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#1
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| Hallo Leute! Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin seit 3 JAhren selbständig und bekomme jetzt keinen Zuschuss mehr. Seit 2005 bin ich ebenfalls nebenbei als Student eingeschrieben. Es gilt als Vollzeitstudium, habe es aber eher nebenbei gemacht (sonst hätte ich keien Förderung mehr bekommen, weil man ja die Hauptzeit für seine selbständige Tätigkeit nutzen muss). Das Betriebsergebnis war durch hohe Investitionen jährlich negativ. Meine Frage: Kann ich nachträglich jetzt noch Kindergeld beantragen? Schließlich war und bin ich Student und habe zu wenig verdient. Ich habe nur Angst, dass das Arbeitsamt dann sagt: Sie haben ja einen Existenzgründerzuschuss bekommen und angegeben, dass sie die Hauptzeit ihrer selbständigen Tätigkeit widmen. Wie lässt sich das bitte mit einem Vollzeitstudium vereinbaren??? Was meint ihr dazu???? Kann es sein, dass ich dann Geld zurück zahlen muss, weil ich das Studium nicht angegeben habe? |
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#2
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| Du hast doch aber Dein Studium bei Antragsstellung der Förderung angegeben oder doch nicht? Wenn nicht, hast Du Angaben verschwiegen und die Förderung hätte Dir eventuell nicht zugestanden.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Ich glaube, dein Fall ist eher eine Angelegenheit für einen Sozialrechtler. Du hast das Problem ja schon selber umrissen, es könnte möglich sein, dass der Bewilligung des Gründungszuschusses bedingt durch das Studium die Rechtsgrundlage fehlt und einer Rückforderung - und einem saftigen Bussgeld - Tür und Tor geöffnet ist.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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