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#1
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| Hallo alle zusammen, bin neu hier im Forum und habe seit ca. einem Jahr ein Problem das sich jetzt dramatisch zuspitzt und wie es aussiht zur Aufgabe der Selbstänigkeit führt. Ich bin seit 2001 selbständiger Handwerker, meine Frau ist Arbeitslos, Hartz IV. Um den Betrieb gründen zu können mußte ich ein Darlehn aufnehmen. Habe mir eine Werkstatt eingerichtet (gemietet) und einen Transporter angeschafft. Solange meine Frau Arbeitslosengeld bekam war alles OK. Dann kam Hartz IV und das Dilemma begann. Sie bekommt nichts mehr weil ich im Jahr ca. 23.000 € Gewinn mache. Gewinn mache ich in den Monaten April bis Dezember. Die anderen Monate kann ich in der Regel Witterungsbedingt nicht arbeiten, bin dann unterwegs um Aufträge zu besorgen. Wenn ich das Darlehn nicht hätte, kein Problem. Dafür Zahle ich im Jahr ca. 10.000 € zurück. Bleiben also noch 13.000 Euro Gewinn. Und das ist zu wenig. Habe ein Haus das noch abgezahlt werden muß, Dann die Nebenkosten usw. Betriebliche rücklagen können nicht gebildet werden und für dieses Jahr auch keine Rücklagen um die Schlechtwetterphase zu überbrücken. Das Arbeitsamt sieht den gewinn, der Kredit für den Betrieb, ebenso wie für das Haus interessiert nicht. Jetzt muß ich den Betrieb aufgeben, den PKW und den Transporter verkaufen um einen Teil der Schulden zu bezahlen. Dann sind meine Frau und auch ich wieder anerkannte Kunden des Arbeitsamtes. So sind nun mal die Gesetze wurde mir gesagt. |
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#2
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| Grüetzi Valium3! ALG 2 kann es definitiv auch für Selbständige geben. Kommt wahrscheinlich auf die jeweilige finanzielle Situation im einzelnen an. |
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#3
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| Also Deine Frau ist die Antragstellerin gewesen und hatte Dich als Ehepartner mit angegeben. Der Ablehnungsbescheid liegt Euch vor (was steht da genau)? Da Du selbständig bist, musstest Du Deine Einkünfte nachweisen. In welcher Form hast Du das getan (BWA oder Steuerbescheid vom Finanzamt), also was hast Du als Einkommensnachweis eingereicht (Kontoauszüge werden eigentlich auch verlangt)? Es zählen als erstes einmal die Einnahmen die Du mit Deinem Gewerbe erzielst. Davon werden die laufenden Kosten (Ausgaben die monatlich anfallen - keine Schulden, die interessieren die ARGE nicht) abgezogen. Was übrig bleibt ist der Gewinn, der zur Berechnung Deines Anspruches auf ALG2 herangezogen wird. Bleibt soviel Gewinn (wird auf die Monate aufgerechnet) über, dass Du Deinen Lebensunterhalt selbst decken kannst, erhälst Du auch nichts, klar. Ist der Gewinn beispielsweise so hoch, dass Du davon sagen wir mal 3 Monate alles bezahlen und leben könntest, bekommst Du für die Monate auch nichts. Weiterhin ist zu klären, ob Du mit Deinem Einkommen auch den Lebensunterhalt Deiner Frau decken kannst. Wenn nicht, würde zum mindest sie ihren Anteil durch ALG 2 erhalten. Selbständige können ALG2 beziehen, wenn sie hilfebedürftig sind.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#4
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| Danke für die schnelle Antwort. Ich hab die BWA, Kontoauszüge und den Steuerbescheid vom Finanzamt vorgelegt. Wie schon erwähnt, der Firmenkrediet interessiert die Arge nicht. Abzüglich aller Betriebskosten bleiben 23.000 € brutto, abzüglich Einkommenssteuer und Versicherungen. Das sind im Jahr ca. 5.100 €. Dann der Firmenkredit, ca 10.000 € im Jahr bleiben 7.900 €. Das Arbeitsamt geht von 1490 € aus und ist der Meinung das reicht. Den Betrieb hab ich 2001 aus der Arbeitslosigkeit gegründet, da hatte meine Frau noch Arbeit und Hartz IV gabs nicht. Mehr Umsatz ist alleine nicht drin und für einen zweiten Arbeitsplatz fehlt das Geld. Ich war auch schon bei der Handwerkskammer, keine Lösung. In den Monaten Januar, Februar läuft bei mir garnichts, Hab sonst für diese Monate Rücklagen gebildet. Das ging im vorigen Jahr nicht. Im Dezember hat meine Frau dann einen neuen Antrag gestellt, der wurde mit Verweis auf den bisher erziehlten Gewinn abgelehnt. Am 9. Januar ein neuer Antrag, dazu wurde Anfang Februar die BWA für Januar nachgereicht. Dieser Antrag ist laut Auskunft des Arbeitsamtes ist bis heute nicht bearbeitet. Alle Bescheide die wir bisher erhalten haben waren fehlerhaft, mal wurde die Krankenversicherung nicht berücksichtigt, mal die Einkommenssteuer, dann wurden die Freibeträge vergessen usw. Widersprüche zu den Anträgen mit Verweis auf die Fehler wurden garnicht beantwortet sondern zurückgewiesen, mit dem Verweis das Sozialgericht in Anspruch zu nehmen. Ich hab das Gefühl, die wollen mit aller Macht noch mehr Kunden haben. |
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#5
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| Zitat:
Tschau Lion |
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#6
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| Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#7
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| Wollte mich ja melden wenn was passiert. Bis Anfang November wurden sämtliche Anträge zurückgewiesen, haben bis dahin von der Substanz gelebt. Nach dem letzten Widerspruch und dessen Ablehnung hat unser Anwalt einen Eil-Antrag gestellt. Der wurde vom Gericht gebilligt. Zitat:
Der Beschluss des Gerichts wurde der Arge am 22.11.2007 zugesandt. Bis Heute (04.12.2007) keine Reaktion der Arge. Hab heute angerufen und gefragt warum es so lange dauert (Eil-Antrag) Antwort: Ist in Bearbeitung beim Vorgesetzten, sobald sie (die SB) ihn zurückbekommt wird sie ihn weiterbearbeiten, das Geld anweisen. Aber was die mir vorher alles erzählt haben!? Ob ich schon mal dran gedacht habe auszuwandern oder, wenn ich das Gewerbe abmelde beommen wir sofort Alg II oder, das Sozialgesetzbuch ist für uns (die Arge) nicht bindend, wir haben unsere eigenen internen Anweisungen und im übrigen hätte ich davon sowiso keine Ahnung. Es ist schon Haarstraübend wie die Mitarbeiter der Arge instruiert werden. Ich hab übrigens auch Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt, auch der wurde regelmäßig abgelehnt, mit der gleichen Begründung: Auch Privatentnahmen oberhalb des Gewinns (aus dem Betriebsvermögen/geschütztes Vermögen) ist Einkommen und als solches zu werten. Es läuft jetzt alles übers Gericht und das kann dauern. Gruß Valium 3 |
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#8
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| auf die behörden verlässt sich nur, wer zu faul ist selbst aktiv zu werden und sich über seine rechte zu informieren. du hast es richtig gemacht. setzte durch was dir zusteht. ich wünsch dir alles gute. |
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#9
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| Hallo Ich bin am überlegen mich auch Selbständig zu machen und bin grad am lesen. Ein Einkommen ist ein regelmäßiger Lohn und darauf muss Lonsteuer bezahlt werden. So wie ichs bei dir gelesen habe beziehst du aus dein Gewinn Geld um davon zu leben. Soweit wie ichs verstanden habe.Das dürfte dann nicht als Einommen gesehn werden. Denn jede Privat entnahme schmälert den Gewinn der Firma haha, das weiß ich noch aus meiner Kaufmann Lehre. Darum können die das auch gar nicht als Einkommen sehn ![]() Ich denke die Arge wirds da schwer haben. Im übrigen MUSS sich die ARGE auch an Gesetze halten was sie nicht tut, die machen Ihre eigenen Gesetze. Deswegen wurde die Arge in meinen Augen auch als Verfassungswidrig erklärt ![]() Sollte ich mich irren, soory bin nur ein Mensch^^ In übrigen sind § 44 SGB X verpflichtet und dürfen dieses nicht ablehnen ![]() Bitte nicht über Sonderschulen herziehen. Bitte das Gleichbehandlungsgesetz beachten Geändert von Aqarium (27.02.2008 um 20:59 Uhr) |
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#10
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| Hallo Handwerker Du must dich doch nicht gleich arbeitslos melden, Hole dir doch Hartz IV zu deinem Verdienst dazu. Das habe ich auch gemacht. Ist zwar schein aufwand, aber wenn es nicht anders geht.................... Automicha |
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