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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe über die Sparkasse das KFW Startgeld beantragt. Nach stundenlangen Gesprächen und kleinerer Überarbeitung des mittlerweile 100 Seiten dicken Konzeptes sind die Unterlagen vollständig bei meiner Sparkasse eingereicht worden, Montag (26.07). Am Nachmittag habe ich dort nochmal angerufen und mich erkundigt ob mein Sachbearbeiter die Unterlagen erhalten hat. Alles ok, Unterlagen sind vollständig. Jetzt zu meinen Fragen: 1. Meldet sich die KFW bei einem wenn sie die Unterlagen erhalten haben? 2. Ich habe gehört das man dort nicht anrufen soll (KFW), da die KFW Rücksprache mit der Hausbank hält und dies nicht gerne gesehen ist. Könnt ihr dem zustimmen? Es wäre super wenn mir jemand Informationen geben kann. Mich juckt es in den Fingern da am Montag anzurufen. |
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#2
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| Zitat:
Die KfW gibt nämlich nur für einen Teil des geförderten Darlehens eine Haftungsfreistellung (beim KfW-Startgeld z.B. 80 %). Wenn Du für die restliche Summe keine eigenen Sicherheiten hast, muss Deine Hausbank dieses Risiko ohne Sicherheit Deinerseits übernehmen. Das wiederum muss intern seinen Entscheidungsweg gehen. Gespräche hinsichtlich des Konzepts mit Dir heißen noch nicht, dass der Entscheidungsprozess abgeschlossen ist. Oder hat man Dir definitiv zugesichert, das Konzept jetzt weiterzugeben? Hast Du diesen ganzen Weg ohne Gründerberatung alleine bis hierhin hinter Dich gebracht? Ein 100-Seiten-Konzept erscheint mir ziemlich unverdaulich für Banker. Egal wie komplex ein Vorhaben sein mag, die mögen lieber Konzepte von maximal 20 Seiten. Nun, gut. Wenn sie sich entschieden haben, werden sie sich bei Dir melden. Da lohnt es durchaus, nach zwei Wochen mal nachzufragen. Vor der Weitergabe könnte es dann auch noch ein Gespräch mit Dir geben, bei dem man Dir mit mindestens zwei Personen auf den Zahn fühlt und Dich Dein Konzept verteidigen lässt. Hattest Du dieses Gespräch schon? Bei der KfW anzurufen, hat in der Tat überhaupt keinen Sinn. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Hausbank einem Konzept zugestimmt, es an die KfW weitergereicht hat, welches dann dort abgelehnt worden wäre. Soweit ich weiß, verlassen die sich auf das Urteil der Hausbank. Also nerve die lieber nicht. Auch dürfte es kaum noch ein zeitliches Problem geben, wenn das Ganze erst einmal von der Hausbank beschlossen wurde. Das zeitliche Problem liegt eher bei der Bearbeitung von Seiten der Hausbank. Der Rest geht dann fluppiger als alles andere bis hierhin. Nur das Geld kommt dann womöglich noch nicht. Aber Du kannst dann Vorfinanzierungen von der Hausbank bekommen. Du weißt hoffentlich, dass das Geld normalerweise nicht in einer Summe ausgezahlt wird, sondern häppchenweise (stets über die Hausbank) abgerufen werden muss. Dazu ist jeweils vorher und hinterher nachzuweisen, wozu man das Geld einsetzen will und wofür man es letztlich eingesetzt hat. Mit der KfW-Bank wirst Du in direkter Weise gar nichts zu tun haben.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (31.07.2010 um 22:59 Uhr) |
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#3
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| Hi, danke für deine ausführliche Antwort. Also zu mir, ich bin gelernter Kaufmann, geprüfter Handelsfachwirt und Versicherungsfachmann IHK. Existenzgründerseminar habe ich bereits vor 2 Jahren mitgemacht und arbeite momentan in Festanstellung als Marktleiter. Bezüglich Qualifikation gab es null Bedenken. Ich habe nur ein Einzelgespräch mit einem Vorsitzenden geführt. Dieser hat mich gebeten ein paar Kleinigkeiten zu überarbeiten und ihm das Konzept wieder zu bringen, gemacht getan. Am Abend rief ich bei ihm an da ich ein Lokal habe das optimal für mein Vorhaben ist. Der Eigentümer des Lokals hält mir nun für eine Aufwandspauschale das Lokal bis zum 15.08 frei (hab ich schriftlich). Dies habe ich letzten Montag, abends meinem Sachbearbeiter erzählt da dieser mich ohnehin Bat mir ein Lokal zu suchen. Daraufhin habe ich ihn gefragt wie es mit dem Konzept aussieht. Ich bekam die Antwort das er es direkt am Dienstag (27.07) vorstellt und sich bei mir meldet wenn es auf Ablehnung hinauslief. Sollte ich nichts von ihm hören, so gehen die Unterlagen an die KFW weiter und alles nimmt seinen Lauf. Die Bank haftet mit 20% der Investitionssumme und sieht hierbei keine Bedenken, da meine Warengüter bereits vorhanden sind und als Sicherheit angesehen werden. Das Problem ist einfach das ich am 01.10 anmieten möchte da ich das Weihnachtsgeschäft mitnehmen möchte (steht auch alles im Konzept, ist also bekannt). Mein Banker hat mir sogar geraten den Mietvertrag einzugehen und mir das Lokal zu sichern, wobei natürlich immer ein Restrisiko besteht. Das Konzept ist schlüssig und verständlich und besitzt keinen Grund auf eine Ablehnung. Ich höre nur einfach immer wieder das die Konzepte wochenlang bei den Banken rumliegen obwohl gesagt wurde das alles sofort bearbeitet wird. Daher möchte ich nicht wieder dort anrufen und nerven. |
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#4
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| Wenn Du am Mittwoch nichts gehört hast, dann rufe am Donnerstag Deinen Banker an. Bei Deiner Bank solltest Du Dich auf jeden Fall dahinterklemmen. Bei der KfW hat das keinen Sinn. Es ist schön und gut, wenn Dein Ansprechpartner bei der Bank Dich und Dein Konzept unterstützen will. Aber es gibt dort interne Entscheidungslinien, die er nicht umgehen kann und die womöglich ganz andere, von Deinem Konzept unabhängige Maßgaben vertreten (was weiß ich, womöglich wurde beschlossen, derzeit nur noch eine Summe X für Existenzgründerdarlehen zu geben und das Limit ist bereits erreicht). Klemm Dich dahinter und wenn Du den Eindruck gewinnst, dass Deine Angelegenheit bei Deiner Bank irgendwo in den Strukturen hängenbleibt, dann stelle Dein Konzept einer zweiten Bank vor. In einem Fall bekam ich mit, dass, als eine zweite Bank das Darlehen bewilligen wollte, die Mühlen der Hausbank von heute auf morgen plötzlich fertig gemahlen hatten. Einen Mietvertrag würde ich an Deiner Stelle nicht unterschreiben - noch nicht einmal dann, wenn ansonsten das Lokal anderweitig vermietet wird und wirklich absolut ideal wäre. Fördervoraussetzung ist nämlich, dass Du Deine Geschäfte noch nicht aufgenommen hast. Verträge sind bereits Geschäftshandlungen. Es geht also dabei nicht nur um Risiken. Es geht um die Erfüllung der Fördervoraussetzungen. Und was Dein Banker dazu mündlich äußert, zählt am Ende so viel wie Schall und Rauch.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#5
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| Genau, zu dem Thema vorzeitige Verträge eingehen. Mir wurde auch gesagt das keine Verträge vor KFW Zusage eingegangen werden dürfen. Mein Sachbearbeiter meinte dagegen zu mir " Ab dem heutigen Tag, der Antragsabgabe und dem Gespräch mit mir, dürfen Sie Verträge eingehen. Es besteht nun kein Zwang mehr" |
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#6
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| Mein Kenntnisstand war: vor Bewilligung dürften keine Geschäfte aufgenommen werden. Mach Dich auf jeden Fall erst schlau. Vielleicht findest Du etwas Definitives auf der Homepage der KfW. Oder Du müsstest Dir die Arbeit machen, Dich durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu lesen. Es wäre auch für andere Gründer interessant, wenn Du uns das Ergebnis mitteilen kannst! Ich drücke Dir die Daumen!
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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