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#1
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| Hallo, ich habe ein Problem und hoffe Jemand hat eine Anwort. Habe seit 2003 ein Gewerbe angemeldet, damals nur nebenbei da ich einen Job hatte. 2004 habe ich den Job gekündigt und nach einem Tag Arbeitslos ICh-AG beantragt und bekommen für ein Jahr bis September 2005 wo ich wieder einen Fullzeit-Job annahm. Also ab September 2005 war ich sozialversicherungpflichtig beschäftigt bis ende Februar 2010. Mein Gewerbe lief allerdings weiter, auch mit Umsätzen und allen was dazu gehört. Jetzt bin ich seit 01.03.2010 Arbeitslos und darf mit meinem Gewerbe 160,- verdienen und nicht länger als 15 Stunden arbeiten. O.K. letzte Woche entschied ich wieder hauptberuflich selbständig zu werden und wollte Grundungszuschuss beantragen. Da erhalte ich am Mittwoch eine Mail von den AG Dame dass es nich möglich sei, da mein Gewerbe seit 2003 bestehe und ich es auch schon Hauptberuflich ausgeübt habe. Ist das wirklich so ??? Hier nochmal chronologisch den ganzen Ablauf. 03.2003 Gewerbeanmeldung (nur neben bei da svpf. beschäftigt 28 std/wo ) 09.2004-09.2005 Nur Selbständig Ich AG 01.09.2005-28.02.2010 wieder svpf. Angestellt mit mind 30 Std/Wo - dabei bestand Gewerbe weiterhin seit 01.03.2010 arbeitslos (gekündigt) Ausserdem steht auch eine wichtige Tätigkeit-Änderung für mein Gewerbe bevor. Ich hoffe Jemand hat einen Rat für mich. Gruss, Bekim Geändert von admin (09.09.2010 um 08:40 Uhr) |
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#2
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| Gründungszuschuss gibt es nur für Neugründer, ja. Wenn eine wichtige Änderung ansteht, könntest Du evtl. versuchen, ein neues Gewerbe daraus zu basteln. Dann müsstest Du allerdings auch den ganzen Gründungsweg noch mal beschreiten - mit Business-Plan und allem drum und dran.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Hallo Melete und danke für die Antwort, das ist mir alles klar, aber die Begründung für die Ablehnung ist eine ganz andere, und zwar weil ich mein Gewerbe zw. 2004-2005 hauptberuflich betrieben habe !!!! Hier ein Abschnitt der Mail : "da ihr Gewerbe seit 2003 besteht und Sie dieses auch schon heuptberuflich ausgeführt haben ist es uns leider nicht möglich eine Förderung bei Wiederaufnahme von einer Neben- in eine Haupttätigkeit zu gewähren." Darüber finde keinerlei Infos womit ich mich währen kann.... Gruss, Bekim |
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#4
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| Dagegen wirst Du absolut nichts machen können. Gründerzuschüsse werden deshalb gegeben, damit Gründer mit ihrem Geschäftsvorhaben finanziell auf die Beine kommen und damit dauerhaft unabhängig von weiteren Zuschüssen, ALG II etc. werden. Du betreibst Dein Gewerbe jetzt schon mehr als 7 Jahre: Zitat:
Jetzt gibt es für dieselbe Sache nicht noch einen Gründungszuschuss. Du könntest höchstens versuchen, etwas Neues zu gründen - natürlich mit der Zielsetzung, damit finanziell unabhängig von staatlichen Förderungen zu werden.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#5
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| ...... genau das ist es, dass es nicht mehr die selbe Sache ist. Ich habe damals mit -laut Gewerbeschein- "An und Verkauf von Unterhaltungselektronik, sowie Service dafür" angefangen, mit der Absicht eine Werkstatt daraus zu machen sobald ich es in der Handwerksrolle eingetragen habe. Das hat allerdings in diesem Jahr(2004-2005) nicht funktioniert, und ich habe daraufhin einen Job angenommen. In der zwischen Zeit habe ich eine Handwerkskarte für Informationselektroniker und bin bei der HWK Düsseldorf eingetragen. Alldas habe ich wegen zu wenig Zeit durch Fullzeit Job nicht ausnutzen können, und selbst auf dem Gewerbe Schein nicht eintragen lassen (was jetzt als Vorteil sein könnte) . Ausserdem ist seit April ein neues Gebiet dazu gekommen (Kaffeevollautomaten Service) was nachweislich vielversprechend ist. Das kann ich natürlich in diesem Business-Plan komplett darstellen. Aber ich glaube das alles hat mit dem was ARGE bemängelt nichts zu tun.... Gruss, Bekim |
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#6
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| 1) Du hast diesen Thread eröffnet, indem Du erzählt hast, dass Du dieses Gewerbe seit 2003 hast. In der Ablehnungsbegründung heißt es: Zitat:
Vielleicht besteht ein sprachliches Problem. Man sagt zwar im Volksmund, wenn sich nach der eigenen Einschätzung an einer Sache irgendwelche Bedingungen geändert haben: "Jaaa, das ist jetzt aber was gaaanz aaanderes!" Das ist allerdings nur eine Redensart. Du willst dasselbe Gewerbe hauptberuflich betreiben, welches Du aktuell nebenberuflich betreibst. Und Du hast es schon einmal hauptberuflich betrieben, meinst eben nur, diesmal die besseren Voraussetzungen dafür zu haben. Solange Du Dich irgendwie mit dem An und Verkauf von Unterhaltungselektronik und Service dafür beschäftigst, ist es dasselbe. Solltest Du beschließen, Dich jetzt ganz auf den Kaffeevollautomaten Service zu konzentrieren, dann wäre das tatsächlich etwas anderes. 2) Dabei ist es nicht auszuschließen, dass Du auch für ein anderes Gewerbe keinen Zuschuss mehr bekommst. Solche Existenzgründerzuschüsse gibt es nämlich nur dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Gründung erfolgreich wird und der Existenzgründer später keine staatlichen Zuschüsse oder Sozialleistungen wie ALG II mehr braucht. Wenn Du schon einmal ein Vorhaben wieder aufgesteckt hast, kann es sein, dass man Dir einen weiteren Gründerzuschuss verwehrt bzw. Du Schwierigkeiten bekommst, noch einmal eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle, wie z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammer, Fachverband etc., zu erhalten. Es könnte sogar sein, dass man einen solchen Zuschuss überhaupt nur einmal bekommen kann. Das ist bei vielen anderen Förderungen für Existenzgründer (z.B. KfW-Gründerdarlehen) der Fall. Jeder hat einen Versuch im Leben, eine Existenz zu gründen. Punkt. Wer sich ein zweites Mal selbstständig machen will, geht leer aus. Ich bin allerdings überfragt, ob das auf den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit auch zutrifft.
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#7
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| ...O.K verstehe was du meinst. Habe allerdings momentan keinen Menschen beim Amt mit dem ich darüber reden kann. Meine Beraterin ist in Urlaub und die Vertretung antwortet momenatn nicht auf meine emails. Weiss denn Jemand was habe ich sonst für möglichkeiten ausser über die Hotline, Jemanden von der ARGE der mehr davon versteht zu sprechen ?? Wie gesagt, ich habe den Antrag noch garnicht stellen können, das waren nur die Beratungen davor. Gruss, Bekim |
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