Stehe vor dem Scheitern, möchte aber nicht aufgeben
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Stehe vor dem Scheitern, möchte aber nicht aufgeben

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  #1  
Alt 04.07.2007, 09:49
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Hallo zusammen,

über Google habe ich den Weg hierher gefunden und ich habe mich bereits durch eine Reihe hilfreicher Themen gelesen.

Allerdings sind mir ein paar Dinge noch nicht so ganz klar. Aber erstmal der Reihe nach.

Seit Oktober 06 bin ich selbständig als Handelsvertreter im Bereich PC-Zubehör/Hardware. Zunächst habe ich als Untervertreter für einen seit 16 Jahren im Markt bekannten Handelsvertreter gearbeitet und alles lief eigentlich super gut mit steigenden Umsätzen und Provisionen. Im März (mit Ende des saisonalen Hauptgeschäftes) eröffnete mir mein "Partner", dass er mich Aufgrund zu geringer Umsätze und daraus resultierender Provisiondefizite nicht mehr halten kann und schickte mir fristgerecht die Kündigung zum 31.05.07.

Glücklicherweise hatte ich durch die Arbeit für diesen HV Kontakt zu einer Agentur, für die dieser ebenfalls arbeitet und von dort aus eröffnete man mir ein Angebot, welches die Übernahme eines anderen, mir jedoch völlig unbekannten Verkaufsgebietes beinhaltete. Um nicht mit komplett leeren Händen dazustehen, nahm ich dieses dankend an.

Leider hat sich im Lauf der 2 Monate seit dem herausgestellt, dass dieses Gebiet ziemlich brach liegt und ich erstmal Aufbauarbeit leisten muss. Nun habe ich dadurch erhebliche finanzielle Einbußen, die ich im Juni und z.T. auch Juli noch abfangen kann durch die bis 30.06.07 ausgeschüttete Überbrückungshilfe vom AA. Diese fällt seit 01.07. jedoch weg und somit kann ich weder meine betrieblichen noch meine privaten Kosten abdecken - zumindest für den Moment.
Wenn ich jetzt aufgeben müsste, wäre das sehr schade, denn aus dem übernommenen Gebiet könnte ich schon etwas lukratives machen, jedoch brauche ich dafür noch etwas Zeit (6 Monate ca.), die ich aber irgendwie finanziell überbrücken muss.

Wie ich hier gelesen habe, besteht die Möglichkeit für Selbständige, zusätzlich ArGe II zu erhalten, wenn durch die betrieblichen Einnahmen die laufenden Lebensunterhaltskosten nicht gedeckt werden können.

Meine Fragen:
Ich habe Überbrückungsgeld erhalten. Kann ich trotzdem ArGe II beantragen?

Meine Frau arbeitet halbtags und sie hat ein monatliches Einkommen von rund 900 € netto wärend ich aktuell mit einem Minus von ca. 700 € rauskomme, also bleiben uns rund 200 €. An laufenden privaten Kosten ohne Lebensmittel haben wir monatlich 1200 € aufzubringen. Hab ich unter diesen Umständen überhaupt eine Chance, ArGe II zu erhalten?



Bin für alle Antworten und Hinweise dankbar.
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  #2  
Alt 04.07.2007, 11:07
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Ich glaube nicht, dass ich jetzt eine qualifizierte Antwort gebe:

Arbeitslosengeld 2 (ALG II) kann von jedem - auch Selbständigen - bei der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) beantragt werden.

Das vorhandene Vermögen wird unter Berücksichtigung von "Schonvermögen" eingesetzt.

Schulden können nicht gegengerechnet werden, die interessieren die ARGE nicht.

Die Einkommensermittlung von Selbständigen ist etwas kompliziert, das ergibt Ärger, Stress und Verdruss bei der ARGE: da kann man dann nur cool bleiben.

ich würde den Antrag stellen, und dann muss man abwarten, was passiert: es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: entweder er wird bewilligt oder eben nicht bewilligt.

Nachstehend ein paar Hinweise aus einem anderen Thread, ein wenig scrollen, da gibt es auch einen ALG II - Rechner, mit dem man eventuell seinen ALG II - Anspruch ausrechnen kann.

Ich weiß nicht mehr,was ich machen soll!?

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...auptantrag.pdf
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Geändert von nontestatum (04.07.2007 um 11:10 Uhr)
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  #3  
Alt 04.07.2007, 11:19
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Zunächst mal danke für die Antwort und vor Allem für die Berichtigung der von mir verwendeten Abkürzungen

Natürlich möchte ich wissen, ob ich ALG II beantragen kann und nicht ArGe II

Schulden bestehen bei mir zum Glück (noch) nicht und ich möchte es auch erst gar nicht so weit kommen lassen. Allerdings existiert auch kein großartiges Vermögen.

Meine BWA erstellt mein Steuerberater, ich gehe einfach mal davon aus, die können damit bei der entsprechenden Stelle etwas anfangen.

Und danke für den Querverweis auf die genannten Threads.
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  #4  
Alt 04.07.2007, 16:55
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Standard Hallo ManiacMike - Willkommen im Forum!

Zitat:
Meine BWA erstellt mein Steuerberater, ich gehe einfach mal davon aus, die können damit bei der entsprechenden Stelle etwas anfangen.
Können sie. Besser währe die Einkommenssteuererklärung. Aber von 2007, die liegt Dir ja sicher noch nicht vor, deshalb reichen vorerst auch die aktuellen BWA. Solltest Du Anspruch auf Leistungen haben, wird der Bescheid darüber erst einmal nur vorläufig entschieden. Bei Vorlage der Steuererklärung dann endgültig.
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  #5  
Alt 04.07.2007, 17:29
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OK, prima. Danke.

D.h. mein nächster Weg führt dann aufs Arbeitsamt, wo ich meinen Fall dann darlegen darf und die entsprechenden Anträge bekomme. Diese werde ich dann ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen versehen einreichen und der Sachbearbeiter wird mir dann sagen Ja oder Nein - richtig?
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  #6  
Alt 04.07.2007, 22:01
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Zitat:
mein nächster Weg führt dann aufs Arbeitsamt,
Richtig. Ein Arbeitsamt gibt es aber nicht mehr, ist nur noch allgemeiner Sprachgebrauch. Es wird jetzt unterschieden zwischen "Agentur für Arbeit", auch "Arbeitsagentur" genannt, zuständig für ALG I, und der "ARGE" (Arbeitsgemeinschaft), zuständig für ALG II.

In meiner Gemeinde sind beide Dienststellen im gleichen Haus, aber das muss nicht überall so sein.

Am besten suchst du mal im Internet unter ARGE *Deine Stadt* oder hier:

Suchfunktion ARGE (=Jobcenter):
Arbeitsmarktreform - Jobcenter-Suche

Allgemeine Hinweise:

Arbeitsmarktreform - Startseite


Ach so: es kann sein, dass das zwischenmenschliche Klima bei der ARGE/ Jobcenter etwas unterkühlt ist. Einfach cool :-) bleiben ...
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  #7  
Alt 04.07.2007, 22:06
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Oh... OK, dann mal vielen Dank für die Aufklärung.
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  #8  
Alt 09.07.2007, 10:26
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Daumen runter

So, komme eben aus dem Job-Center hier in meiner Gemeinde und hatte einen absolut motivierten und topfreundlichen Ansprechpartner *ironiemodus* -> aber das wurde von nontestatum ja bereits angekündigt.

Auf meine Frage zu Infos, wie das ganze abläuft hat er mir eine Broschüre (SGB II) in die Hand gedrückt und gefragt, ob ich das wirklich wolle, denn dann müsste ich 100%ig und sofort meine Selbständigkeit aufgeben und mich als arbeitsuchend melden. Damit hat der gute Mann mich nun etwas verunsichert. Ist das wirklich so, dass ich keine Chance bekomme, die Durststrecke, die absehbar ist, zu überbrücken?

Das ganze Gespräch dauerte ungefähr 5 Minuten, ohne das mir der Typ auch nur irgendwie weitergeholfen hätte. Scheint nicht deren Job zu sein, jemanden zu beraten oder demjenigen zu helfen.
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  #9  
Alt 09.07.2007, 10:54
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Auf meine Frage zu Infos, wie das ganze abläuft hat er mir eine Broschüre (SGB II) Von vorne bis hinten durchlesen ! Unkentnis schützt vor Strafe nicht !in die Hand gedrückt und gefragt, ob ich das wirklich wolle, denn dann müsste ich 100%ig und sofort meine Selbständigkeit aufgeben Das ist völliger Blödsinn. Man mus einige Regeln beachten und die Kommunikation mit der ARGE gestaltet sich dann auch deutlich schwieriger. und mich als arbeitsuchend melden. Damit hat der gute Mann mich nun etwas verunsichert. Ist das wirklich so, dass ich keine Chance bekomme, die Durststrecke, die absehbar ist, zu überbrücken? Man muss das einfach mal so sehen: ALG II ist eine unwillig gezahlte Unterstützungsleistung an eine Klientel, die unsere "Obrigkeit" nicht schätzt. Die Kommentare unserer Politiker (Westerwelle: man muss die Schwachen vor den Starken und Faulen schützen, Brauksiepe: man soll den Arbeitslosen die Hammelbeine langziehen) sprechen eine klare Sprache. Und alle paar Monate wird eine neue S a u durch's Dorf getrieben.


Das ganze Gespräch dauerte ungefähr 5 Minuten, ohne das mir der Typ auch nur irgendwie weitergeholfen hätte. Scheint nicht deren Job zu sein, jemanden zu beraten oder demjenigen zu helfen.Es ist deren Aufgabe, aber es scheint so zu sein, als wäre der Kenntnisstand des Agentur- und ARGE-Personals eher bescheidener Natur.
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  #10  
Alt 12.07.2007, 14:16
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Das Drama geht weiter... der Sachbearbeiter im Job-Center hat heute meine mündliche Absichtserklärung erhalten, dass ich ALG II beantragen wolle. Dann hat er mir nochmal mitgeteilt, dass ich dann erstmal mein Gewerbe abmelden und mich arbeitslos melden müsse, da ich ja noch Restanspruch auf ALG I hätte. Ich habe versucht ihm zu verklickern, dass ich eben das Gewerbe nicht aufgeben möchte, sondern einfach nur für eine absehbare Zeit meinen Lebensunterhalt gesichert wissen will, da eine Verbesserung der betrieblichen Situation ab Mitte/Ende November zu erwarten ist. Er will mich aber auf Gedeih und Verderb ins Soforthilfeprogramm für Selbständige stecken und notfalls solle ich eben mein Gewerbe als Handelsvertreter ruhen lassen. Das wäre natürlich sowas von kontraproduktiv... ich lasse mein Gewerbe ruhen, breche damit den Kontakt zu meinen Kunden ab, nur um 6 Stunden pro Tag für einen vom Arbeitsvermittler angeschleppten Job zur Verfügung stehen zu können. Und dann soll es also ohne mein 100&iges Engagement mit meinem Gewerbe wierder aufwärts gehen. Was für ein Blödsinn. Ich habe Arbeit und muss einfach nur einen Zeitraum überbrücken... ich will doch niemandem, der wirklich sucht, einen Job wegnehmen.

Jetzt bekomme ich einen Abgabetermin bei einer Arbeitsvermittlerin. Mal sehen, ob die mich dann versteht oder ob die auch Scheuklappen auf hat. Wenn die auch so drauf ist, dann gute Nacht.

Ach ja... so tolle Fragen und Aussagen wie " meinen Sie es ist Sinn und Zweck, dass der Staat ihr nicht funktionierendes Gewerbe finanziert?" oder "Sie arbeiten min. 50 Stunden pro Woche. Und dann sagen Sie, Sie würden nichts verdienen! Sind Sie denn überhaupt für die Selbständigkeit geeignet?!" können die sich echt mal sparen. Das hab ich dem Knilch auch so gesagt und ihn mal ein wenig über Respekt aufgeklärt, den man seinen Mitmenschen gegenüber vor Allem in seinem Job haben sollte.

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