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#16
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| Zitat:
Meine Kommentare beziehen sich ausschliesslich auf die Situation, dass der Rechtskreis des SGB II / III /Agentur für Arbeit, Arge-Jobcenter) sowie Bedürftigkeit berührt wird. Dort kann die Situation eintreten, dass der Hilfeempfänger mit dem Rücken an der Wand steht, das heisst: er verliert möglicherweise seinen Krankenversicherungsschutz mangels Zahlungen und er kommt in den Genuss von Zwangsvollstreckungen hinsichtlich geschuldeter Beitragszahlungen (Krankenversicherungspflicht). Auch ist es nicht immer ganz einfach, wieder aus der PKV auszuscheren und in die GKV zurückzukehren. Wer ständig und sicher über ein Einkommen verfügt, um die Beiträge der PKV zu bezahlen, der soll ruhig seine Entscheidung zugunster der PKV treffen, wenn er meint, dass er damit glücklich wird. Wenn aber ein Otto Normalverbraucher und armer Schlucker meint, er könne sich an eine PKV binden, ohne dafür eines Tages büssen zu müssen, und sei es im Alter bei geringerem Einkommen (Rente), der ist auf dem Holzweg.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Primexx (02.10.2009) | ||
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#17
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| Was meinst du denn wie viel Einkommen ich haben müsste, damit ich auf der sicheren Seite wäre, falls ich doch mal die private Krankenkasse nehme? >Primexx< Geändert von Primexx (29.09.2009 um 14:49 Uhr) |
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#18
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| Zitat:
Es geht darum, dass man als Mitglied einer PKV nach heutiger Gesetzeslage jederzeit in der Lage sein muss, die Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen zu können. Die PKV interessiert sich nicht dafür, ob du gerade pleite, arbeitslos, oder aus anderen Gründen daran gehindert bist, die Beiträge zu zahlen. Zahlst du nicht, geniesst du nicht nur keinen Versicherungsschutz, die Versicherung gibt dir auch noch mit der Zwangseintreibung der Beiträge den Rest. Insofern bist du mit einer gesetzlichen Krankenversicherung besser gestellt, da wirst du von der Arge/Jobcenter unterstützt. Aber wie gesagt: meine Beiträge werden aus dem Blickwinkel der sozialen Versorgung und des SGB II geschrieben.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Primexx (02.10.2009) | ||
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#19
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| Ich würde die Private Krankenversicherung als selbstständiger immer vorziehen. Ganz einfach weil sie günstiger ist und besser Leistungen hat als die freiwillige gesetzliche. Kommt man in Zahlungsnot gibt es Wege die Krankenversicherung ruhen zu lassen bis sich das Geschäft wieder stabilisiert hat. Bei Alg2 wird man dann auch problemlos wieder über die gesetzliche versichert. Ist nicht ausgedacht. Das ist der rechtliche Stand bis 31.12.2008. Ab 01.01.2009 gelten andere Regelungen. Geändert von nontestatum (30.09.2009 um 20:09 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Emmi für den nützlichen Beitrag: | ||
Primexx (02.10.2009) | ||
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#20
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| das ist vollkommen falsch! Nach einem Wechsel in die private ist kein Wechsel mehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Michael1983 für den nützlichen Beitrag: | ||
Primexx (02.10.2009) | ||
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#22
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Primexx (02.10.2009) | ||
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#23
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| Na gut, ich bleib nach dem bisherigen Tipps lieber in der gesetzlichen auch wenn die privaten Kassen einige Vorteile zu haben scheinen. Da aber ich nicht in die Zukunft sehen kann und weiß ob meine kleine Geschäftsidee mit dem Webdesign läuft, ist es so vernünftiger. Das Risko nicht versichert zu sein möchte ich nicht eingehen. Ich möchte mich bei allen hier bedanken, meine Frage wurde gründlich durchleuchtet. |
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#24
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| Der Arzt lässt ja nicht gleich alles fallen und zerrt einen ins Wartezimmer weil jemand privat krankenversichert ist. Auf die Terminvergabe hat das aber definitiv einen Vorteil. Bei Selbständigen ist die Zeit meist sehr sehr knapp und da passt es ganz gut, wenn Termine nach den eigenen Wünschen erteilt werden. Wünsche Dir viel Erfolg und Durchhaltevermögen. ![]() PS: Besuche unbedingt noch ein Existenzgründerseminar.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Blogs Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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Primexx (03.10.2009) | ||
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#25
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| Keine Ahnung was die anderen hier geschrieben haben, also kann dir sagen wenn du dich selbstständig machst solltes du auf jeden Fall zur privaten wechseln, da durch die flexibelen beitragsgestaltung günstiger ist fängt so ab 170 Euro/Monat an und ist natürlich openend ( wasde halt haben willst) noch kleiner Tip, lass dich feuern und beantrage beim AA einen Gründungszuschuss, ist ganz easy mfg niki |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nikitools für den nützlichen Beitrag: | ||
Primexx (03.10.2009) | ||
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#26
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| Zitat:
Man sollte sich auch nicht feuern lassen, denn wer an seiner Kündigung mitwirkt, wird leistungsgesperrt. Die Agenturen sind nicht verblödet, solche Oberschlauen dürften ihre Förderung wohl an den Nagel hängen, mir wäre nämlich nicht bekannt, dass eine Förderung eine Muss-Leistung wäre.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Primexx (03.10.2009) | ||
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#27
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| keine ahnung was PKV ist ?! ![]() achso, man kann neuerdings auch ne freiwillige Arbeitslosenversicherung beim AA abschliessen sind so 17 Euroirgendwas (im Westen), und wennsde dann keinen zusschuss bekommst oder Pleite gehst kriegste ganz normal dein ALG1 weiter!!! ![]() ![]() sonst noch fragen |
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Primexx (03.10.2009) | ||
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#28
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| Zitat:
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Primexx (03.10.2009) | ||
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#29
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| achso PKV - du meinst privatekrankenversicherung?!? sorry hat was gedauert ![]() aber jetze passens uff, also das ist so.... ... gar nicht du kündigst die in dem moment wo du dein gewerbe oder wasauchimmer abgemeldet hast und du zwangsläufig zum aa gegangen und dich arbeitslos gemeldet hast, in dem moment bist du übers aa wieder versichert das bedeutet du wirst ( oder besser gesagt du selber ) meldest/ wirst gemeldet bei deiner letzten GKV ![]() @nikitools: Das, was du darstellst, ist leider die gesetzliche Situation bis zum 31.12.2009. Ab dem 01.01.2009 gelten andere Spielregeln, und zwar wegen der Krankenversicherungspflicht auch in der PKV. Geändert von nontestatum (03.10.2009 um 21:16 Uhr) |
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Primexx (03.10.2009) | ||
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#30
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| Und der Wechseln von der privaten Krankenkasse funktioniert ohne Probleme? Langsam verstehe ich nicht mehr welchen Sinn dann überhaupt noch die privaten Kassen machen. Billiger sind sie in der Regel nicht und wenn, dann sind Kinder nicht mit versichert. Oder ist es ganz im Sinne des Staates so viele Kasse am Start zu lassen. Ich meine, worin liegt denn jetzt der richtige Vorteil? |
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