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#1
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| Hallo - ich hätte hierzu mal eine Frage Bin 21 Jahre alt und meine Ausbildung endet zum 30. Juli 08. Meinen Arbeitsvertrag mit Beginn zum 15. Aug. 08 habe ich bereits unterschrieben und weggesandt. Mein Monatsbruttoverdienst beträgt ab dem 15.08.08 1.800 EUR. Wie steht es nun mit diesen 14 Tagen in denen ich ohne jegliches Einkommen bin? Wird hier noch Kindergeld bezahlt und besteht eventuell die Möglichkeit weiterer Zahlungen von der Agentur für Arbeit, wenn ich mich dort melde? Habe ja doch auch einige Auslagen weiterhin zu bestreiten ( Umzug an 150 km entfernten Arbeitsort - Zimmer . usw.) Viele Grüsse wellen |
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#2
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| Hi, es ist unwahrscheinlich, dass die Kindergeldkasse in diesen zwei Wochen für dich aufkommt, da du ja auch schon 21 bist. Was du durchaus beantragen kannst, sind Mobilitätshilfen, meines Erachtens nach könntest du da Erfolg haben. Was ich nicht verstehe ist, warum du dich da jetzt erst drum kümmerst, immerhin endet in 11 Tagen dein Ausbildungsverhältnis und Anträge dauern ihre Zeit. LG Shalea
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#3
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| Wenn du eine Ausbildung absolviert hast, die mit einer Ausbildungsvergütung verbunden war, müsstest du Anspruch auf ALG I (Arbeitslosengeld 1)haben. Um ALG I erhalten zu können, benötigst du eine Anwartschaft von 360 sozialversicherungspflichtigen Arbeitstagen innerhalb von zwei Jahren. Das ALG I beantragst du bei der Agentur für Arbeit. Bitte beantrage dieses sofort. ALG I wird nach Tagen berechnet und der nicht verbrauchte Anspruch verbleibt dir - einmal aktiviert und bewilligt - innerhalb eines vierjährigen Verjährungszeitraumes, so dass du diesen nicht verbrauchten Anspruch innerhalb von vier Jahren bei späterer Arbeitslosigkeit aufbrauchen kannst. Theoretisch könntest du auch ALG II in's Auge fassen, dieses ist aber keine Versicherungsleistung wie ALG I, sondern eine steuerfinanzierte Leistung für Bedürftige, bei der man von der ARGE/Jobcenter betreut wird. Für den Personenkreis "unter25 [U25]" ist diese Leistung allerdings mit Komplikationen verbunden. Auf die Mobilitätshilfen nach § 54 SGB III hat Shalea dich bereits hingewiesen. Beachte bitte zukünftig den § 37 B SGB III, der dich zu frühzeitiger Arbeitssuche verpflichtet. Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de Du hast dich vermutlich nicht rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet, so dass du nun eine einwöchige Leistungssperre erhälst und somit nur eine Woche Leistung aus der Arbeitslosenversicherung verbleibt. Beantrage aber trotzdem ALG I, um dir den vierjährigen Verjährungszeitraum zu sichern. Wenn du Leistungen beziehst, muss die Agentur für Arbeit deinen Wohnsitz kennen. Bitte besprich die Umzugsangelegenheiten und den damit verbundenen Wohnsitzwechsel und den damit verbundenen Wechsel der Agenturzuständigkeit mit deiner Agentur vor Ort. Das ist wichtig wegen der Erreichbarkeitsanordnung
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| war eine 3-jährige Schule, begleitet milt Praktika, bei denen ich aber keinerlei Geld bekommen habe. Habe aber monatl. 420 EUR BaFöG erhalten, welches zum letzten Juli 08 endet. 320 EURO vom BaFög gingen für Miete drauf. Der Rest reichte mir auch nicht ganz, weil ich ja jede Woche eine Fahrkarte von der elterlichen wohnung zur wohnung am Schulausbildungsort brauchte. Dann noch Bahncard und die Fahrten jeden Tag zum Praktikumsort mit dem Auto zahlte auch niemand. Da ich 4 wochen vor Ende der Schulusbildung schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe,kann mir wohl kaum ein Untätigkeitsverhalten seitens der Arbeitsagentur unterstellt werden. Ich bin der Ansicht, dass mir für den vollen August sowohl Kindergeld, als auch und das wäre vom Einkommen meiner Eltern abhängig, Hartz4 zustehen könnte. Viele Grüsse wellen |
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#5
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| Hi, Zitat:
Zitat:
Das Einkommen deiner Eltern kennt hier keiner, dies müsstest du mit der ARGE besprechen. Den Antrag auf Hartz IV müssten allerdings deine Eltern stellen, da du unter 25 bist. LG Shalea
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#6
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| Es würde aus meiner Sicht schon an bodenlose Frechheit seitens des des Amtes grenzen mir hier Untätigkeit zu unterstellen.Ich habe zwei Bewerbungen verschickt und zwei Zusagen erhalten, von denen ich mir die bessere ausgesucht habe. Bin durchaus bereit mich hier auf einen Widerrspruch bis hin zur Klage mit dem Amt einzulassen. Da habe ich schon ganz andere Nummern geschoben und Recht bekommen. Bis hin zum Petitionsausschuss des Bundestages. Es hatte auch schon so ein Klugsch... das Kindergeld rückwirkend zum Januar zurückgefordert, weil das Einkommen nach Beendigung der Ausbildung im Juli höher war als das Jahresbrutto - bis er eines Besseren belehrt wurde. VG. wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#7
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| Du hast keinen Anspruch auf ALG I, daran ändert auch der Klageweg nichts. Es ist also vollkommen egal, ob du untätig warst oder nicht, weil du nach einer schulischen Ausbildung nun mal kein Arbeitslosengeld bekommst! Du hast nichts einbezahlt, also bekommst du nichts. Besprich mit deinen Eltern die Stellung eines ALG II-Antrags. Zitat:
![]() Also nimm's mir nicht übel, aber du machst dich mit Klageandrohungen relativ lächerlich, zumal dir hier ja gesagt wurde, was du machen kannst. Tu es oder lass es, klag und hol dir schriftlich, dass du keinen Anspruch hast. ^^
__________________ Geändert von Shalea (21.07.2008 um 07:34 Uhr) |
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#8
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| die Tips zum eventuellen Erhalt einer Mobilitätshilfe gelesen und sage danke dafür. Verklagt habe ich bisher eine Versicherung - die Krankenkasse und auch die Berufsgenossenschaft und habe in allen Klagen Recht erhalten ![]() Gruss wellen
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#9
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| hab noch mal ne Frage wegen dem Kindergeldende. Mein letzter Schultag in der BFS war der 01.08.08. Das bestätigt auch die Schule. Arbeitsbeginn ist lt. Vertrag der 15.08.08 - wobei ich wegen dieses Feiertages doch erst am 18.08.08 anfangen muss. Welche Regelung gilt nun beim KG ? Muss es für den Monat August noch bezahlt werden ? Grüsse wellen
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#10
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| Ende das Kindergeldes nach der Ausbildung: Das Kindergeld endet mit dem Monat, in dem das Kind offiziell schriftlich vom Gesamtergebnis der Prüfung unterrichtet worden ist. Ein länger laufender Ausbildungsvertrag oder eine weiter laufende Immatrikulation spielen keine Rolle. Die Familienkasse verlangt einen Beleg über den Termin des Ausbildungsendes. Mein letzter offizieller Schultag in der BFS war der 01.08.08. Zeugnisse gab es allerdings schon am 31.07.08. BaFög wurde übrigens auch noch für den August 08 bezahlt, obwohl dsa nur einen Tag ausmacht. Nach persönlicher Rücksprache mit meinem Amt ist das so rechtens. Es war eine zeitlich besonders günstige Konstellation, dass ich für August noch BaFöG erhalte, obwohl ich keine Auslagen mehr für Zimmermiete habe. ![]() Das müsste demnach auch beim KiGe so sein. Grüsse wellen
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