zum 01.03. gewerbe angemeldet, kann ich Gründungszuschuss noch beantragen ??
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zum 01.03. gewerbe angemeldet, kann ich Gründungszuschuss noch beantragen ??

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  #1  
Alt 28.02.2009, 22:05
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Standard zum 01.03. gewerbe angemeldet, kann ich Gründungszuschuss noch beantragen ??


hallo,

habe mich heute angemeldet.

Ich brauche dringend eine Antwort / Hilfe von euch ???

Mein Mann war ab 01.01.09 arbeitslos. Wir waren letzte Woche beim Arbeitsamt, da er sich selbständig machen wollte. Dort haben wir gefragt in wie weit wir mit Hilfe vom Arbeitsamt rechen können. Ich hatte noch was mit Ich AG im Kopf.

Der Sachbearbeiter sagte mir, dass ich-ag bereits abgeschafft ist.. Das einzige was es gibt ist eine Existensgründungszuschuss. Dafür müssten wir zur Handelskammer, dort uns informieren. Einen Kurs besuchen. Zum Steuerberater gehen und und bestätigen lassen, dass Einkünfte gesichert wären. Er fragte uns ob wir uns schriftlich bestätigen lassen können, dass mein mann, wenn er selständig wird laufende Aufträge von div. Auftragsgebern bekommen wird. Nur dann könnte er darüber entscheiden, ob wir den Exs.gründungszuschuss bekommen würde. Darauf hin meinte ich dass keiner sich Aufträge im Voraus bestätigen lassen kann.... Dort gaben wir die Hoffnung auf Unterstützung vom Arbeitsamt auf.

Da aber mein Mann sich unbedingt selbständig machen wollte, gingen wir zur Stadt und haben zum 01.03.09 ein Gewerbe angemeldet. Heute habe ich von einem Freud (steuerberater) erfahren, dass der Sachbearbeiter übertrieben hat...

Unser Freund meinte, das Arbeitsa. müsste uns 6 Monate lang die Höhe des Arbeitslosengeldes plus die krankenvericherung geben (Überbrückungsgeld)

Von diesem Recht wussten wir nichts. Was kann ich nun machen?? Ab morgen gilt das Gewerbe !! Kann ich Montag zu AA gehen und noch Überbrückungsgeld beantrgen, wenn ich einen Finanzplan vom Steuerberater einreiche ??

Oder habe ich gar keine Rechte mehr auf Hilfe ???

Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar

rubi
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  #2  
Alt 01.03.2009, 00:42
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Standard Hallo rubi - Willkommen in unserem Forum!

Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und Überbrückungsgeld gibt es nicht mehr. Seit August 2006 gibt es nur noch den Gründerzuschuss, bei ALG2 das Einstiegsgeld.

Der Antrag kann auch noch nach Gründung des Unternehmens erfolgen. Dazu gehört dann auch ein Businessplan!
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
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Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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  #3  
Alt 01.03.2009, 11:29
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Standard Liebe Ratgeberin, Vielen Dank

hallo liebe Ratgeberin,

zuerst vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Hilfe. Ich hatte schon die Hoffnungen aufgegeben.

Also ich gehe dann morgen zum Steuerberater und lasse mir ein Businessplan erstellen. Damit gehe ich dann zum Arbeitsamt und gebe diese unserem Sachbearbeiter. Da muss ich ihm bestimmt noch mitteilen, dass wir Gewerbe angemeldet haben zum 01.03. und damit keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt?

Was muss ich noch machen? Bzw. mein Mann, muss er noch einen Seminar besuchen. (zb. bei der Handwerkskammer)

Sorry das ich sie mit fragen bombadiere, aber ich brauche wirklich dringenden Rat. Somit hat heute seine Selbstständigkeit begonnen... Ich hoffe das der Sachbearbeiter nicht sagt, das wir zu spät dran sind, da das Gewerbe angemeldet ist.

Wie setzt sich der Gründerzuschuss zusammen, stimmt es das man wenn der Businessplan genehmigt wird, 6 Monate weiter ABlosengeld plus 300,-- euro für die Krankenversicherung bekommt. Oder ist das was anderes gewesen?

Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe,

Liebe Grüsse

Rubi
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