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#1
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| Hallo, ich werde am Montag eine Arbeitsstelle antreten und habe im Monat Juli einige Bewerbungen, wo mir Fahrtkosten entstanden sind. ARGE Vermittler ist informiert. Kann ich es bei der ARGE trotzdem nachreichen und werden die auch bewilligt? D M |
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#2
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| Du bist bedürftig, bis du deinen ersten Lohn erhälst. Achte daher darauf, dass du weiterhin im Leistungsbezug ALG II bist, ansonsten stellst du bitte die erforderlichen Anträge, dass dein ALG II weiterläuft. Da die Bewerbungskosten während des Leistungsbezuges angefallen sind, sollte es so sein, dass du die Bewerbungskosten bewilligt bekommst. Allerdings würde ich darauf achten, dass der Antrag für die Bewerbungskostenerstattung auch noch während des Leistungsbezuges bei der Arge eingeht.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Was meinst du mit: Zitat:
Zitat:
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#4
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| Zitat:
Die Tatsache, dass du eine Anstellung gefunden hast, spielt dabei keine Rolle. Massgeblich ist alleine, ob du bedürftig im Sinne des SGB II bist. Bedürftig bist du auch, solange du weniger verdienst als deine ALG II - Leistungen betragen, du könntest dann Lohn verdienen und mit ALG II aufstocken.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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