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#1
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| Hallo Mein Name ist Wolfgang. Nach vielem beruflichen Hin und Her bin ich nun als selbstständiger Kurierfahrer angekommen. Allerdings fahre ich nicht nur für meine eigenen Auftraggeber, sondern hauptsächlich für einen großen, bekannten Vermittler von Stadtkurierfahrten. Ich bin ein sogenannter Subunternehmer. Da ich allerdings noch ziemlich neu in der Selbstständigkeit bin, habe ich vom Steuer-Krams nur grobe Vorstellungen. Schon die Umsatzsteuer abzuführen bereitet Schwierigkeiten. ![]() Naja, aber nun die konkrete Frage. Im April 2011 hatte mein Vermittler ( der mir nicht nur die Aufträge der Kunden, sondern auch ihre Zahlungen weiterleitet |
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#2
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| Hallo wolfi1, du bist auf der sicheren Seite, wenn du bei deinem zustädigen Finanzamt anrufst und dich dort informierst. Die Leute vom Fach wissen am Besten darüber Bescheid. Gruß Jenny |
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#3
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| Hast du denn die IST-Versteuerung bei der Anmeldung beim Finanzamt beantragt und wurde die auch genehmigt? Du hast ja grundsätzlich Zeit bis zum 10ten des Folgemonats. Ich in der Situation würde einfach den besagten Umsatz in den Folgemonat einrechnen und dort dann auch die Vorsteuer/Umsatzsteuer machen. Gruß Eauvive
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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