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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo zusammen, mal ne ganz andere frage. ich habe bei einem ehemaligen freund mein winterauto untergestellt. jetzt,weil es wie gesagt ein ehemaliger ist,will er mir mein auto nicht mehr geben. ohne begründung!!! was kann ich denn da machen? hilft mir da die polizei oder anwalt? viele grüße tom |
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#2
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| also ich würde sagen, wenn du die papiere von dem auto hast und der wagen auf dich zugelassen ist müsstes du im recht sein! ich würde erstmal mit der polizei drohen und wenn das wirklich nichts nützt würde ich mal mit der polizei reden, was man da machen kann. oder weiß einer was besseres..? |
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#3
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| Hallo,so habe ich mir das auch gedacht. nur anders herum. Erst werde ich fragen bei der Polizei und dann werde ich mal weiter schaun. danke erst mal viele grüße tom |
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#4
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| Wenn das Fahrzeug dir gehört und nicht Rechte Dritter darauf ruhen, muss man dir das Fahrzeug herausgeben. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht abgestellt oder bewegt werden. Du benötigst evtl. Rote Kennzeichen/ Überführungskennzeichen/Kurzzeitkennzeichen. Beispiel: Kurzzeitkennzeichen - Servicebereich - Zulassung - Stadt Köln
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Hallöchen,das Fahrzeug gehört natürlich mir. Es hat kein dritter Rechte,ich bin ihm nichts schuldig oder sonst was. Ich war am Montag dort und wollte es mit roten Nummern holen aber es war keiner da und für die Türe für die ich einen Schlüssel habe,ist von innen der Schlüssel gesteckt. Das ist ein total durchgeknallter Vogel! Deshalb sage ich ja,ein ehemaliger Freund. Also ich werde morgen mal Kontakt mit den Grünen aufnehmen und schau dann mal weiter. Viele Grüße Tom |
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#6
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| Wenn du nachweisen kannst, dass es dein Auto ist und das dein ehemaliger Freund keinerlei Ansprüche an dich stellen kann, z.B. Miete für den Stellplatz, dann muss er dir dein Auto herausgeben. Im Falle einer Weigerung solltest du dich an die Polizei wenden, die wird das dann regeln. Man beachte auch bitte den Rechtsunterschied zwischen Eigentum und Besitz. Du bist der Eigentümer des Fahrzeugs. nachweisbar durch Fahrzeugbrief und/oder Kaufvertrag. Dein Exfreund (ich weiß hört sich doof an) ist lediglich Besitzer. |