Zuschüsse beim Ausziehen
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Existenzgründung und Selbstständigkeit > Existenzgründung allgemein


Zuschüsse beim Ausziehen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 14.04.2010, 08:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.04.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
Zyreon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Zuschüsse beim Ausziehen


Hallo,

einer meiner Freunde arbeitet momentan bei einer Zeitarbeitsfirma und spielt mit dem Gedanken zuhause auszuziehen. (Meiner Meinung völliger Schwachsinn)

Er verdient im Monat ca. 750€ Lebenskosten schätzt er sich auf 200€ Essen, trinken usw. ein. Sein Auto kostet ihn auch noch 200€ im Monat...

im schnitt bleiben ihm etwa noch 250€ spielraum. Diese möchte er aber lieber als schutz für evtl. schäden an Auto oder Erkrankungen aufheben (Polster für später)

meine Frage ist nun:

1. Kann er Hilfe bei der Gemeinde einfordern?
2. Welche kann er einfordern?
3. Gibt es eine Einkommensgrenze?
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 14.04.2010, 11:54
Guru
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 677
Bedankte sich: 4
112 Danksagungen in 103 Beiträgen
Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Die öffentlichen Stellen die in solchen Fällen helfen können richten sich nach dem tatsächlichen Einkommen - nicht danach, wieviel derjenige übrig hat, wenn er seinen Lebensstil finanziert hat.

Viele Leute würden gern 250,- Euro im Monat zur Seite schaffen...
Ich zum Beispiel.

Aber die muss man halt erst mal haben.
Und wenn man sie nicht hat, dann geht das eben nicht.

Leider meine ich grob überschlagend, dass er tatsächlich Anspruch auf ein paar Hundert haben könnte.. aber ich bin kein ALGII bzw. Wohngeld-Spezi
__________________
All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 14.04.2010, 13:09
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wenn dein Freund unter 25 ist, soll er solange zu Hause bleiben, bis er 25 ist.

Hintergrund: sollte er bedürftig werden und Unterstützung der öffentlichen Hand benötigen, unterliegt er als U 25 besonderen nachteiligen Rahmenbedingungen beim ALG II (Arge/Jobcenter).

Ist er Ü25, sollte er sich das trotzdem überlegen, denn z.Zt. basteln interessierte Kreise an neuen ALG II - Richtlinien, die die Kosten der Unterkunft (Miete) betreffen. Da soll eine Pauschalierung eingeführt werden, das ist zwar z.Zt. noch fernes Donnergrollen, aber wenn Schwarz-Gelb die NRW-Wahl gewinnt, dürften derartige Pläne ein erschreckendes Mass an Realität gewinnen.

Von Zuhause auszuziehen, obwohl dies nicht unbedingt notwendig ist, dürfte in der Tat eine absolut unkluge Entscheidung sein. Man darf nicht vergessen, dass die öffentlichen haushalte ruiniert sind, Geld ist vielleicht vorhanden, aber nicht für bedürftige Bürger, die werden massiv gedeckelt.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 14.04.2010, 13:21
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Auch wenn er über 25 ist: Das, was er für Miete und Nebenkosten aufbringen muss, dürfte wesentlich höher sein als ein Zuschuss.

Ich habe noch nie von einem ALG II-Aufstocker gehört, der es fertigbringt, (wenn überhaupt) mehr als winzige Summen beiseite zu legen.

Ein eigener Haushalt bringt überdies mehr Kosten mit sich als nur Essen und Trinken, selbst wenn er seine Wäsche weiter zu Mama bringt.

Vielleicht sollte er erst einmal im Bekanntenkreis herumfragen (oder seine Eltern), welche Kosten ein eigener Haushalt insgesamt mit sich bringt (Liste mit allen Einzelpositionen machen), dann einen ALG II-Rechner bemühen (als Werbungskosten werden übrigens nicht die steuerlich absetzbaren Kosten anerkannt, also erst Beträge nachsehen) und dann darüber nachdenken, ob er so leben will.

Im Zweifel wird er herausfinden, dass es ihm jetzt besser geht.

Und eine pure Freude ist es nicht gerade, als Hilfebedürftiger zum "Amt" zu gehen. Er muss sich gläsern machen, wird fortan überprüft und muss jede Einnahme angeben, die ihm dann abgezogen wird (auch Steuerrückzahlungen etc.).
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 14.04.2010, 13:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.04.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
Zyreon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich habe ihn mal grobe Schätzungen machen lassen so unreal ist seine Preisvorstellung nicht

Jedoch hat er zuviele Laster meines erachtens:

- Zu teures Auto
- er Raucht alleine deswegen fallen 100€ flach laut ihm
- eine Privatversicherung

Naja ich habe ihm heute nochmal gesagt er soll zur gemeinde gehen evtl. schaft er es ja bezahlbare Wohnungen habe ich ein paar gefunden. Nur eins sollte er bedenken er muss sein Leben einschrenken... und das versteht er wohl noch nicht so ganz
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 14.04.2010, 13:50
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Lebenshaltungskosten werden für ALG II-Empfänger mit 359 € angesetzt. Damit kommt kein Mensch vernünftig hin. Hat er seine eigenen Lebenshaltungskosten also auf 200 € eingeschätzt, so muss er Wesentliches vergessen haben.

Recht hast Du natürlich damit, dass er durchaus eigenständig von dem Geld leben könnte, wenn er sich einschränkt. Das müssen viele.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ausziehen von zu hause (Azubi) s-20 Finanzen und Fördermittel 1 13.09.2008 15:15
Daheim ausziehen (U25) odinsfrau ALG II/Hartz IV 7 23.04.2008 14:11
Ich möchte ausziehen Laura BAföG 1 12.11.2007 15:00




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.