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#1
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| Hallo, Ich bin 19 Jahre alt wohne zur zeit bei meiner Mutter. Ich würde gerne im Sommer ausziehen, da ich dann meine Ausbildung als Bankkauffrau beginne. Ich werde im ersten Jahr monatlich 736,15 € brutto verdienen. Habe ich nun noch anrecht auf Kindergeld, Wohngeld oder ähnliches? Mein Freund bekommt vom Amt eine Wohnung gestellt und ich würde gerne mit ihm zusammenziehen. Wisst Ihr wie viel ich dann davon bezahlen müsste und wie viel das Amt bezahlen würde. |
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#3
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| mein freund ist 20 und er macht eine Schulische ausbildung zum Sozialhelfer |
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#5
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| die arge zahlt die wohnung und die ausbildung kostet nichts deshalb muss sie auch nicht finanziert werden allerding verdient er auch nichts bei der ausbildung er bekommt aber monatlich 212 euro bafög |
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#6
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| Alg2 und bafög?? Geht bis auf wenige ausnahmen nicht.. Siehe hier Ihr((du) seid unter 25 Da dein Einkommen für euch beide nicht reicht,würdest du demSGBII unterliegen und dann gilt für Dich die unter 25 Jahre Regelung... Wird schwierig werden...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#7
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| Patricia: ich kann dir nicht sagen, was du tun sollst, ich kann nur sagen, was ich tun würde: Ich würde zu Hause wohnen bleiben: Warum? Dein Freund bezieht ALG II, er kann also nur eine angemessene Wohnung anmieten, das wären bei einer Einzelperson max. 45 qm. Ihr beide könntet zusammen auch eine grössere Wohnung anmieten, aber was ist, wenn einer von euch beiden aus der Wohnung herauswill? Dann fallen Renovierungs- und Umzugskosten an, ganz abgesehen davon, dass wieder erneut "angemessener" Wohnraum gesucht werden muss. Die finanzielle Situation dürfte insgesamt eher als filigran zu bezeichnen sein, selbst wenn du z.B. noch Wohngeld erhalten könntest. Man weiss auch nicht, was die Zukunft bringt: vermutlich nichts Gutes, nach der Bundestagswahl Ende des Jahres haben sich alle korrupten Elemente in der Politik sich gegenseitig ihre Pöstchen zugeschachert, auf das Volk muss man dann keine Rücksicht mehr nehmen. Seit Einführung vion ALG II wurde dessen Rechtsgrundlage, das SGB II, regelmässig geändert, und immer zum Nachteil der Hilfeempfänger. Dazu kommt noch eure U25-Situation, das bedeutet: bei Bedürftigkeit werden ihr ggf. auf elterlichen Wohnraum zurückverwiesen bzw. es würde das Konstrukt der Einstandsgemeinschaft nach § 7 SGB II greifen (wer verdient, zahlt). Wenn ihr zusammenzieht, erhält dein Freund nur noch die Hälfte der Miete von der ARGE, spätestens nach 12 Monaten bildet ihr eine Einstandsgemeinschaft, vermutlich hat das wegen deines geringen Verdienstes weiter keine Auswirkungen, aber solltest du z.B. einen Nebenjob ausüben und Zuverdienst erzielen, kann es kritisch werden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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