Gründugszuschuss nach der Gewerbeanmeldung
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Existenzgründung und Selbstständigkeit > Finanzen und Fördermittel


Gründugszuschuss nach der Gewerbeanmeldung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 25.11.2010, 10:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
VincentVega07 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Gründugszuschuss nach der Gewerbeanmeldung


Hallo zusammen,

ich brauche Rat und Ideen, für den Fall, den ich unten zu schildern versuchte.

1- Ich habe bis zum 15.11 (bis 13.11 aktive gearbeitet, 15.11 Montag nicht) bei einer Firma als fest angestellter gearbeitet.
2- Am 06.10 habe ich Gewerbeangemeldet
3- Ich habe die Steuer Nr, Steuer ID Nr von finanzamt bekommen.
4- Über eine vermittler Firma habe ich den job als freelancer (IT Berater) bei einer Firma angenommen und am 15.11 angefangen.

Weil ich von meinem damaligen Steuerberater nicht richtig informiert wurde, habe ich nicht zwischen beider Beschäftigungen bei Arbeitsamt für Grundüngszuschuss beantragt.

Meine Fragen jetzt sind:

1- Müsste ich für meine Leistungen als Freelancer IT berater (ich bin Dimplom Ingenieur) Gewerbeanmelden. Oder ginge das anders, vorteilhafter?
2- Gibt es für mich einen Weg Gründungszuschuss noch zu bekommen? Soweit ich gehört habe, man müsste mindestens einen Tag bei Arbeitsamt als Arbeitslose anmelden. Geht das nachträglich, zum Beispiel, wenn ich den Startdatum für den Vertrag für meinen aktuellen freelancer Stelle einen Tag auf 16.11 Verschiebe und den 15.11 als Arbeitslos melde?
3- Kann man in meinem Fall auch ohne Aktionen beim Punkt 2 einen Zuschuss bekommen?

Kann mir jemand helfen?

Ich danke im Voraus für eure Hilfe.

Mit freundlcihen Grüßen

Vincent
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 18.03.2011, 13:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
stafforttina befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln AW: Gründugszuschuss nach der Gewerbeanmeldung

ich kann die nur sagen,nach einer gewerbeanmeldung kannst du das mit dem Gründerzuschuß vergessen.Ich spreche da aus Erfahrung.Man hat die Anträge vor aufnahme der Selbständigkeit zu beantragen.
was ich sagen kann ist wenn dein einkommen nach abzug der Ausgaben,nicht zur Deckung deines Lebensunterhalts reicht,stelle einen Antrag auf Harz4 zur ergänzung.
gruß
stafforttina
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gewerbeanmeldung - welcher Zeitpunkt ? Oksmaba Existenzgründung allgemein 2 14.02.2010 05:42
Antrag Gründungszuschuss VOR Gewerbeanmeldung??? tesa18 Finanzen und Fördermittel 2 28.01.2010 07:36
Festanstellung und Gewerbeanmeldung Horizont Arbeitslosengeld ALG I 4 26.10.2009 14:44
Neue Gewerbeanmeldung bei Bezug von Gründungszuschuß obiobson Finanzen und Fördermittel 1 14.05.2008 14:31




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.