| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, habe folgende Frage: Ich habe Antrag auf Gründungszuschuss gestellt. lt. Agentur f. Arbeit, wird der Antrag nur bearbeitet, wenn eine Gewerbeanmeldung mit eingereicht wird. Wenn ich aber schon vor der Bewilligung des Antrags mein Gewerbe anmelde, habe ich ab dem Tag der Gewerbeanmeldung keinen Anspruch auf ALG mehr. Wenn der Antrag also abgelehnt werden sollte, würde ich auch kein ALG mehr erhalten. Ist das richtig? Anspruch habe ich noch bis Anfang März, der Antrag wurde rechtzeitig gestellt (Rest 90Tage). Kann ich das Gewerbe anmelden, und einfach das Datum des Beginns der selbstständigen Tätigkeit auf 01. April setzen? Sollte der Gründungszuschuss abgelehnt werden, würde ich ALG wenigstens noch bis Anfang März erhalten. Wer kann mir helfen, bzw. wer hat mir Tipps. Habe demnächst einen Termin und soll bis dahin das Gewerbe anmelden. Habe jetzt Bammel, dass ich das Gewerbe anmelde, Zuschuss abgelehnt wird und ich dann ohne Geld dastehe. Wäre nett, wenn sich jemand melden würde. Vielen Dank. tesa18 Geändert von tesa18 (10.12.2009 um 20:22 Uhr) |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo tesa18, wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du derzeit folgendes Problem: * Du beziehst derzeit ALG I * Möchtest ein Gewerbe anmelden * Hast Gründungszuschuss beantragt und hast nun Angst, durch die Gewerbeanmeldung deinen Anspruch auf ALG I zu verlieren und parallel noch eine Absage für den Gründungszuschuss zu erhalten. * Worin sind deine Bedenken, eine Absage zu erhalten, begründet? * Hast Du einen aussagekräftigen Businessplan erstellt? * Wurde Dein Konzept von einem Unternehmensberater beurteilt? Wenn Deine Unterlagen sauber kalkuliert und aufbereitet wurden, dann solltest Du auch keine Absage erhalten, sofern mit realistischen Daten gearbeitet wurde. Gruß earlyconsult |
|
#3
| |||
| |||
| Der Antrag auf Gründerzuschuß gilt gestellt, von dem Moment an, wenn man den Antrag abgeholt hat. Wenn man den wieder abgibt, bleibt einem selbst überlassen. WICHTIG man darf sich erst nach abholen des Antrages Selbständig melden, macht man das davor gibt es kein Geld. Wenn man den Antrag dann abgibt, erhält man einen Abschließenden Bescheid das das ALG ausläuft. Die Bearbeitung des Antrages selbst kann nach meinen Erfahrungen 2-3 Wochen dauern, also ist es taktisch geschickt, wenn man den Antrag und die Selbständigkeit so legt, das der eine Monat noch fast voll wird, dadurch erhält man noch ein fast volles ALG. Und durch die Zeitspanne, kommt der Gründerzuschuß dann direkt zum nächsten ALG Termin, so daß man keine Leerphase hat. Das Timing ist hier also wichtig. Ahanit
__________________ Ich schreibe in meinem Blog über meinen Weg in die Selbständigkeit: http://news.ahanit.de Eigendesignte Spiele-----Historische Spiele |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Gründungszuschuss und Übergangsgeld Rehabilitationsmaßname | Paul H | Finanzen und Fördermittel | 1 | 16.07.2011 11:08 |
| Antrag auf Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages | ruisi1893 | Arbeitsverträge | 3 | 01.10.2009 15:30 |
| Gründungszuschuss / wann Gewerbe anmelden? | 4711 | Finanzen und Fördermittel | 2 | 24.03.2009 11:42 |
| Gründungszuschuss - Abgelehnt Fragen! | Joe_ | Finanzen und Fördermittel | 0 | 10.06.2008 15:00 |
| Gründungszuschuss: Antrag abgeholt - noch krankenversichert? | Schrappnell | Finanzen und Fördermittel | 1 | 07.02.2008 19:51 |