Selbständig und Arbeitslosengeld II geht doch nicht!
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Selbständig und Arbeitslosengeld II geht doch nicht!

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  #1  
Alt 05.03.2007, 08:42
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Böse Selbständig und Arbeitslosengeld II geht doch nicht!


Hallo alle zusammen, bin neu hier im Forum und habe seit ca. einem Jahr ein Problem das sich jetzt dramatisch zuspitzt und wie es aussiht zur Aufgabe der Selbstänigkeit führt.
Ich bin seit 2001 selbständiger Handwerker, meine Frau ist Arbeitslos, Hartz IV.
Um den Betrieb gründen zu können mußte ich ein Darlehn aufnehmen.
Habe mir eine Werkstatt eingerichtet (gemietet) und einen Transporter angeschafft. Solange meine Frau Arbeitslosengeld bekam war alles OK. Dann kam Hartz IV und das Dilemma begann. Sie bekommt nichts mehr weil ich im Jahr ca. 23.000 € Gewinn mache.
Gewinn mache ich in den Monaten April bis Dezember. Die anderen Monate kann ich in der Regel Witterungsbedingt nicht arbeiten, bin dann unterwegs um Aufträge zu besorgen.
Wenn ich das Darlehn nicht hätte, kein Problem. Dafür Zahle ich im Jahr ca. 10.000 € zurück. Bleiben also noch 13.000 Euro Gewinn. Und das ist zu wenig. Habe ein Haus das noch abgezahlt werden muß, Dann die Nebenkosten usw.
Betriebliche rücklagen können nicht gebildet werden und für dieses Jahr auch keine Rücklagen um die Schlechtwetterphase zu überbrücken.
Das Arbeitsamt sieht den gewinn, der Kredit für den Betrieb, ebenso wie für das Haus interessiert nicht.
Jetzt muß ich den Betrieb aufgeben, den PKW und den Transporter verkaufen um einen Teil der Schulden zu bezahlen. Dann sind meine Frau und auch ich wieder anerkannte Kunden des Arbeitsamtes.
So sind nun mal die Gesetze wurde mir gesagt.
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  #2  
Alt 05.03.2007, 10:09
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Grüetzi Valium3!

ALG 2 kann es definitiv auch für Selbständige geben. Kommt wahrscheinlich auf die jeweilige finanzielle Situation im einzelnen an.
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  #3  
Alt 05.03.2007, 11:28
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Standard Hallo Valium 3 - Willkommen in unserem Forum!

Also Deine Frau ist die Antragstellerin gewesen und hatte Dich als Ehepartner mit angegeben. Der Ablehnungsbescheid liegt Euch vor (was steht da genau)? Da Du selbständig bist, musstest Du Deine Einkünfte nachweisen. In welcher Form hast Du das getan (BWA oder Steuerbescheid vom Finanzamt), also was hast Du als Einkommensnachweis eingereicht (Kontoauszüge werden eigentlich auch verlangt)? Es zählen als erstes einmal die Einnahmen die Du mit Deinem Gewerbe erzielst. Davon werden die laufenden Kosten (Ausgaben die monatlich anfallen - keine Schulden, die interessieren die ARGE nicht) abgezogen. Was übrig bleibt ist der Gewinn, der zur Berechnung Deines Anspruches auf ALG2 herangezogen wird. Bleibt soviel Gewinn (wird auf die Monate aufgerechnet) über, dass Du Deinen Lebensunterhalt selbst decken kannst, erhälst Du auch nichts, klar. Ist der Gewinn beispielsweise so hoch, dass Du davon sagen wir mal 3 Monate alles bezahlen und leben könntest, bekommst Du für die Monate auch nichts. Weiterhin ist zu klären, ob Du mit Deinem Einkommen auch den Lebensunterhalt Deiner Frau decken kannst. Wenn nicht, würde zum mindest sie ihren Anteil durch ALG 2 erhalten.

Selbständige können ALG2 beziehen, wenn sie hilfebedürftig sind.
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  #4  
Alt 05.03.2007, 16:57
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Danke für die schnelle Antwort.

Ich hab die BWA, Kontoauszüge und den Steuerbescheid vom Finanzamt vorgelegt. Wie schon erwähnt, der Firmenkrediet interessiert die Arge nicht.
Abzüglich aller Betriebskosten bleiben 23.000 € brutto, abzüglich Einkommenssteuer und Versicherungen. Das sind im Jahr ca. 5.100 €. Dann der Firmenkredit, ca 10.000 € im Jahr bleiben 7.900 €.
Das Arbeitsamt geht von 1490 € aus und ist der Meinung das reicht.
Den Betrieb hab ich 2001 aus der Arbeitslosigkeit gegründet, da hatte meine Frau noch Arbeit und Hartz IV gabs nicht.
Mehr Umsatz ist alleine nicht drin und für einen zweiten Arbeitsplatz fehlt das Geld. Ich war auch schon bei der Handwerkskammer, keine Lösung.
In den Monaten Januar, Februar läuft bei mir garnichts, Hab sonst für diese Monate Rücklagen gebildet. Das ging im vorigen Jahr nicht. Im Dezember hat meine Frau dann einen neuen Antrag gestellt, der wurde mit Verweis auf den bisher erziehlten Gewinn abgelehnt. Am 9. Januar ein neuer Antrag, dazu wurde Anfang Februar die BWA für Januar nachgereicht. Dieser Antrag ist laut Auskunft des Arbeitsamtes ist bis heute nicht bearbeitet.
Alle Bescheide die wir bisher erhalten haben waren fehlerhaft, mal wurde die Krankenversicherung nicht berücksichtigt, mal die Einkommenssteuer, dann wurden die Freibeträge vergessen usw.
Widersprüche zu den Anträgen mit Verweis auf die Fehler wurden garnicht beantwortet sondern zurückgewiesen, mit dem Verweis das Sozialgericht in Anspruch zu nehmen.
Ich hab das Gefühl, die wollen mit aller Macht noch mehr Kunden haben.
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  #5  
Alt 30.04.2007, 21:25
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Zitat:
Alle Bescheide die wir bisher erhalten haben waren fehlerhaft, mal wurde die Krankenversicherung nicht berücksichtigt, mal die Einkommenssteuer, dann wurden die Freibeträge vergessen usw.
Dann sollte die Arge ihren Mitarbeitern mal eine Sonderschulungen spendieren.

Tschau
Lion
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  #6  
Alt 01.05.2007, 09:53
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Standard Hallo Valium 3!

Zitat:
Widersprüche zu den Anträgen mit Verweis auf die Fehler wurden garnicht beantwortet sondern zurückgewiesen, mit dem Verweis das Sozialgericht in Anspruch zu nehmen.
Seit Ihr dieser Anweisung nachgegangen und wie sieht es heute aus?
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  #7  
Alt 04.12.2007, 09:31
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Wollte mich ja melden wenn was passiert.
Bis Anfang November wurden sämtliche Anträge zurückgewiesen, haben bis dahin von der Substanz gelebt. Nach dem letzten Widerspruch und dessen Ablehnung hat unser Anwalt einen Eil-Antrag gestellt. Der wurde vom Gericht gebilligt.

Zitat:
Die Begründung vom Gericht: Privatentnahmen die über den Gewinn hinausgehen sind keine Einnahmen im Sinne des § 11 SGB II. Es ist grundsätzlich vom Arbeitseinkommenim Sinne des § 15 SGB IVauszugehen.
(LSG Baden-Würtemberg, Urteil vom 18.04.2007 L 3 AS 2347/06 und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2007 L 26 B 422/07 AS).
Privatentnahmen unterliegen der Verfügungsbefugnis des Selbständigen über sein Betriebsvermögen und werden der Vermögenssubstanz entnommen. Sie sind als Rechnungsposten beim Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs, 1 EStG nicht das Ergebnis unternehmerischer Tätigkeit und damit kein Einkommen im Sinne des § 15 SGB IV.
Eine anderweitige Möglichkeit ihrer Berücksichtigung als Einkommen nach § 11 SGB ist nicht Erkennbar. So die Begründung des Gerichts.
Nochmal im Klartext: Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist das was vom Finanzamt steuerlich veranlagt wird. Alles andere nicht.

Der Beschluss des Gerichts wurde der Arge am 22.11.2007 zugesandt.
Bis Heute (04.12.2007) keine Reaktion der Arge.
Hab heute angerufen und gefragt warum es so lange dauert (Eil-Antrag)
Antwort: Ist in Bearbeitung beim Vorgesetzten, sobald sie (die SB) ihn zurückbekommt wird sie ihn weiterbearbeiten, das Geld anweisen.

Aber was die mir vorher alles erzählt haben!? Ob ich schon mal dran gedacht habe auszuwandern oder, wenn ich das Gewerbe abmelde beommen wir sofort Alg II oder, das Sozialgesetzbuch ist für uns (die Arge) nicht bindend, wir haben unsere eigenen internen Anweisungen und im übrigen hätte ich davon sowiso keine Ahnung.
Es ist schon Haarstraübend wie die Mitarbeiter der Arge instruiert werden.
Ich hab übrigens auch Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt, auch der wurde regelmäßig abgelehnt, mit der gleichen Begründung:
Auch Privatentnahmen oberhalb des Gewinns (aus dem Betriebsvermögen/geschütztes Vermögen) ist Einkommen und als solches zu werten. Es läuft jetzt alles übers Gericht und das kann dauern.

Gruß

Valium 3
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  #8  
Alt 04.12.2007, 09:54
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auf die behörden verlässt sich nur, wer zu faul ist selbst aktiv zu werden und sich über seine rechte zu informieren. du hast es richtig gemacht. setzte durch was dir zusteht. ich wünsch dir alles gute.
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  #9  
Alt 27.02.2008, 20:48
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Hallo

Ich bin am überlegen mich auch Selbständig zu machen und bin grad am lesen.

Ein Einkommen ist ein regelmäßiger Lohn und darauf muss Lonsteuer bezahlt werden. So wie ichs bei dir gelesen habe beziehst du aus dein Gewinn Geld um davon zu leben. Soweit wie ichs verstanden habe.Das dürfte dann nicht als Einommen gesehn werden. Denn jede Privat entnahme schmälert den Gewinn der Firma haha, das weiß ich noch aus meiner Kaufmann Lehre. Darum können die das auch gar nicht als Einkommen sehn

Ich denke die Arge wirds da schwer haben. Im übrigen MUSS sich die ARGE auch an Gesetze halten was sie nicht tut, die machen Ihre eigenen Gesetze. Deswegen wurde die Arge in meinen Augen auch als Verfassungswidrig erklärt

Sollte ich mich irren, soory bin nur ein Mensch^^


In übrigen sind § 44 SGB X verpflichtet und dürfen dieses nicht ablehnen

Bitte nicht über Sonderschulen herziehen.

Bitte das Gleichbehandlungsgesetz beachten

Geändert von Aqarium (27.02.2008 um 20:59 Uhr)
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  #10  
Alt 11.03.2009, 16:18
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Hallo Handwerker
Du must dich doch nicht gleich arbeitslos melden, Hole dir doch Hartz IV zu deinem Verdienst dazu. Das habe ich auch gemacht. Ist zwar schein aufwand, aber wenn es nicht anders geht....................
Automicha
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