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#1
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| Hallo alle zusammen ! Ich habe mich vor kurzem mit meinem Mann im Trockenbau/Montagebereich Selbstständig gemacht. Nun stehen wir heute vor folgendem Problem: Wir hatten einen Auftraggeber angeschrieben, der Uns sagte, das mein Mann, mit seinen Arbeitern, am Sonntag (25.09), nach Frankfurt kommen soll, wegen Abriss arbeiten. Mein Mann ist daraufhin von Düsseldorf nach Frankfurt gefahren, um sich die Baustelle anzusehen und den Vertrag zu Unterschreiben, der Uns Versichert worden ist, weil der Auftraggeber "ganz dringend" Leute gesucht hat... Als alle in Frankfurt angekommen sind, gefiel dem Auftraggeber wohl das "erscheinen" (also das Aussehen meine Mannes, Tattoos etc) meine Mannes nicht und ignorierte ihn und seine Mitarbeiter weg und versuchte sie los zu werden. Jetzt stell ich mir die ganze zeit die Frage: Wir haben eine Fahrerin, die mit ihrem eigenen PKW von A nach B fährt. Sie möchte natürlich die Fahrt bezahlt bekommen, da uns der Auftrag ja zugesichert worden ist, sind die ja dahin gefahren. Kann ich jetzt dem Auftraggeber die Kosten in Rechnung stellen ? Die Parkhauskosten wollte er Übernehmen, die auch angefallen sind, wärend die alle dort 3 Stunden auf den Auftraggeber gewartet haben... Benzinkosten etc... Kann ud Darf man Ihm das in Rechnung stellen, oder wie sieht das jetzt aus ? Für diese Nacht müssen alle auch noch in einem Hotel schlafen.. Wie siehts mit den Kosten aus ? Liebe Grüße Nadine Geändert von admin (26.09.2011 um 06:51 Uhr) |
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#2
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| Verstehe ich das richtig: Es liegt keine wie auch immer geartete schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden vor? Auch nicht bez. dieses Vorabtreffens? Oder generelle AGB, die das Thema Anfahrtkosten bzw. Spesen generell regeln?
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#3
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| Die eigentliche Frage ist, warum ein Unternehmer mit seiner ganzen Mannschaft anrückt, obwohl noch kein Auftrag erteilt wurde. Üblich wäre auch, vorher eine Kostenvereinbarung hinsichtlich anfallender Auftragsvorbereitungskosten (Reisekosten, Übernachtung, anfallende Arbeitszeit) zu treffen. Das Erscheinungsbild eines Unternehmers sollte auch einigermassen seriös sein, um potentielle Kunden nicht abzuschrecken. Wer da tätowiert im Muskelshirt auftaucht und da einen auf Unterweltszene macht, ist selber schuld. Das gilt auch für seine Mannschaft. Lasst euch mal bei der Handwerkskammer bzw. IHK beraten, was in eurer Branche üblich wäre. Ich denke, ein Rechtsstreit lohnt sich nicht, ihr seid an die Sache falsch herangegangen. Ihr müsst euch immer fragen, wer übernimmt wann welche Kosten, und wie weist ihr Vertragsinhalte nach.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#4
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| Zitat:
schriftlicher verkehr leider nur in dem sinne, das gesagt bzw geschrieben worden ist, das vor ort vertrag etc. unterschrieben wird, da auch da der hauptsitz der firma ist.. |
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#5
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| Zitat:
1. der auftrag wurde schon erteilt. der auftraggeber sagte am telefon und in der email ja schon, das die den auftrag bekommen. sie sollten nur rüber fahren, wegen dem vertrag und dann sofort mit der arbeit beginnen.. 2. kostenvereinbarungen wurden auch getroffen. Hotel, Parkhausgebühren etc. war alles schon geklärt 3. hier macht keiner einen auf "unterweltszene" ! er ist nur tätowiert und hatte eine jacke an. und sein geschäftspartner sieht wie jeder andere auch auf der strasse aus. also "normal" hier macht keiner auf grufti,rocker oder sonstiges. nur hat das erscheinungsbild, nichts mit der leistung zu tun, aber das vergessen viele! |
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#6
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| Wenn Leistungen vereinbart wurden, würde ich über eben diese Kosten eine Rechnung erstellen. Ob die gegnerische Partei aber zahlt, steht wohl in den Sternen. Schlussendlich kannst du nur das geltend machen, was du vor Gericht beweisen könntest, also z.B. durch Zeugenaussagen, evtl. noch durch eine E-Mail, aber bei einer Mail wird es schon kritisch, weil nicht urkundensicher.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
nadine88 (26.09.2011) | ||
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#7
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| Dem schließe ich mich an. Da ja zumindest mündlich die Übernahme der Fahrtkosten und Spesen vereinbart war, würde ich mein Glück versuchen und eine entsprechende Rechnung an den Doch-nicht-Kunden schicken. Wenn der allerdings nicht zahlt, sehe ich schwarz. Da fehlt es einfach an belegbaren, konkreten vertraglichen Grundlagen für genau diesen Fall. Abhilfe schaffen könnte da vermutlich schon eine Vorvereinbarung via Email, die der potentielle Kunde ausdruckt, unterzeichnet und wieder einscannt und zurücksendet, die klar regelt, dass alle anfallenden Auslagen zur Wahrnehmung eines vor Ort Termins auch und grade bei nicht Zustandekommen des Vertrages vom Auftraggeber zu leisten sind.
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