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#1
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| Gründungszuschuss und Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßname Hallo, ich beziehe seit April 2009 einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit. Nach Aufnahme meiner Selbstständigkeit hat sich ein alte Krankheit bei mir verschlimmert, worauf ich sofort 6 Wochen in eine Rehabilitation musste, was finanzielle Einbusen für mich zufolge hatte da ich Kunden Aufträge nicht abschließen konnte. Aus meinem ehemaligen Arbeitsverhältnis hatte ich noch Anspruch auf die Rehabilitation und beantragte auch Übergangsgeld dieses wurde mir auch bewilligt. Nun steht aber in dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, dass ich das Geld nicht ausgezahlt bekomme sonder dass die Bundesagentur für Arbeit Erstattungsansprüche hat da ich ja einen Gründungszuschuss bekomme. Nun meine Fragen: 1.) Ist es richtig, dass das Übergangsgeld der Bundesagentur für Arbeit zusteht obwohl ich 100% Verdienstausfall hatte? 2.) Wenn ja, werden mir die 6 Wochen die ich an der Rehabilitationsmaßname teilgenommen habe und die die Bundesagentur für Arbeit von der Deutschen Rentenversicherung mit meinem Übergangsgeld finanziell ausgeglichen bekommen hat an meinen Gründungszuschuss abgehangen, so das ich anstatt 9 Monate 10,5 Monate Gründungszuschuss erhalte? 3.) Oder ist es gar Ungerechtfertigt, dass die Deutschen Rentenversicherung der Bundesagentur für Arbeit meine Übergangsgeldansprüche überlässt, da ich in dieser Zeit 100% Verdienstausfall hatte und auch keine neue Kunden gewinnen konnte sowie meine Firma nicht weiter aufbauen konnte? 4.) Oder kann mir gar der Gründungszuschuss jetzt komplett gestrichen werden? Ich bedanke mich im voraus für eventuelle Antworten. Mit freundlichen Grüßen Paul H. Geändert von Paul H (25.08.2009 um 05:38 Uhr) |
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#2
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| Hallo ich habe dieselben Fragen. Wenn du eine Antwort auf diese Fragen hast, sag doch bitte Bescheid. Wäre super nett. Parallel dazu werde ich mich auch auf die Suche nach den Antworten machen ciao Oli |
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