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| Hallo liebes Forum! Vor zwei Monaten habe ich selbst gekündigt, um eine Auszeit vom Job zu nehmen. Da ich über Ersparnisse verfüge, sah ich keine Notwendigkeit für eine Arbeitslosmeldung - ich hatte ohnehin nicht vor, gleich wieder in einen anderen Job einzusteigen. Mittlerweile hab ich mich aber ganz gut "erholt" und möchte mich Selbständig machen, weswegen ich ein Gewerbe anmelden werde. Nun hat mir ein Bekannter erzählt, dass es ziemlich dumm wäre, nicht wenigstens den Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen, denn ich hätte ja jahrelang brav Steuern gezahlt und ein bisschen Starthilfe könne ganz bestimmt nicht schaden. Das hat mich jedenfalls überzeugt, nun stellen sich mir aber ein paar Fragen, um zum gewünschten Result zu gelangen: - Wäre das die richtige Reihenfolge: 1. Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen 2. Gewerbe anmelden 3. Tragfähigkeit des Vorhabens bescheinigen lassen 4. Gründungszuschuss beantragen - Da ich selber gekündigt habe, habe ich ja eine dreimonatige Sperrfrist, während der ich keine Leistungen beziehen kann. Kann man vor Ablauf der drei Monate den Zuschuss beantragen? (ich würde ja vorerst kein ALG1 beziehen) - bzw. ist es notwendig, dass das A-Amt mir ALG1 bewilligt hat, und ich somit erst dann das Gewerbe anmelden darf? - welche zeitlichen Abstände sind einzuhalten bzw. welche Verzögerungen sind zu erwarten? - kann ich zum A-Amt gehen und gleich sagen, "Ihre Arbeitsangebote können Sie behalten und Bewerbungen schreib ich auch nicht, denn ich bin sowieso nicht arbeitssuchend. Ich werde mich Selbständig machen und Gründungszuschuss beantragen!" Oder ist der Sachbearbeiter dann beleidigt? ;-) Was ich meine: muss ich so tun als wär ich eine "traurige" Arbeitslose? Oder kann ich reinen Tisch machen? Entschuldigt bitte die vielen Fragen, aber obwohl ich schon Einiges nachgelesen hab, ist mir vieles noch mehr oder weniger unklar geblieben. Danke und viele Grüße! Moni |
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emailgesperrt (20.08.2011) | ||
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