Unterstützung vom Staat bei Familiengründung??
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Unterstützung vom Staat bei Familiengründung??

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  #1  
Alt 01.11.2009, 19:32
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Famnovosel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo zusammen,

mein Schatz und ich wollten nächstes Jahr im Sommer heiraten!
sie lebt aber noch im Moment im Ausland und wir wollten zusammen ziehen,wenn wir heiraten.
Wollte fragen ob wir ein anrecht auf unterstützung vom Staat haben, da sie ja hier noch nie gearbeitet hat und ich im Moment mit der Lohnsteuerklasse 1 ca.1300 Euro rausbekomme,aber für 2 Personen ist es doch dann ziemlich eng.
Gibt es da ein Wohnzuschuss oder sowas in der Art?
Da ich davon ausgehe,dass sie nicht gleich einen Job findet.

Oder gibt es sonst welche Hilfen, die wir bekommen können?
Sie ist dann nächstes jahr 24 und ich 26.

Vielen Dank im Voraus
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  #2  
Alt 01.11.2009, 20:16
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wenn ihr zusammen ziehen wollt, könnte euch auf jeden Fall Wohngeld zustehen, das wird nach eurem gemeinsamen Einkommen berechnet.
Eine andere Möglichkeit ist der Antrag auf ALG II (Hartz4).Das müsste dann deine Freundin beantragen. Dann dürft ihr aber nur eine Wohnung von 60 qm beziehen und die Höhe geht nach deinem Einkommen.
Besser wäre für euch natürlich, wenn sich deine Freundin schon mal rechtzeitig um einen Job kümmert.
Ihr müsst euch erkundigen, ob ihr mehr Wohngeld oder mehr ALG II gekommen würdet.
Bei Hartz4 steht jedem von euch 342 € zu, da wird dann dein Verdienst gegengerechnet. Hartz4 ist Bürokratie vom Feinsten, sobald du dich da angemeldet hast, bekommste jeden Tag Fanpost. Auflagen ohne Ende und Ankündigungen von Sanktionen, wenn du gegen die Auflagen verstößt.
Wenn ihr heiratet, dann müsst ihr schon mal die Steuerklasse III/ VI nehmen.
Ihr müsst bemüht sein so viel wie möglich an Geld selbst zu verdienen. Also du mit deinem Verdienst die III, damit zahlst du keine Lohnsteuern mehr und das bekommt ihr dann weniger an Hartz4 und deine Frau dann die VI.
Will dir keine Angst machen sondern dich für auf den Ernstfall vorbereiten.
Wenn eure Wohnung die ihr eventuell jetzt schon habt größer als 60 qm ist, dann müsst ihr einen Teil der Kosten selbst tragen.
Ich hatte z.B. 7,40 € zu viel ( 69 qm bei 2 Pers.), die ich selbst tragen muss sonst hätte ich umziehen müssen.
Da ich aber noch nicht mal ein Jahr hier wohne wollte ich nicht schon wieder umziehen, also wurden die 7,40 € vom Hartz4 abgezogen.
Hätte ich das nicht übernommen, hätte das Amt einen Umzug und alle anderen damit verbundenen Kosten übernommen. Ich will aber keine 60 qm, da hätte ich Möbel entsorgen müssen an die ich hänge. Da wird einem dann die Pistole auf die Brust gesetzt, ein Wahnsinn wegen der paar Euro.
Wenn deine Freundin in Deutschland in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, dann steht ihr ALG I zu.
Vielleicht mal beim Arbeitsamt nachfragen, vielleicht kann sie den Beitrag auch nachzahlen
Hotline 01801 / 555111
oder bei einen Rechtsanwalt nachfragen, kostet so ca. 20-30 €, wäre mir die Sache wert

viel Glück
viele Grüße Tina
Zitat:
Zitat von Famnovosel Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

mein Schatz und ich wollten nächstes Jahr im Sommer heiraten!
sie lebt aber noch im Moment im Ausland und wir wollten zusammen ziehen,wenn wir heiraten.
Wollte fragen ob wir ein anrecht auf unterstützung vom Staat haben, da sie ja hier noch nie gearbeitet hat und ich im Moment mit der Lohnsteuerklasse 1 ca.1300 Euro rausbekomme,aber für 2 Personen ist es doch dann ziemlich eng.
Gibt es da ein Wohnzuschuss oder sowas in der Art?
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  #3  
Alt 02.11.2009, 05:45
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Hallo,

Hartz 4 Antrag stellen hat keine Aussicht auf erfolg..bei 1300€ für 2 Personen(nach Lohnsteuerklassen wechsel erhöt sich dies ja auch noch) ..null chance...

Regelsatz:

Du:323

deine Freundin:323

bleiben 650€ für die Miete,somit ist euer Bedarf gedeckt...

Personenzahl angemessene Kosten der Unterkunft bei Hartz4
Angaben in ca...


1 235,80 € Nettokaltmiete
2 291,60 € Nettokaltmiete
3 364,50 € Nettokaltmiete
4 437,40 € Nettokaltmiete
5 510,30 € Nettokaltmiete
6 583,20 € Nettokaltmiete
7 656,10 € Nettokaltmiete
Für jede weitere Person weitere 72,90 € Nettokaltmiete



Zum Wohngeld:

Bei 1300€ Verdienst überschreitet ihr das Höchseinkommen für 2 Personen,welches bei 1190€ liegt...

Einen Antrag auf Wohngeld,würde ich dennoch stellen,vieleicht habt ihr glück und bekommt doch etwas..einen Versuch ist es wert..
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  #4  
Alt 02.11.2009, 11:51
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um es ziemlich ganz genau zu erfahren ob dir ALG II zusteht, kannst du auch
unter "ALGII Rechner" im Netz alles eingeben und gleich berechnen lassen.
Die Angaben stimmen annähernd. Habe ich auch getan und bis auf ein paar Euros stimmte es mit dem überein, was das Amt errechnet hat.
Ändert sich dann eventuell noch, weil sich z.B. Lst.-Klassen ändern.
Es gibt verschiedene ALGII Rechner, die sich kaum unterscheiden.
Das Ergebnis ist immer gleich.


Zitat:
Zitat von Tina59 Beitrag anzeigen
wenn ihr zusammen ziehen wollt, könnte euch auf jeden Fall Wohngeld zustehen, das wird nach eurem gemeinsamen Einkommen berechnet.
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Bei Hartz4 steht jedem von euch 342 € zu, da wird dann dein Verdienst gegengerechnet. Hartz4 ist Bürokratie vom Feinsten, sobald du dich da angemeldet hast, bekommste jeden Tag Fanpost. Auflagen ohne Ende und Ankündigungen von Sanktionen, wenn du gegen die Auflagen verstößt.
Wenn ihr heiratet, dann müsst ihr schon mal die Steuerklasse III/ VI nehmen.
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Ich hatte z.B. 7,40 € zu viel ( 69 qm bei 2 Pers.), die ich selbst tragen muss sonst hätte ich umziehen müssen.
Da ich aber noch nicht mal ein Jahr hier wohne wollte ich nicht schon wieder umziehen, also wurden die 7,40 € vom Hartz4 abgezogen.
Hätte ich das nicht übernommen, hätte das Amt einen Umzug und alle anderen damit verbundenen Kosten übernommen. Ich will aber keine 60 qm, da hätte ich Möbel entsorgen müssen an die ich hänge. Da wird einem dann die Pistole auf die Brust gesetzt, ein Wahnsinn wegen der paar Euro.
Wenn deine Freundin in Deutschland in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, dann steht ihr ALG I zu.
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  #5  
Alt 02.11.2009, 13:19
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Na so genau,können die ja nicht sein,,,wenn du 342€ als Regelsatz angibst...

Es bleibt dabei...keinen Anspruch...auf ALG2.....

Wohngeld wäre in diesem Fall vorrangig....wenn es kein Wohngeld gibt(in diesem Fall)dann auch kein ALG2....da Höchsteinkommen überschritten....für Wohngeld....
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Geändert von tyron01 (02.11.2009 um 13:27 Uhr)
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  #6  
Alt 02.11.2009, 16:41
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bei dem Regelsatz habe ich mich leider geirrt, sorry... habe ich erst später bemerkt. Bin ja auch kein Profi.
Was den ALG II Rechner betrifft, der ist schon ziemlich genau, sofern man seine Angaben richtig eingibt.

Aber da du ja hier der Profi zu sein scheinst und dich wohl nie irrst, gönne ich dir gerne die Schadenfreude.

Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Na so genau,können die ja nicht sein,,,wenn du 342€ als Regelsatz angibst...

Es bleibt dabei...keinen Anspruch...auf ALG2.....

Wohngeld wäre in diesem Fall vorrangig....wenn es kein Wohngeld gibt(in diesem Fall)dann auch kein ALG2....da Höchsteinkommen überschritten....für Wohngeld....
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  #7  
Alt 02.11.2009, 17:01
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Na,da erübrigt sich jeglicher Kommentar....Belassen wir es mal dabei....

Und zur Info...mag nur nicht,wenn den Fragestellern irgendein Mumpiz erzählt wird,was DEFINITIV nicht so ist....Wenn du dich im SGBII auskennen würdest,dann hättest du sicherlich nicht zur Antragstellung geraten...also mach mal Halb lang,und auf solche sprüche,von wegen Profi und Schadenfreude kann ich so gar nicht....
Der einzige der hier keine Kritik vertragen kann,bist du...Sonst würdest nicht so einen Mist antworten...

SOVIEL zum THEMA SCHADENFREUDE...


Schönen Abend.........................
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  #8  
Alt 02.11.2009, 17:11
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Standard Ich muss hier gar nichts

rechnen - bei dem Einkommen denkt ein einigermassen normaler Mensch überhaupt nicht daran, noch Geld umsonst dazu vom Staat ( Gemeinschaft der Steuerzahler) zu erhalten !

Gruss

wellen
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Folgender Benutzer sagt Danke zu wellen für den nützlichen Beitrag:
tyron01 (02.11.2009)

  #9  
Alt 02.11.2009, 18:10
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ich habe nie behauptet, dass ich mich in der Gesetzeslage auskenne und habe auch nicht zur Antragstellung geraten.
Ich habe sogar auf den Stress und dem ganzen Papierkram der anfällt hingewiesen und das sich die Freundin lieber vorab um einen Job in Deutschland kümmern sollte. Mir war schon klar, dass wohl kein Anspruch bestehen würde aber ein Versuch ist es immer wert, wenn man sich die Arbeit machen möchte.

Ausserdem kann man immer einen Antrag stellen, wie das Ergebnis dann ausfällt, ist dann eine ganz andere Sache.

Ich kann schon Kritik vertragen, es ist allerdings immer eine Sache wie man mich ansschreibt. Es hätte auch genügt, wenn du bemerkt hättest, dass ich mich in der Höhe des Regelsatzes wohl geirrt habe. Damit kann ich besser umgehen und hört sich auch fairer an.
Denn wir sind ja hier, um aus unseren Erfahrungen zu berichten und eigene Meinungen mitzuteilen. Das was du schreibst, hört sich nun mal profimäßig an. Ich bin davon ausgegangen, dass du mit der Branche näher zu tin hast, das meinte ich nicht negativ.

Das hier nervt mich allerdings: Zitat: "Sonst würdest nicht so einen Mist antworten..."
Ich schreibe keinen Mist, habe mich lediglich geirrt. Könnte dir ja mal den Unterschied zwischen Mist und irren erklären, sach mir bescheid wenn du Interesse hast.

Damit ist das Thema für mich dann auch beendet.
Bin aus dem Alter raus, wo ich mich wegen sowas aufregen und mich rechtfertigen muss. Bin zum Spaß hier, dabei soll es auch bleiben.

Dir auch einen schönen Abend

P.S. bin auch schon mal gerne schadenfroh

Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Na,da erübrigt sich jeglicher Kommentar....Belassen wir es mal dabei....

Und zur Info...mag nur nicht,wenn den Fragestellern irgendein Mumpiz erzählt wird,was DEFINITIV nicht so ist....Wenn du dich im SGBII auskennen würdest,dann hättest du sicherlich nicht zur Antragstellung geraten...also mach mal Halb lang,und auf solche sprüche,von wegen Profi und Schadenfreude kann ich so gar nicht....
Der einzige der hier keine Kritik vertragen kann,bist du...Sonst würdest nicht so einen Mist antworten...

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  #10  
Alt 02.11.2009, 18:23
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Hallo Tina,,,


Das war nicht böse gemeint..fühlte mich nur Angegriffen...

Einigen wir uns???Du fühltes dich angegriffen und ich mich...Okay???

Dann sind wir nun Quitt....Okay???

Und Sorry das ich mist geschrieben habe......hast ja recht,hätte das anders Formulieren können...

Aber im grossen und ganzen...wollen wir doch beide nur dasselbe...Menschen helfen...Und ganz sicher bin ich kein Profi,,auch irre ich mich ganz normal,wie jeder andere auch...vonn daher ,,nochmal SORRY....

Also,,Friede??
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