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#1
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| Hallo, meine nebenberufliche Tätigkeit als Grafik-Designerin habe ich in eine hauptberufliche Tätigkeit umgewandelt. Ich bezog ALG1 und war zuvor auf der Suche nach einem Teilzeitjob. Nach längerer erfolgloser Suche bin ich zu dem Entschluss gekommen, mich zum 01.03. selbständig zu machen. Kenntnisse, Diplom und Ausstattung, alles vorhanden. Mein Berater bei der Agentur für Arbeit sagte, dass ich keinesfalls mehr als 14,99 h als Designerin arbeiten darf, sonst entfällt das ALG1. Daher habe ich nebenbei das Gründungskonzept geschrieben, eine Website vorbereitet und mögliche Kunden angesprochen. Im Internet erfuhr ich dann vom Gründungszuschuss und habe mein Konzept bei der Agentur für Arbeit eingereicht. Das Konzept mit meinem Vorhaben habe ich am 04.03. im Postkasten der Agentur eingeworfen und am 07.03. telefonisch darauf hingewiesen, dass ich dringend ein Gesprächstermin brauche. Am 10.03. bei einem persönlichen Gespräch bekam ich das Gründungszuschuss-Antragsformular. Am 21.03. sind alle Unterlagen (Stellungnahme, usw.) mit Antrag an die Agentur zurückgegangen. Mein ALG1-Anspruch würde noch bis zum 04.06. gültig sein. Man hat es jedoch rückwirkend zum 01.03. gestrichen und mein Berater meinte, er würde den Antrag auf Gründunszuschuss ablehnen, weil ich zuvor immer eine Festanstellung gesucht habe. Vom 01.03. bis zum 04.06. wären es noch 90 Tage, aber den Antrag bekam ich erst am 10.03. und das wäre zu spät. Meine Frage: Ist der Gründungszuschuss gefährdet? Man hat die Tätigkeit doch anerkannt und mir mehr als 90 Tage gestrichen. Oder liegt es daran, dass ich das Antragsformular am 10.03. erst bekam? Habe ich drei Monate ALG 1 verschenkt? Man muss dazu sagen, der Berater war zuvor schon sehr unfreundlich. Eigentlich bin ich nie zu Wort gekommen und ich hatte den Eindruck, er macht alles, um micht nicht zu fördern. Vielleicht kennt sich jemand aus. Ich würde mich sehr über Unterstützung freuen. Danke. Viele Grüße Maila |
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#2
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| Man kann Dir nicht 3 Monate ALG I streichen und gleichzeitig den Gründungszuschuss nicht anerkennen. Entweder oder. Wenn man Dir ALG streicht, dann muss man Dir darüber einen Bescheid schicken. Oder man muss es weiter bezahlen. Lege Widerspruch gegen den neuen Bescheid ein. Obwohl diese Antwort jetzt etwas spät kommt (habe Deine Anfrage vorher nicht gesehen, weil ich nur selten Zeit habe, hier hineinzusehen), ist die Frist für den Widerspruch wahrscheinlich noch nicht abgelaufen. Wenn Du Gefahr läufst, ohne Geld dazustehen, dann hole Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und gehe zu einem Fachanwalt für Sozialrecht. Wenn Du Dich weiterhin selbstständig machen willst, dann kannst Du das auch noch tun, wenn Dein ALG I abgelaufen ist und Du ALG II beziehst. Beim Jobcenter kannst Du auch eine Unterstützung für Selbstständigkeit beantragen. Man bekommt dann leider weniger Geld, aber grundsätzlich geht es auch.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Hallo Melete, danke für Deine Auskunft. Schön, von Dir zu hören! Doch, man hat mir das ALGI mit der Begründung, dass ich zum 01.03.2011 selbstständig bin, gestrichen. Meinen Antrag auf Gründungszuschuss hat der Berater abgelehnt. Den Grund für die Ablehnung konnte er mir beim Gespräch nicht nennen, nur dass er den Antrag auf jeden Fall ablehnen wird. Nach dem Grund habe ich mehrfach gefragt. Musste er sich wohl noch ausdenken. Im Bescheid steht, dass ich vor Antragstellung gegründet habe. Antrag = 04.03.2011 und Selbstständigkeit = 01.03.2011 Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Vom Zuschuss wusste ich nur aus dem Internet. Hätte mit mehr Info um drei Tage verschieben können. Den Widerspruch habe ich am 05.04.2011 abgegeben und auch eine Eingangsbestätigung dafür erhalten. Seitdem warte ich und irgendwie ist die Sache immer im Hinterkopf. Viele Grüße Maila |
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#4
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| WIE hast Du denn drei Tage vorher gegründet? Hast Du drei Tage vorher ein Gewerbe angemeldet (oder nachträglich mit Rückdatierung auf dieses Datum)? Hast Du drei Tage vorher irgendwelche Geschäfte aufgenommen, z.B. - Verträge abgeschlossen oder - etwas verkauft oder - etwas auf Geschäftsrechnung irgendwo bestellt? Wenn all das nicht der Fall ist, dann kann ich nicht erkennen, inwiefern Du drei Tage vorher gegründet haben solltest. Vielleicht hattest Du es vor. Für Vorhaben jedoch können keine Anträge abgelehnt werden, nur für Fakten. Wichtig: Gewerbeanmeldung und Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit erst nach Bewilligung des Antrags.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#5
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| Was ich nicht ganz verstehe, ist folgendes: Wenn Du vorher schon dasselbe nebenberuflich gemacht hast, dann warst Du doch schon lange auf diesem Gebiet selbstständig tätig. Dann kannst Du doch auch nicht mehr zum 4.3. gründen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#6
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| Hallo Melete, zuvor war ich hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig. Meine nebenberufliche Tätigkeit ist seit Jahren beim Finanzamt angemeldet. Dann habe ich mich entschlossen aus der nebenberuflichen Tätigkeit meinen Hauptberuf zu machen. Das ist eine naheliegende Möglichkeit, die von der Arbeitsagentur gefördert wird. Da ich als Freiberuflerin schon beim Finanzamt geführt werde, brauche ich keine neue Steuernummer beantragen. Und kann daher das Gründungsdatum frei wählen. Nachdem ich nun alles vorbereitet hatte: Website machen, Gründungskonzept erstellen, wäre es möglich gewesen, statt den 01.03.2011 den 04.03.2011 in den Businessplan zu schreiben. Wenn ich gewusst hätte, dass es relevant ist. Jetzt heißt es abwarten. Viele Grüße Maila Geändert von maila (21.04.2011 um 16:17 Uhr) |
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#7
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| Zitat:
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#8
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| Hallo Eauvive, danke für den Hinweis. Das stimmt, trifft bei mir allerdings nicht zu, weil ich mit dem Status als Freiberuflerin keine Gewerbeanmedelung benötige. Grüße Maila |
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#9
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| Ich sehe bei dir kurzum folgenden - folgenschweren - Formfehler: Du hast also tatsächlich zum 1.03. deine bestehende Selbständigkeit in eine hauptberufliche umgewandelt - wärst du nicht bereits gemeldet gewesen, wäre das wahrscheinlich nicht so hoppla di hopp passiert. Damit warst du ab dem 1.03. nicht mehr arbeitssuchend. Und damit hattest du ab dem 1.03. auch keinen Anspruch mehr auf die entsprechenden Gelder. Das ist die eine Hälfte des Problems. Die zweite ist, dass du dann, nachdem bereits eine hauptberufliche Selbständigkeit bestand, den Gründungszuschuss beantragt hast. Heißt im Klartext, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht arbeitslos warst - was Voraussetzung wäre -, sondern hauptberuflich selbständig. Und somit kein Anspruch auf Gründungszuschuss bestand. Ich sehe da düster bis mittelschwarz. Gruß Eauvive
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Eauvive für den nützlichen Beitrag: | ||
emailgesperrt (20.08.2011) | ||
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