Gründungszuschuss gefährdet? Kompliziert?!
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Gründungszuschuss gefährdet? Kompliziert?!

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  #1  
Alt 22.03.2011, 09:27
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Standard Gründungszuschuss gefährdet? Kompliziert?!


Hallo,

meine nebenberufliche Tätigkeit als Grafik-Designerin
habe ich in eine hauptberufliche Tätigkeit umgewandelt.
Ich bezog ALG1 und war zuvor auf der Suche nach
einem Teilzeitjob.

Nach längerer erfolgloser Suche bin ich zu dem Entschluss
gekommen, mich zum 01.03. selbständig zu machen. Kenntnisse,
Diplom und Ausstattung, alles vorhanden.
Mein Berater bei der Agentur für Arbeit sagte,
dass ich keinesfalls mehr als 14,99 h als Designerin arbeiten darf,
sonst entfällt das ALG1. Daher habe ich nebenbei das
Gründungskonzept geschrieben, eine Website vorbereitet
und mögliche Kunden angesprochen.

Im Internet erfuhr ich dann vom Gründungszuschuss
und habe mein Konzept bei der Agentur für Arbeit eingereicht.

Das Konzept mit meinem Vorhaben habe ich am 04.03. im
Postkasten der Agentur eingeworfen und am 07.03. telefonisch
darauf hingewiesen, dass ich dringend ein Gesprächstermin brauche.
Am 10.03. bei einem persönlichen Gespräch bekam ich das Gründungszuschuss-Antragsformular.

Am 21.03. sind alle Unterlagen (Stellungnahme, usw.) mit
Antrag an die Agentur zurückgegangen. Mein ALG1-Anspruch
würde noch bis zum 04.06. gültig sein. Man hat es jedoch rückwirkend
zum 01.03. gestrichen und mein Berater meinte, er würde
den Antrag auf Gründunszuschuss ablehnen, weil ich zuvor
immer eine Festanstellung gesucht habe. Vom 01.03. bis zum
04.06. wären es noch 90 Tage, aber den Antrag bekam ich erst
am 10.03. und das wäre zu spät. Meine Frage: Ist der Gründungszuschuss
gefährdet? Man hat die Tätigkeit doch anerkannt und mir mehr als
90 Tage gestrichen. Oder liegt es daran, dass ich das Antragsformular
am 10.03. erst bekam?

Habe ich drei Monate ALG 1 verschenkt?

Man muss dazu sagen, der Berater war zuvor schon sehr unfreundlich.
Eigentlich bin ich nie zu Wort gekommen und ich hatte
den Eindruck, er macht alles, um micht nicht zu fördern.

Vielleicht kennt sich jemand aus. Ich würde mich sehr über
Unterstützung freuen. Danke.

Viele Grüße
Maila
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  #2  
Alt 09.04.2011, 13:33
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Standard AW: Gründungszuschuss gefährdet? Kompliziert?!

Man kann Dir nicht 3 Monate ALG I streichen und gleichzeitig den Gründungszuschuss nicht anerkennen. Entweder oder.

Wenn man Dir ALG streicht, dann muss man Dir darüber einen Bescheid schicken. Oder man muss es weiter bezahlen. Lege Widerspruch gegen den neuen Bescheid ein. Obwohl diese Antwort jetzt etwas spät kommt (habe Deine Anfrage vorher nicht gesehen, weil ich nur selten Zeit habe, hier hineinzusehen), ist die Frist für den Widerspruch wahrscheinlich noch nicht abgelaufen.

Wenn Du Gefahr läufst, ohne Geld dazustehen, dann hole Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und gehe zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Wenn Du Dich weiterhin selbstständig machen willst, dann kannst Du das auch noch tun, wenn Dein ALG I abgelaufen ist und Du ALG II beziehst. Beim Jobcenter kannst Du auch eine Unterstützung für Selbstständigkeit beantragen. Man bekommt dann leider weniger Geld, aber grundsätzlich geht es auch.
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  #3  
Alt 18.04.2011, 17:27
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Standard AW: Gründungszuschuss gefährdet? Kompliziert?!

Hallo Melete,

danke für Deine Auskunft. Schön, von Dir zu hören!

Doch, man hat mir das ALGI mit der Begründung, dass ich zum 01.03.2011 selbstständig bin, gestrichen. Meinen Antrag auf Gründungszuschuss
hat der Berater abgelehnt. Den Grund für die Ablehnung konnte er
mir beim Gespräch nicht nennen, nur dass er den Antrag auf jeden Fall
ablehnen wird. Nach dem Grund habe ich mehrfach gefragt.
Musste er sich wohl noch ausdenken. Im Bescheid steht, dass ich vor
Antragstellung gegründet habe. Antrag = 04.03.2011 und Selbstständigkeit
= 01.03.2011

Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Vom Zuschuss wusste
ich nur aus dem Internet. Hätte mit mehr Info um drei Tage
verschieben können. Den Widerspruch habe ich am 05.04.2011 abgegeben
und auch eine Eingangsbestätigung dafür erhalten. Seitdem warte ich
und irgendwie ist die Sache immer im Hinterkopf.

Viele Grüße
Maila
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  #4  
Alt 21.04.2011, 03:17
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WIE hast Du denn drei Tage vorher gegründet?

Hast Du drei Tage vorher ein Gewerbe angemeldet (oder nachträglich mit Rückdatierung auf dieses Datum)?

Hast Du drei Tage vorher irgendwelche Geschäfte aufgenommen, z.B.

- Verträge abgeschlossen oder

- etwas verkauft oder

- etwas auf Geschäftsrechnung irgendwo bestellt?

Wenn all das nicht der Fall ist, dann kann ich nicht erkennen, inwiefern Du drei Tage vorher gegründet haben solltest.

Vielleicht hattest Du es vor.

Für Vorhaben jedoch können keine Anträge abgelehnt werden, nur für Fakten.

Wichtig: Gewerbeanmeldung und Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit erst nach Bewilligung des Antrags.
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  #5  
Alt 21.04.2011, 03:31
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Was ich nicht ganz verstehe, ist folgendes:

Wenn Du vorher schon dasselbe nebenberuflich gemacht hast, dann warst Du doch schon lange auf diesem Gebiet selbstständig tätig.

Dann kannst Du doch auch nicht mehr zum 4.3. gründen.
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  #6  
Alt 21.04.2011, 08:19
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Hallo Melete,

zuvor war ich hauptberuflich angestellt und nebenberuflich
selbstständig. Meine nebenberufliche Tätigkeit ist seit Jahren
beim Finanzamt angemeldet.

Dann habe ich mich entschlossen aus der nebenberuflichen
Tätigkeit meinen Hauptberuf zu machen. Das ist eine naheliegende
Möglichkeit, die von der Arbeitsagentur gefördert wird.
Da ich als Freiberuflerin schon beim Finanzamt geführt werde,
brauche ich keine neue Steuernummer beantragen.
Und kann daher das Gründungsdatum frei wählen.

Nachdem ich nun alles vorbereitet hatte: Website machen,
Gründungskonzept erstellen, wäre es möglich gewesen, statt
den 01.03.2011 den 04.03.2011 in den Businessplan zu schreiben.
Wenn ich gewusst hätte, dass es relevant ist. Jetzt heißt es abwarten.

Viele Grüße Maila

Geändert von maila (21.04.2011 um 16:17 Uhr)
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  #7  
Alt 21.04.2011, 08:39
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Zitat:
Wichtig: Gewerbeanmeldung und Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit erst nach Bewilligung des Antrags.
Zur Verständlichkeit: Die Gewerbeanmeldung muss bei Abgabe des Antrages erfolgt sein, sonst kann der nicht bearbeitet werden, der Wisch muss mit in die Unterlagen. Allerdings kann man in der Anmeldung ja das Datum angeben, zu dem das Gewerbe offiziell existieren soll.
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  #8  
Alt 21.04.2011, 08:45
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Hallo Eauvive,

danke für den Hinweis. Das stimmt, trifft bei mir allerdings
nicht zu, weil ich mit dem Status als Freiberuflerin keine
Gewerbeanmedelung benötige.

Grüße
Maila
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  #9  
Alt 19.07.2011, 08:17
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Ich sehe bei dir kurzum folgenden - folgenschweren - Formfehler:

Du hast also tatsächlich zum 1.03. deine bestehende Selbständigkeit in eine hauptberufliche umgewandelt - wärst du nicht bereits gemeldet gewesen, wäre das wahrscheinlich nicht so hoppla di hopp passiert.

Damit warst du ab dem 1.03. nicht mehr arbeitssuchend.
Und damit hattest du ab dem 1.03. auch keinen Anspruch mehr auf die entsprechenden Gelder.

Das ist die eine Hälfte des Problems. Die zweite ist, dass du dann, nachdem bereits eine hauptberufliche Selbständigkeit bestand, den Gründungszuschuss beantragt hast.

Heißt im Klartext, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht arbeitslos warst - was Voraussetzung wäre -, sondern hauptberuflich selbständig. Und somit kein Anspruch auf Gründungszuschuss bestand.

Ich sehe da düster bis mittelschwarz.

Gruß
Eauvive
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emailgesperrt (20.08.2011)

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