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#1
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| Hallo zusammen, ich bin seit ca. 2 Monaten Arbeitslos und habe auch anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich habe schon seit einigen jahren eine Geschäftsidee, hab mich aber nie Selbstständig gemacht da ich ja ein festes Arbeitsverhältniss hatte. Jetzt arbeite ich seit gut einer Woche schon an der genauen umsetzung, sprich Businessplan etc. und wollte eigentlich Gründungszuschuß beantragen. Ein Darlehen als Startkapital oder ähnliches benötige ich nicht. Mein Problem ist jetzt, daß ich noch alte Schulden habe und auch vor etwa 2Jahren die Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. Ich konnte bis jetzt aber nicht herausfinden ob die Abgabe der Ev automatisch bedeutet das ich keinen Anspruch auf Gründungszuschuß habe??? Hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann! Danke im Vorraus! |
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#2
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| Du solltest Dich am besten an Deinen Betreuer im Arbeitsamt wenden. Dieser kann Dir sicherlich die richtige Anwort geben. Um den Gründungszuschuss bewilligt zu bekommen wirst Du vorab ein Existenzgründerseminar besuchen müssen. Bitte beachte aber bei der Existenzgründung, dass Du Dich aus den sozialen System entziehst. Ich meine damit, dass Du Dich selbst um eine private Krankenversicherung, Altersvorsorge und Absicherung kümmern musst. Für Deine soziale Absicherung erhältst Du aktuell vom Arbeitsamt 300 Euro. Nützliche Grundinformationen und Tipps zu verschiedenen Versicherungen findest Du auf Versicherungsmagazin.net. Weitere Infos zum Thema Existenzgründung findest Du hier. Solltest Du weitere Fragen haben, kannst Du Dich gern kurz bei mir per PN melden. Gruß, Roger |
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