| Infos zu den anrechnungsfeien 100€. Was es da zu beachten gibt, welche Kosten abzugsfähig sind. Infos dazu wären nett. Danke Dir LG Mercator |
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#7
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| Bei ALG II-Bezug kannst Du die ersten 100 verdienten Euro behalten und von jedem weiteren verdienten Euro werden Dir 80 Cent abgezogen. Mit diesem Freibetrag von 100 € sind die Kosten, die Dir entstehen (Fahrtkosten, Versicherungen, Material etc.) pauschal berücksichtigt. Ab einem Einkommen über 400 € kann man die tatsächlich anfallenden Kosten geltend machen. In dieser Broschüre findest Du unter Punkt 7.2 Hinweise, was vom Einkommen abgezogen werden kann: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...att-Alg-II.pdf Generell gilt: Die Arge akzeptiert keineswegs unbedingt dieselben Summen wie das Finanzamt. So heißt es in der Broschüre z.B. zur Absetzung der Fahrtkosten mit PKW: Zitat:
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#8
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| Hi! grundsätzlich ist es erstmal eine gute Idee. Ich würde Dir aber in jedem Fall raten dich mal mit dem ESF - Team auf deren Seite: Stefan dielt jetzt mit Eis | ESF - meine Geschichte direkt in Verbindung zu setzen. Zum ersten fördern Sie Existenzgründer, Geschäftsideen, zum anderen können Sie dir wertvolle Tips geben die Du beachten musst. Es ist ja nicht so leicht alles auf dem Schirm zu haben! Der ESF (läuft über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales) kennt sich genau aus! Ich wünsche Dir viel Glück! Esther |
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