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#1
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| Hallo ihr Lieben, ich bin neu hier und habe mal eine Frage. Ich arbeite mittlerweile seit 5 Jahen als Altenpflegerin im Nachtdienst, ich habe noch 2 kleine Kinder 7 und knapp5 und jetzt geht so garnichts mehr. Durch den ständigen Schlafmangel und der Doppelbelastung macht mein Körper schlapp. Schlafstörungen Bluthochdruck nervosität etc. Ich möcht bzw muß raus aus der Nacht sagt mein Doc. Ich würde gerne eine Umschulung zur Podologin machen könnte die Ausbildung sogar verkürzen aber leider nich selber finanzieren. Ich habe schon mit der AA gesprochen, aber diese mehr als unfreundliche Dame am Telefon hat gesagt das in meinem Beruf leute gesuch werden und ich doch einfach die Schicht wechsel soll. Ich kann aber tagsüber nur vormittags also von 6.30 bis maximal 12 arbeiten und bin da ich tagsüber ortsgebunden weil ich da kein auto habe wird es echt schwierig. Das hat die doch mal so garnicht eingesehen ich solle froh sein einen Job zu haben und mich nicht so anstellen. Ist das echt so das ich keine Möglichkeiten habe eine Umschulung vom AA zu bekommen und solange ich keinen Behindertenschein habe sowieso nicht. ![]() Kann mir jemand einen Rat geben?? Danke schonmal |
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#2
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| Hallo Altenpflegerin77, ich sehe da keine Chance für Dich. Entweder Du bezahlst Deine Umschulung selbst (Privatvergnügen) oder Du suchst Dir einen anderen Job, der Deinen arbeitszeitlichen Wünschen gerecht wird. Da könnte dann eventuell ein Umzug Sinn machen (andere Wohnung direkt oder in der unmittelbaren Nähe des Arbeitsortes). Wichtig ist, dass Du Dich mit Deinen Beschwerden behandeln lässt und Dir Ruhepunkte nach der Arbeit gönnst.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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