Hallo,
die Firma hat bei der AA einen Antrag auf einen 1.Lehrgang für mich gestellt. Dieser wurde im Rahmen des WEGEbau-Programmes bzw. im erweiterten WEGEbau-Programm des Konjunkturpakt.II gestellt. Die AA hat diesen ersten Lehrgang finanziert, im Rahmen eines Bildungsgutscheines. Diesen Lehrgang habe ich nun mitlerweile Bestanden.
Nun möchte ich bzw. die Firma noch einmal einen Antrag auf einen zweiten Lehrgang bzw. zweiten Bildungsgutschein stellen. Da die Notwendigkeit besteht, das ich diesen Lehrgang absolvieren soll. Die Auftragsgeber verlangen ein Zertitfiziertes Fachpersonal, für die Abnahme der Bauteile. Dadurch macht es sich Notwendig, das ich noch einmal einen zweiten Lehrgang besuchen sollte bzw. muß.
Nun frage ich hier mal so einfach nach, ob ich überhaupt noch einen Anspruch auf einen zweiten Bildungsgutschein habe?
Wer kann mir da Auskunft geben?
Gruß Klussla