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#1
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| Hallo, würde mich sehr über Antworten im Forum freuen. X hat ein Gewerbe ( nebenberuflich ) Bewilligungszeitraum ist beendet Das Jobcenter möchte eine abschließende EKS haben. Frage: X hat bereits jeden Monat seine Einnahmen / Ausgaben angegeben und alle Belege eingereicht. Einnahmen erfolgten ausschließlich per Überweisung, die per Online - Kontoauszug der Bank ( keine gesamten Kontoauzüge, sondern nur relevante Kontoauszüge ) jeden Monat eingereicht wurden. Muß X die Kontoauszüge für den gesamten Bewilligungszeitraum einreichen oder reicht ein Hinweiß an das Jobcenter, das bereits alles vorliegt ? |
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#2
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| Er muss die abschließende Einkommensteuererklärung fürs jeweilige Jahr einrechen. Anhand dessen daran errechnen sie, ob ihm die Stütze zugestanden hat oder nicht. Ich hoffe das meinst Du? LG Bigmama |
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| Wie neue Nachweise bei 2. Bewerbung im selben Unternehmen nachreichen? | don-joe | Arbeitszeugnisse | 0 | 09.04.2008 08:41 |