Selbstständig (messe etc) --- wohngeld förderung ...
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Selbstständig (messe etc) --- wohngeld förderung ...

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  #1  
Alt 26.07.2010, 20:19
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Moin

Ich bin seit etwa einem Monat Selbstständig.Hab mir nen Gewerbeschein besorgt meine Steuernummer beantragt und bekommen und jo das wars.

Jetzt siehts leider so aus das genau jetzt keine Aufträge kommen und ich so langsam aber sicher auf dem Trockenen sitze.

Folgende Fragen hab ich zu diesem Thema .Ich habe mich schon ein bischen im Internet umgeschaut und auch mit Freunden geredet aber weder das eine hat brauchbare infos gebracht.

Hab ich Anspruch auf Wohngeld?

Gründungszuschuss? (kann mir da jemand was zu sagen?)

Gibt es noch andere Förderungsmöglichkeiten und wo muss ich die wie beantragen?

Das Problem ist das mir jeder be

Hat evtl jemand Arbeit im Raum Berlin??

Falls jemand erfahrung hat wärs geil was von euch zu erfahren

Danke schonmal im voraus.
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  #2  
Alt 26.07.2010, 22:09
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Wenn Du schon nach einem Monat auf dem Trockenen sitzt, lag leider keine ausreichende Planung vor.

Das gilt auch für den Gründungszuschuss. Den gibt es nur, wenn er VOR der Gründung beantragt und das Unternehmenskonzept von einer fachkundigen Stelle als tragfähig beurteilt wurde. Außerdem muss man dafür noch Anspruch auf 90 Tage ALG I haben.

Wohngeld hilft Dir leider auch nicht weiter. Von Wohngeld alleine kann man nicht leben.

Da hilft nur ein Antrag auf Arbeitslosengeld.

Hast Du Anspruch auf ALG I? Dann kannst Du Deine Selbstständigkeit bis zu 14,9 Stunden wöchentlich fortsetzen. Ab 15 Stunden giltst Du nicht mehr als arbeitslos.

In diesem Fall bzw. insofern kein Anspruch auf ALG I vorliegen sollte, ist ALG II zu beantragen.

Bei ALG II-Bezug gilt die 15-Stunden-Grenze nicht. Du könntest also weiter hauptberuflich versuchen, Deine Selbstständigkeit aufzubauen. Allerdings werden dann auch Einnahmen von Dir erwartet. Die Arge wird Dir dafür einen monatlichen Betrag abziehen wollen. Die Angabe, dass Du selbstständig bist, aber gar nichts verdienst, dürfte problematisch sein.

Sowohl bei Bezug von ALG I als auch bei ALG II musst Du Dich um Arbeitsstellen bewerben, solange Du nicht von Deiner selbstständigen Tätigkeit leben kannst.
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  #3  
Alt 26.07.2010, 23:06
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hey,

ersma vielen Dank für deine Antwort.
Das ich auf dem Trocknen sitze is nicht weiter schlimm.

Geld zum Leben bekomme ich immer irgendwie wie auch zur zeit.

ALG I Anspruch habe ich nicht.
Mir gehts viel mehr darum zu wissen was ich überhaupt für möglichkeiten habe was Förderung anbelangt!

Hartz 4 kommt für mich neben meiner Selbstständigkeit nicht in Frage.
Die Gründe dafür sind Persönlicher Natur .

Die Wohngeld Geschichte würde mich näher intresieren da das zumindest Hilft die Miete ran zu bekommen und der Rest geht immer irgendwie.
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  #4  
Alt 26.07.2010, 23:36
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Für Wohngeld müsstest Du Deine Einkünfte nachweisen. Wohngeld gibt es nicht bei Bedürftigkeit.
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  #5  
Alt 27.07.2010, 05:04
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Zitat:
Hartz 4 kommt für mich neben meiner Selbstständigkeit nicht in Frage.
Die Gründe dafür sind Persönlicher Natur .
Zahlst du deine Krankenversicherungsbeiträge? Oder entstehen Beitragsrückstände?
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #6  
Alt 27.07.2010, 12:25
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Ja, die Bezahle ich.
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