Selbstständigkeit nach Vertragsablauf
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Selbstständigkeit nach Vertragsablauf

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  #1  
Alt 16.03.2011, 11:31
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Frage Selbstständigkeit nach Vertragsablauf


Hallo zusammen,
Ich habe ein Paar Fragen zur Selbstständigkeit und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe seit letzten Jahr (genau 16.4.) in einem Unternehmen gearbeitet.
Der Vertrag war auf ein Jahr begrenzt und läuft nächsten Monat am 16. aus.
Er wird überraschend nicht verlängert was ich vor 2 Wochen erfahren habe.

Allerdings wurde mir angeboten weiterhin freiberuflich für die Firma zu arbeiten. Und da mitlerweile das Verhältnis sehr gut ist, wurde mir auch versichert, das ich meine 8 std pro Tag voll bekomme, um überleben zu können ^^

Ich habe derzeit 1500€ brutto verdient für 8std. täglich 5 TageWoche.

Jetzt wird gerade verhandelt, was ich an Stundenlohn verlangen kann.
Normal sind wohl 13 Euro für die Freiberufler hier im Unternehmen, aber
da ich deutlich mehr mache, habe ich nach einem höheren Stundenlohn
gefragt und schätz mal das 18 - 20 Euro bei rauskommen.

Bei 18 € komme ich auf 2880 Brutto bei 20Tagen (Monat).

Meine 1. Frage
was genau muss ich bedenken bei dem Thema Steuern,
Versicherung und Co. ? Könnt ihr mir ungefär sagen was ich da zahlen muss?
Also nur so ca? (Steuerklasse 1 und 1987 geboren)

Ein Kollege der auch Selbstständig ist meinte, ich müsste keine Steuern zahlen und die 2880 € würden so auf meinem konto landen. Abgesehen dann natürlich von Versicherung, Rente und was da sonst noch so kommt.
Er meinte ich könnte wohl anteilig Miete Fahrkarte Telefon/Internet und so von den 2880 Euro abziehen... aber genau hab ich das nicht verstanden.

Meine 2. Frage
wie genau sieht das mit dem Gründungszuschuss aus?
Eigentlich könnte ich jetzt ja Arbeitslosengeld beantragen. Und wie hoch in etwa würde der Zuschuss ausfallen?


Hoffe ihr könnt mich aufklären =)

Vielen Dank für eure Hilfe!
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  #2  
Alt 16.03.2011, 11:40
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Standard AW: Selbstständigkeit nach Vertragsablauf

Kläre das bitte mit deiner Krankenkasse.

Mir erscheint das so, als läge hier eine Scheinselbstständigkeit vor.

Wenn das so ist, gibt's Ärger
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  #3  
Alt 16.03.2011, 11:46
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Standard AW: Selbstständigkeit nach Vertragsablauf

Hallo Counselor,

mit meiner Krankenkasse werde ich noch sprechen. Aber die hat ja nix mit den Steuern zu tun. Kannst du mir dazu Informationen geben? Habe öfters mal etwas von einer Lohnsteuertabelle gelesen, aber bissher habe ich sie noch nicht ganz durchschaut.

Und zur Scheinselbstständigkeit ... diese liegt nicht vor! Das Unternehmen ist nicht das einzige für das ich Freiberuflich arbeiten werde. Es gibt weitere Tochterfirmen somit getrennte Rechnungen und nebenbei laufen noch einige Webdesign Kunden. Von Daher alles legal.

Aber schonmal danke für die schnelle Antwort.
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  #4  
Alt 16.03.2011, 12:15
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Standard AW: Selbstständigkeit nach Vertragsablauf

Zitat:
Aber die hat ja nix mit den Steuern zu tun.
Nee, aber mit hinterzogenen Sozialabgaben ...

Als Selbstständiger wirst du auch anders eingestuft (höhere Beiträge).

Ausserdem solltest du mal deine IHK ansprechen (Existenzgründung)
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  #5  
Alt 16.03.2011, 12:22
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Standard AW: Selbstständigkeit nach Vertragsablauf

ok danke für die Infos.

Kann mir sonst noch jemand genauere Infos geben auf meine Fragen?

Ich weiß das man einiges beim Amt und bei der Krankenkasse erfragen kann aber ich kann aus zeitlichen gründen derzeit leider nicht (von Morgens bis Abends im Büro). Und telefonisch helfen die leider nicht. Daher hab ich ja mein Post hier erstellt.

Vielen Dank schonmal im Vorraus =)
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  #6  
Alt 09.04.2011, 15:18
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Wenn Du keine Zeit hast, Dich um die Dinge zu kümmern, wirst Du große Probleme bekommen. Selbständig sein heißt nämlich auch, eine Menge bürokratischer Aufgaben wahrnehmen. Du musst eine ordentliche Buchführg. haben und bis zu 15 Steuererklärungen jährlich abgeben. Du bist pflichtversichert in der Sozialversicherung und bekommst einen Haufen Ärger und Schulden, wenn Du Dich nicht darum kümmerst.

Im Folgenden ein paar Tipps auf die Schnelle:

2880 € brutto

14,9 % Krankenvers. = 429,12 €
Spreche Deine Krankenversicherung an.

Rentenvers. siehe z.B. hier:
Selbstständige und Rente: Beiträge für eine Pflichtversicherung
Schätzen wir jetzt einfach mal 19,9 % = 573,12 €

2,2 % Pflegevers. für Kinderlose = 63,36 €

Bis hierhin würde sich für Dich ein Einkommen von 1.814,40 € ergeben. Davon wären selbstverständlich noch Steuern zu bezahlen. Auf den Monat gerechnet, würde ich an dieser Stelle ca. 270 € Einkommenssteuern schätzen.

Aber es geht mit den Kosten noch weiter:

Google nach der für Dich zuständigen Berufsgenossenschaft ([Dein Beruf] Berufsgenossenschaft) und schau in der Satzung nach, ob Du auch dort pflichtversichert bist (Unfallvers.).
Im Zweifel: dort anrufen.
(Diese Versicherung wird bei Angestellten zu 100 % vom Arbeitgeber bezahlt, weshalb Selbständige sie oft vergessen.)

Wenn Du diese Versicherungen abgeschlossen hast, dann bedenke bitte, dass Du niemals krank werden darfst. Jeder Tag, den Du krank bist, bedeutet 0 € Einkommen. Krankentagegeldversicherungen sind teuer. Google ggf. danach. Ansonsten musst Du dafür Rücklagen bilden, von denen Du ggf. leben kannst (diese und die weiter unten genannten Rücklagen können nicht steuerlich geltend gemacht werden).

Was machst Du beruflich? Brauchst Du eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Vermögenshaftpflichtversicherung? Die kosten nicht die Welt. Ggf. danach googlen.

Solltest Du jemals im Leben ein paar Tage frei nehmen wollen (reden wir nicht von Urlaub im eigentlichen Sinne), so musst Du dafür Rücklagen bilden, denn jeder Tag ohne Einkommen bedeutet 0 € auf dem Konto.

Gibt es bei Euch Zeiten mit weniger Auslastung? Z.B. die Urlaubszeit im Sommer, Ostern, Weihnachten etc.? Diese Zeiten musst Du auf jeden Fall durch Rücklagen überbrücken, von denen auch die ganzen Versicherungen regelmäßig bezahlt werden müssen. Denke daran: Wenn weniger zu tun ist, gehen die freien Mitarbeiter leer aus.

Aus diesem Grund halte ich es für ein Gerücht, dass Du über das Jahr hinweg 2880 € pro Monat verdienen kannst.

Deshalb musst Du prinzipiell Dein Jahreseinkommen schätzen und nicht Dein Monatseinkommen. Das Jahreseinkommen geteilt durch 12 ergibt dann auch die Rechnungsgrundlage für die Sozialversicherung sowie für Gewerbe- und Einkommenssteuer.

Berücksichtige bei Betrachtung Deines Jahreseinkommens bitte auch, dass Du als Selbständige kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr bekommst. Wenn sich also im Januar die Rechnungen für einiges türmen oder wenn Du Weihnachtsgeschenke kaufen willst, dann müssen dafür Rücklagen gebildet werden.

Je nachdem, was Du beruflich machst, bist Du Gewerbetreibende oder Freiberuflerin. Informiere Dich darüber im Internet. Im Zweifel brauchst Du Rat von einem Steuerberater, der ggf. auch beim Finanzamt dafür sorgt, dass Du als Freiberuflerin anerkannt wirst (in diesem Fall besser nicht selbst beim Finanzamt versuchen).

Bist Du Gewerbetreibende, so musst Du ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Zusätzlich zur Umsatzsteuer und Einkommenssteuer fällt dann auch noch eine Gewerbesteuererklärung an (auch wenn dabei herauskommt, dass Du vielleicht aufgrund niedrigem Einkommen keine bezahlen musst).

In beiden Fällen musst Du Deine Tätigkeit beim Finanzamt melden und Dir eine Steuernummer geben lassen.

Du musst Rechnungen schreiben und zusätzlich zu Deinem Stundensatz Umsatzsteuer berechnen.
Diese Umsatzsteuer musst Du regelmäßig an das Finanzamt abführen.
Auf der anderen Seite kannst Du aber jede Umsatzsteuer, die für Deine Betriebsausgaben anfällt (Rechnungen sammeln), wiederum vom Finanzamt zurückbekommen.
Deine Auftraggeber dürfen nicht darüber meckern, wenn Du die Umsatzsteuer draufsetzt, denn sie können sie sich selbst ebenso vom Finanzamt zurückholen wie auch Du diese Steuer, die Du für berufliche Rechnungen gezahlt hast, zurückholen kannst. Das ist im Geschäftsleben ein ganz alltäglicher, normaler Vorgang.
Dafür musst Du entweder monatlich oder vierteljährlich (ist mit dem Finanzamt zu klären) eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Zusätzlich fällt einmal im Jahr eine Jahresumsatzsteuererklärung an.

Außerdem gibt es dann noch die jährliche Einkommensteuererklärung (und die jährliche Gewerbesteuererklärung, falls Du Gewerbetreibende bist).

Das Finanzamt wird ziemlich böse, wenn irgendwelche dieser Steuererklärungen nicht erfolgen. Dann gibt es üble Schätzungen und diese Summen werden dann auch eingetrieben.

Gewerbesteuer fällt meiner Kenntnis nach ab 24.501 € Jahreseinkommen (nach Abzug der Betriebsausgaben) an. Google danach, was Betriebsausgaben sind.

Es kann geschehen, dass das Finanzamt von Dir Gewerbesteuervorauszahlungen verlangt, z.B. vierteljährlich.

Einkommenssteuer fällt meiner Kenntnis nach ab 8.005 € netto Jahreseinkommen an. Für die Berechnung der Einkommenssteuer kann auch ein guter Teil der Sozialversicherungskosten abgezogen werden, außerdem Sonderausgaben und ähnliches, was Du eben auch jetzt davon abziehen kannst.

Über Deine Einnahmen und Ausgaben musst Du Buch führen , alle Rechnungen chronologisch abheften. Aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich der Betrag für die beiden eben genannten Steuern.

Und aus der Differenz der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer und der von Dir für Betriebsausgaben berappten Umsatzsteuer (nennt sich Vorsteuer) ergibt sich die Umsatzsteuerzahllast.

Für die Buchführg. empfiehlt sich eine getrennte Kontoführung für privat und geschäftlich. Du solltest Dir also ein Geschäftskonto zulegen, von dem Du alles bezahlst, was an geschäftlichen Kosten anfällt. Den Überschuss kannst Du dann als Privateinnahme auf Dein Privatkonto buchen.

Tipp: Ein Steuerberater kann bei Selbständigen eine Menge Geld und Ärger sparen.

Recht gut verständliche, übersichtliche Infos zur Sozialvers. etc. gibt's z.B. hier:

IHK Frankfurt am Main - Sozialversicherung

Bitte berücksichtige außerdem, dass Du nach vollbrachter Leistung immer erst eine Rechnung schreiben und dann auf das Geld warten musst. Je nach Zahlungsmoral Deiner Auftraggeber können da etliche Wochen ins Land gehen, bis das Geld auf Deinem Konto eintrifft. Wenn Du Pech hast, musst Du Deinem Geld hinterher rennen. Ein regelmäßiges Geld, das zu einem bestimmten Stichtag auf dem Konto ist, gibt's dann in der Regel nicht mehr.

Und wenn Du Dein Stundenhonorar ausrechnest, dann vergesse nicht, die ganze Arbeit, die ich jetzt hier aufgelistet habe, mitzuzählen. Dazu kommt noch Arbeit für die Suche nach zusätzlichen Auftraggebern (und alle Kosten, die dafür anfallen).

Fazit: Schon jetzt steht fest, dass Du - wenn Du Dich auf den Vorschlag Deines Arbeitgebers einlässt - zukünftig dieselbe Arbeit für weniger Geld machen wirst. Außerdem gilt: Krankheit? Pech gehabt. Urlaub? Ist nicht mehr drin. Und bei geringerem Arbeitsanfall stehst Du ohne Geld vor der Türe.

Und leider muss ich noch vor etwas anderem warnen: Wenn Deine Bank mitbekommt, dass Dein regelmäßiges Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit wegfällt, wird man Dir höchstwahrscheinlich nur noch ein Guthabenkonto zugestehen. Solltest Du einen Dispo-Kredit haben, so wird man Dich vermutlich auffordern, einen evtl. Minusbetrag auf dem Konto zurückzufahren und ihn dann kündigen.

Kleine Selbstständige haben nur noch das Geld, das als schwarze Zahl auf dem Konto oder bar in der Geldbörse oder Kasse ist. Auch Kreditkarten oder Kredite bekommen sie in der Regel nicht. Wird also die Miete am 1. fällig, das Geld aus der letzten Rechnung trifft aber erst später ein und eine Reserve ist nicht auf dem Konto, dann zieht die Bank das Geld aus dem Dauerauftrag für die Miete wieder zurück. Die Miete ist offen und die Bank berechnet für die Rückbuchung auch noch Geld.
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Geändert von Melete (09.04.2011 um 16:08 Uhr)
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  #7  
Alt 09.04.2011, 16:42
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Zitat:
Zitat von davidakeller Beitrag anzeigen
wie genau sieht das mit dem Gründungszuschuss aus?
Eigentlich könnte ich jetzt ja Arbeitslosengeld beantragen. Und wie hoch in etwa würde der Zuschuss ausfallen?
Du kannst nur Arbeitslosengeld beantragen, wenn Du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest.

Um einen Gründungszuschuss zu bekommen, müsstest Du sogar erst einmal ganz aussteigen, dann den Zuschuss beantragen und dafür einen Business-Plan erstellen.

Das hat gerade ein Bekannter von mir gemacht und da er mich im Einzelnen um Rat gefragt hat, habe ich das sehr genau mitbekommen. Das ist nicht gleichermaßen kompliziert als wenn Du ein gefördertes Gründerdarlehen bei der Hausbank beantragen wolltest, sondern (im Vergleich damit) wesentlich einfacher. Aber etliche Arbeit macht es trotzdem.

Schritt eins wäre also: erst einmal dort aufhören. Mit der Arbeit darf nämlich erst begonnen werden, NACHDEM der Gründungszuschuss gewährt wurde. Und das dauert von Anfang bis Ende mehrere Monate. Wer anfängt, bevor der Zuschuss bewilligt ist, geht leer aus.

Sag mir Bescheid, wenn das für Dich infrage kommt. Es macht nämlich (wie man sieht) einige Arbeit, diese Tipps zu geben. Ggf. kann ich dann dazu noch was schreiben.
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