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| Hallo! Ich arbeite derzeit in Teilzeit und werde zum 01.11.2011 nach einem Jahr in dem Unternehmen arbeitslos. Seid dem 01.08.2010 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Das Gewerbe ist angemeldet für meien freiberufliche Tätigkeit als Interviever bei der Markforschung und für Illustration und Design. In der Zeit vom 01.08 bis zum 01.11.2010 habe ich freiberuflich bei der Marktforschung gearbeitet (was ich nicht wieder vor habe) und ab und an Illustrationen gemacht. Seid dem 01.10.2010 habe ich dann meine Teilzeitstelle angefangen und nur noch gelegentlich mein Gewerbe im gestalterischen Bereich ausgebt nebenher. Jetzt würde ich gerne mit eintritt der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss beantragen und meine freiberufliche Tätigkeit als Haupterwerb ausüben (die Gestalterische). Desweiteren steht die Gründung einer GbR an mit einem weiteren Freiberufler, ebenfalls im gestalterischen Bereich. Würde ich die Gründung der GbR gefördert bekommen, oder das ausweiten meiner eigenen selbstständigen Tätigkeit oder wäre es besser das Gewerbe erst einmal abzumelden? Die Tätigkeit hat in einem sehr geringem Umfang statt gefunden, was ich auch mit meinen Rechnungen belegen kann. Wäre es auch besser die sache mit dem Interviewer abzumelden oder ist es überhaupt möglich? Es läuft beides über eine Steuernummer (die zukünftige Gbr hätte dann natürlich eine eigene). Ich würde mich sehr über Antworten und Erfahrungen freuen, leider ist die ganze Sachlage da für mich sehr undurchsichtig und ich habe in diversen Foren schon unterschiedliche Sachen gelesen die sich für mich zum teil auch wiedersprechen? Danke schon mal im Vorraus! |
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