| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich plane mich als Webdesigner selbständig zu machen. Einen kleinen möglichen Kundenstamm habe ich mir schon vor-aufgebaut. Jedenfalls würden einige gern bei mir Websites in Auftrag geben. Ich bin ja derzeit noch im Job und gesetzlich krankenversichert. Muss ich denn sofort in eine private Krankenversicherung wechseln, sobald ich selbständig bin? Oder besteht die Möglichkeit später zu wechseln, wenn sich mehr Aufträge und somit auch mehr Einnahmen ergeben. >Primexx< Geändert von admin (30.10.2009 um 11:10 Uhr) |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, es gibt keine Verpflichtung als Selbständiger in die private KV zu wechseln. Man kann auch als freiwilliges Mitglied bei der bisherigen gesetzlichen KK bleiben. Gruß Woko |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Woko für den nützlichen Beitrag: | ||
Primexx (21.09.2009) | ||
|
#3
| |||
| |||
| Vielen Dank für deine schnelle Antwort Woko. Wie verändert sich dann der Beitrag? Bleibt der in etwa gleich oder wie setzt er sich zusammen. Der Beitrag müsste doch aber geringer sein, als wie bei der privaten Krankenversicherung. Sorry, wenn ich nerve. |
|
#4
| |||
| |||
| Hallo, der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen bzw. erwarteten Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit. Dabei wird von einem Mindesteinkommen ausgegangen. Für Existenzgründer gibt es dabei noch eine Günstigerregelung. Einfach den Beitrag von der KK berechnen lassen. Gruß Woko |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Woko für den nützlichen Beitrag: | ||
Primexx (22.09.2009) | ||
|
#5
| ||||
| ||||
| Von einem Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung ist derzeit abzuraten. Begründung: Sollte man bedürftig im Sinne des SGB II (= ALG II) werden, so zahlt die Arge/Jobcenter derzeit nur die Krankenversicherungsbeiträge in Höhe der gesetzlichen Beiträge. Die Differenz zu den höheren Beiträgen der PKV zahlt der Hilfeempfänger aus dem Regelsatz, so dass ihm nichts zum Leben bleibt, er vielleicht sogar die vollständigen Beiträge nicht bedienen kann, so dass er seinen privaten Krankenversicherungsschutz sogar verliert. Es gibt zwar Richtersprüche eines Landessozialgerichtes (Korrektur: Sozialgericht Stuttgart), dass die Argen dazu verdonnert, die vollständigen PKV-Beiträge zu zahlen, es handelt sich dabei aber nicht um eine Bundesrechtsprechung des BSG. Die weitere Rechtsprechung ist abzuwarten ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (04.10.2009 um 16:13 Uhr) Grund: Inhaltliche Korrektur |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Primexx (22.09.2009) | ||
|
#6
| |||
| |||
| Danke für eure Mitteilungen. Ist den die private Krankenversicherung immer teurer? Hab gestern noch mit einem Freund gesprochen. Der meinte das die auch günstiger sein kann und ich käme schneller beim Arzt dran. Wenn ich jetzt aber in die private wechseln sollte, nur mal angenommen, kann ich dann, falls ich es mit der Selbständigkeit nicht schaffe, wieder unproblematisch in die gesetzliche Versicherung zurück? Zitat:
|
|
#8
| ||||
| ||||
| Zitat:
Die privaten Krankenversicherungen sind ausschliesslich an wohlhabender Klientel interessiert. Solltest du dich eines Tages in einer Situation wiederfinden, dass du die Beiträge nicht mehr bezahlen kannst und ggf. auch die Argen und Jobcenter nicht (mehr) zahlen, hast du von denen keine Gnade und Barmherzigkeit zu erwarten. Solltest du dich wider besseren Wissens entschliessen, dich über eine PKV zu versichern, dann erkundige dich ausdrücklich, wann und wie du wieder in eine gesetzliche Kasse kommst. Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Primexx (22.09.2009) | ||
|
#9
| ||||
| ||||
| Kann da nonte nur zustimmen. Belasse es erst einmal bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Später, wenn Dein Unternehmen gut läuft und ordentlich Umsatz macht, kannst Du Dich immer noch für eine PKV entscheiden. Die nimmt Dir doch keiner weg. Infos und Vergleichsrechner zur PKV
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. Geändert von Franky (18.10.2009 um 12:26 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Franky für den nützlichen Beitrag: | ||
Primexx (22.09.2009) | ||
|
#10
| |||
| |||
| Ok, ich denk ja auch das es bei der gesetzlicher vorerst besser ist. Eine letzte Frage möchte ich aber noch stellen. Ist bei der gesetzlichen auch eine Gesundheitsprüfung nötig, wie bei der privaten? Bis jetzt brauchte ich nie irgendwelche Angaben machen. >Primexx< |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Krankenversicherung - wie versichern bei Arbeitslos ohne Bezüge | stjärnfall | ALG II/Hartz IV | 9 | 13.03.2010 22:02 |
| KV-Minijob-Nach 7 Jahre Ausland kenne ich mich nicht mehr aus. | Girl84 | Mini-Jobs | 6 | 19.08.2009 07:42 |
| Nicht beim Amt gemeldet - kurzfristige Beschäftigung - Krankenversicherung? | shaitana | Mini-Jobs | 3 | 05.05.2009 13:27 |
| Krankenversicherung bei Gesetzlich und privat Versicherten | klein_steffchen | ALG II/Hartz IV | 2 | 17.11.2008 07:55 |
| Private oder gesetzlich Krankenversicherung? | jenskiam | Existenzgründung allgemein | 3 | 06.12.2007 13:08 |