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#1
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| Hallo liebe Leute ,hoffe das ihr mir helfen könnt. Ich werde zum 31.12.11 gekündigt, das Cafe gibt es schon seit 20jahre und hat einen guten kundenstamm ich bin schon seit 11 jahre in dem Cafe und kenne mich bestens mit allem aus und weiss auch das der Laden gutes Geld erwirtschaftet. Nun will das Betreiberehepaar aufhören und deswegen die Kündigung. Sie haben mir aber auch angeboten das Cafe zu übernehmen !!!!! Nun da es diese attraktive Gründungszuschuss vom Arbeitsamt gibt würde ich die gerne in Anspruch nehmen nun die Frage wie geht mann da am besten vor denn ich würde gerne für den 1.02.12 das cafe eröffnen und arbeiten. Also mein vorhaben wäre zum 18.01.12 zum Arbeitsamt zugehen und dann den antrag auf gründungszuschuss zu stellen nun weiss ich nicht genau was ich dazu alles mitnehmen muss (Bussinesplan und Tragfähikeitszeugniss)oder brauch ich dies garnicht ,da es das Cafe schon lange zeit gibt?? Kann ich direkt nach dem antrag beim arbeitsamt zum Ordnungsamt das gewerbe anmelden und dannach zur ihk und als letztes den Mietvertrag des Ladens unterschreiben???? Wie soll ich am besten vorgehen ? Wichtig ist mir nur das ich am 1.02.12 eröffnen kann ,werde ich das vom 18.01. - bis zum 1.02.12 hinbekommen oder dauert diese bearbeitung des Antrag vom Arbeitsamt länger und sollte doch vielleich lieber den Antrag anfang januar beim Arbeitsamt stellen???? Ihr wisst garnicht wie sehr ich mich freue auf eure Tipps erfahrungen und euer Wissen. lG und danke im voraus. |
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#2
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| Hallo Italiano, das mit dem Gründungszuschuss ist eine feine Sache, denn es hilft tatsächlich. Wichtig dabei ist, du musst definitiv Arbeitsuchen gemeldet sein und Leistungen beziehen. Danach kannst du einen Antrag stellen. Dafür muss ein Finanzplan erstellt werden. Diesen kann man bei der Ihk machen lassen. Dies erstmal als Antwort. Ich schaue gerne noch einmal in meine Unterlagen, benötige dazu jedoch etwas Zeit. Lg Missi |
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#3
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| Ja bitte tu das ,und berichte bitte.. ich weiß das ich arbeitslos sein muss . Bitte um genaues vorgehen. Iein Finanzplan wofür.? kann ich dies auch bei einer Steuerberaterin tun.? |
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#4
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| Werde ja zum 31.12. Gekündigt und werde auch direkt zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitslos melden. Dann hatte ich vor zum 18.01. wieder hin zu gehen und den Antrag auf Gründungszuschuss zu stellen ,kann ich dann auch direkt Gewerbe anmelden und Mietvertrag des laden unterschreiben und zur ihk.? Wie ist die genaue Reihenfolge usw . damit ich am 01.02. den laden eröffnen kann.? Oder muss ich viel früher als den 18.01 . den Antrag stellen.? Lg und danke im voraus. |
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#5
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| Brauche halt den Gründungszuschuss sonst kann ich es vergessen mit der selbständigkeit. |
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#6
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| Ganz wichtig ist, dass du nichts unterschreibst, was irgendwie mit der Gründung einer Selbstständigkeit zu tun hat noch bevor du den Antrag stellst oder die Bewilligung auf Arbeitslosengeld hast. Den Finanzplan kannst du auch bei einem Steuerberater machen lassen. Von der Ba bekommst du alle Unterlagen und damit ist es dann recht einfach. Ich war beim Steuerhilfeverein. Das war günstiger ![]() Zitat:
Dann wird er dir alles am ersten Tag mitgeben. So war es bei mir. Somit verkürzt sich die Zeit enorm. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegt werden. Ich habe dazu ein Konzept geschrieben und einen Lebenslauf, sowie meine Fortbildungen beigefügt. Wenn du auf die Seite der Ba gehst kannst du etwas zum Gründungszuschuss finden. Lg Missi |
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#7
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| Danke für diese hilfreiche Antwort ....einfach top |
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