Hallo zusammen,
ich bin seit Januar 2010 in Frankreich angestellt und "lasse" mich demnächst aus dem Arbeitsverhältnis kündigen (Mai 2011). Ich möche durch eine eigene Kündigung Sperren für evetuelles ALG verhindern.
Ich möchte mich in Deutschland selbstständig machen, benötige aber dafür den Gründungszuschuss. Dafür muss ich ja aber zunächst einmal erst ALG I bekommen um dann den Gründungszuschuss zu erhalten.
Wer hat Erfahrung wie man ALG I nach einer EU Auslandstätigkeit erhalten kann?
Ich habe im Forum gelesen dass man sich in dem Land, in dem man gearbeitet hat ein E 301 Formular ausfüllen lassen kann um damit dann in Deutschland ALG I zu beantragen? Falls dies klappt, habe ich dann auch die Möglichkeit den Gründungszuschuss in Deutschland zu bekommen? Ich habe ebenfalls gelesen ich benötige zw. dem Antrag für ALG I und der Kündigung im Ausland eine "Stelle" in Deutschland benötige?!
Das alles verwirrt mich etwas, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen - vielen Dank schonmal im voraus
Micha