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#1
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| Hallo Forengemeinde, folg. Problem: Arbeitslos seit 1.1.09 Antrag auf Gründungszuschuss gestellt. Bei Abgabe sagt die nette Sachbearbeiterin, dass der Antrag nur angenommen / bearbeitet wird, wenn eine Gewerbeanmeldung mit eingereicht wird. Meine Sorge: Wenn ich schon VOR der Bewilligung des Antrags mein Gewerbe anmelde, habe ich ab dem Tag der Gewerbeanmeldung keinen Anspruch auf ALG mehr. Sollte der Antrag abgelehnt werden stehe ich ohne Leistungen im Regen Das ist ja die reinste Zwickmühle ![]() Kann /sollte ich die Gewerbeanmeldung vordatieren? Sagen wir um 4-5 Wochen... Wenn dann eine Ablehnung kommt, kann ich das Gewerbe rechtzeitig wieder abmelden, um weiterhin (lückenlos) Leistungen zu erhalten. Macht das Sinn, oder was ist der richtige Weg? Gruß 4711 |
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#2
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| Hallo 4711! Die Gewerbanmeldung ist für die Beantragung des Gründerzuschusses nötig. Der Restanspruch auf ALG1 verfällt ja erst nach 4 Jahren. Das dürfte ausreichen.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| Hi Franky, vielen Dank für die Antwort. Evtl. habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Mir geht es um die Zeit der Prüfung-/Bewilligungsphase! Angenommen ich melde heute, am 24. März das Gewerbe an. Dann erhalte ich ab heute NULL Leistungen, also 0,00 € ALG1. Unterstellen wir mal eine zügige Bearbeitung, also niemand krank, niemand hat Urlaub und keine Warteschlange... geschätzte 2 Wochen incl. Postwege... ist zwar etwas optimistisch, aber selbst dann lebe ich 2 Wochen ohne Leistungen (ALG1), falls der Antrag abgelehnt wird. Was ist, wenn die Bearbeitung 4 Wochen dauert? oder gar 6 Wochen? Das kann teuer werden. Zurück zur Frage: Wie gehe ich am geschicktesten vor, um während der Prüfungs-/Bewilligungsphase nicht in dieses "Leistungsloch" zu fallen? Ich sehe nur die Möglichkeit, das Gewerbe "heute" mit Begindatum "heute + 4 bis 6 Wochen" anzumelden. Denkfehler? Gruß 4711 |
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