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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage zur Steuererklärung 2011. Ich hatte schon 2010 u.a. eine Selbstständigkeit angemedet und für diese Steuererklärung meinem Steuerberater über 200,00 Euros hingeblättert. In 2011 war ich ALG1-Empfänger, ALG2 -Empfänger,Selbstständig,hatte Einkommen aus "Nichtselbstständiger Arbeit" und hatte Lohnersatzleistungen(Förderung der Selbstständigkeit durch Agentur f. Arbeit). Meine Ehefrau hatte Einkommen aus Nichtselbstständiger Arbeit. Ist für 2011 eine normale Einkommensteuererklärung für o.g. Einkünfte ausreichend oder muß /sollte ich wiederum mit diesem Paket zu meinem Steuerberater? Meine Einnahmen und Ausgaben aus meiner Selbstständigkeit lassen sich leicht nachvollziehen von daher währe dies kein Problem . Lediglich die Frage :Was will das Finanzamt von mir ? Für eure Antwort bedanke ich mich im vorraus Gruß Hafimann |
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#2
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| Hallo, Deine Steuererklärung kannst Du selbst machen, wenn Du mit den Formularen klar kommst und ein paar Grundkenntnisse hast. Falls nicht und der StB Dir zu teuer ist, frage bei einem Buchhaltungsbüro ( nicht Lohnsteuerhilfeverein, die machen nur Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit) an. Die können in Deinem Namen die Unterlagen fertig machen und rechnen nicht nach Steuerberatergebührenordnung ab. Empfehlung. Das Finanzamt will von Dir eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), Gewerbesteuer-Erklärung, ggf. Umsatzsteuer-Erklärung und Einkommensteuer-Erklärung. Geändert von derWolf (06.02.2012 um 17:15 Uhr) Grund: Werbung entfernt ;) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu GK2012 für den nützlichen Beitrag: | ||
hafimann (06.02.2012) | ||
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#3
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| Ich ergänze mal: ALG I gehört in die anlage N, und erhöht den Steuersatz (5) mit dem dein zu versteuerndes Einkommen besteuert wird, deine Frau braucht auch die anlage N, und das ALG II hat in der Steuer gar nichts zu suchen, ich habe den Bewilligungsbescheid immer nur reingelegt wenn Lücken im Jahr oder das Einkommen viel zu niedrig war als das man davon hätte leben können. So kommst du nicht in den Verdacht der Schwarzarbeit. Und deine Selbstständige Tätigkeit gehört einmalö in die einnahme-Überschußrechnung und dann ein die Anlage Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Und wenn du noch 35,00 € in ein gutes Steuerprogramm investierst (so eins wo du in jedem Feld auf Erklärungen und/oder eine Bibliothek ) zurück greifen kannst müsstest du das nach menschlichem Ermessen |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Mühle für den nützlichen Beitrag: | ||
hafimann (09.02.2012) | ||
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#4
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| Hast du ein gutes steuerprogramm und eins für die Rechnungsstellung und erfassung? http://www.youtube.com/watch?v=71hVIGjvuVY ist super, aber eher für größere anwendungen gedacht. Revolver ist auch eine gute software, da ist auch gleich noch eine projektplanung mit dabei. Geändert von derWolf (13.04.2012 um 19:24 Uhr) Grund: Werbung entfernt |
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#5
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| Also ich nutze für meine Lohnsteuer/Steuererklärung Taxman von Lexware und für meine Buchhaltung meines Nebengewerbes Büro Easy Plus ebenfalls von Lexware. Taxman gibts ab 24 Euronen auf Amazon und Büro Easy Plus für knapp 60,- EUR. Wenn man sich dann noch ein wenig mit der Hilfe beschäftigt kann man alles problemlos ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe machen...und zur Not gibts auch noch zich Foren wo man Hilfe findet. |
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