Erfahrungsbericht Hartz 4 Antrag und die Folgen unbedingt lesen !!!!
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Teil2: Bewerben heute – Gehaltsvorstellungen und Alternativen

Erfahrungsbericht Hartz 4 Antrag und die Folgen unbedingt lesen !!!!

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  #1  
Alt 25.06.2009, 17:01
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Standard Erfahrungsbericht Hartz 4 Antrag und die Folgen unbedingt lesen !!!!


Hallo zusammen, ich habe hier schon einmal ein Thema eröffnet wo es darum ging mein nicht versicherte Freundin auf Irgendeine Art und weise zu Versichern. Durch Tipps und Ratschläge wurde mir empfohlen bzw. Ihr empfohlen Hartz 4 zu beantragen das zumindest ein Versicherungsschutz für Sie besteht. Da Sie mom keine Arbeit findet ist Sie eben nicht versichert. [U]Erfahrungsbericht dieses Antrages: Also wie üblich besuchte meine bessere Hälfte eine´s dieser Agenturen um solch einen Hartz 4 Antrag zu stellen um endlich wieder Versichert zu sein, den wer das nicht weiß vom Gesetz her besteht Versicherungspflicht. Sie bekam ein Blatt für Ihre Persönlichen Daten sowie einen Termin, zur besprechnung. Bei diesem Termin war auch ich mit dabei. Ich muss dazu sagen, ich bin beruftstätig und stehe in einem Arbeitsverhältniss. Ich bin also mit um offene fragen und unklarheiten zu regeln. Wir beide also dahinn und los ging der Ärger Nach einer 1 Std. Unterichtung über die Pflichten eines Hartz 4 Empfänger´s wurden wir weiter gebeten, ein Zimmer weiter zu gehen um uns genau und ausfürhlich erklären zu lasssen, was Hartz 4 bedeutet usw. usw. kennt Ihr ja bestimmt.
So jetzt kommt es die gute Frau meinte nach einer Vorrechnung meines Einkommens abzüglich Miete Lebenshaltungskosten ect. übersteigen wir den Bedarf um genau 70 €. Somit bekommt meine Freundinn keinen Verischerungsschutz bzw. kein Hartz 4. Wir könnten aber den Antrag trotzdem beantragen, um nach Steuervergütungen usw. doch noch unter die Grenze zu kommen. Naja haben wir gedacht zu verlieren haben wir nicht´s machen wir das. Wir bekammen dann diesen dicken Fragekatalog mit nach Hause mit der bitte um schnellste Bearbeitung und zurücksendung. Ferner teilte die gute Frau mir Als Arbeitnehmer folgendes mit: Da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben bin auch ich als Arbeitnehmer zur Mitwirkungspflicht verpflichtet. Auflage jegliche Änderungen der Agentur mittzuteilen wenn ich in Urlaub gehe es der Agentur mitteile und wenn ich Krank sein sollte das bitte auch mittzuteilen. Ich darauf Bitte was ???? Habe ich mich da verhört ??? Nein das wäre meine Pflicht. Ich grinste nur und meinte vorrerst erzählen Sie mal schön weiter bin mal gespannt was da noch kommt, das gleiche erzählte sie meiner Freundinn dan auch nochmal das auch Sie verpflichtet ist bla bla. Wir gingen dann nach Hause und unterhielten uns darüber ob wir es wirklich so machen sollen. Keine 2 Tage Später habe ich einen Brief im Kasten andressiert für mich ich sollte mich Montag 8.00 Uhr bei der Agentur melden bzw. persönlich vorsprechen um über die weitere berufliche Situation zu sprechen Häääääää Hallo ? (Kommen sie dieser aufforderung nicht nach wird Ihnen 10 % usw usw gestrichen) Wir bekommen doch noch gar nix und vor allem was soll ich da. Über meine Berufliche Situation zu sprechen soll ich ein Bewerbungsseminar mitmachen grins was soll das den. Letzendlich habe ich mich so aufgeregt darüber das ich denen einen saftigen Brief geschrieben habe was das den sollte und sie den antrag vernichten können. Meine Freundinn ist bis heute immer noch nicht versichert wer weiß ob überhaupt was dabei rausgekommen wäre, aber leute ich wollte euch mit diesem Erfahrungsbericht nur Mitteilen das sobald Ihr in einer Bedarfsgemeisnchaft lebt und einer Arbeitet dieser genauso die Pflichten hat wie der etwaige Empfänger. So weit sind wir mittlierweile schon. Agentur für Arbeit. Achja und von den 70 € die wir über dem Satz liegen davon sollte ich meine Freundinn freiwillig Versichern lach mich tot welche Versicherung bekomme ich den da ??? Lächerlich leute Deutschland ist erledigt Ihr die Arbeit habt seit froh drüber Ihr die keine Arbeit habt Respekt das Ihr das ganze Theater über euch ergehen lässt und euch herumstreiten müsst um in DEUTSCHLAND LEBEN ZU KÖNNEN: Ich ziehe vor Euch den Hut wie Ihr mit so wenig Geld versucht zu LEBEN. Es ist traurig aber wahr. Lasst den kopf nicht hängen den jeder einzelne Mensch ist was ganz besonderes, nur ist das zu unserem Staat noch nicht durchgedrungen.

Macht´s gut euer Brezelfritze
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  #2  
Alt 25.06.2009, 19:14
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hi
ich kann verstehen das dieser besuch in der Mühle der Argen abgeschreckt hat ,aber das würde ich nicht auf mir Sitzen lassen .
habt ihr mal die Möglichkeit geprüft Wohngeld zubeantragen oder euch mal von Einer Beratungstelle in eurer Nähe helfen zulassen ?
Wenn mir soe twas passieren würde, würde ich meine Freundin vor die Tür setzen.
Damit sie der Arge auf der tasche liegen kann und nicht umgekehrt.
Bitte nicht missverstehen aber ich kenne viele Leute die das so handhaben und eine Zweitwohnung haben in der Der Arbeitlsose Partner lebt damit die Arge sich nicht vor der Verantwortung dem Hilfebedürftigen gegenüber mit solchen aussagen drücken kann .
Das das nicht Legal ist muss ich hier hoffentlich nicht mehr sagen allerdings ist es meines wissens nach den Argen bisher noch nicht gelungen viel dagegen auszurichten b.z.w den Arbeitenden Partner zur KAsse zu bitten solange die Wohnung auch tatsächlich genutzt wir und der Partner sich nicht permanent in dieser über nacht aufhält.
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  #3  
Alt 25.06.2009, 21:14
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Also: es ist völlig legitim, eine Einstandsgemeinschaft nach § 7 SGB II aufzulösen, indem jeder einen getrennten Wohnsitz nimmt. Wenn deine Freundin über 25 ist, kann deine Freundin in Absprache mit der ARGE/Jobcenter eine angemessene Wohnug für sich suchen. Selbstverständlich dürft ihr euch dann gegenseitig besuchen ("Gast") , deine Freundin als Hilfeempfänger muss nur die Erreichbarkeitsanordnung beachten!

Wenn du nur mittels Einstandsgemeinschaft nach § 7 SGB II bedürftig wirst, im übrigen aber nicht bedürftig wärest, weil dein Bedarf durch deinen Verdienst gedeckt ist, kann dich die ARGE nicht zu Bewerbungsgesprächen oder gar zur Aufgabe deines Arbeitsplatzes auffordern.

Stelle bitte schriftlich die Frage, zu was du als Mitglied einer Einstandsgemeinchaft nach § 7 SGB II verpflichtet bist, wenn du nur deshalb bedürftig wirst, weil du als Mitglied einer SGB II - Einstandsgemeinschaft eingestuft wirst, und verlange eine schriftliche Antwort.

Stellt bitte ausserdem einen Antrag nach § 26 SGB II:

SGB 2 - Einzelnorm


Noch ein Hinweis: Die Agentur für Arbeit betreut Arbeitslose nach dem SGB III, gezahlt wird ALG I. Die Arge/Jobcenter betreut bedürftige Arbeitsuchende nach dem SGB II, gezahlt wird ALG II. Das sind zwei verschiedene Baustellen.


Zitat:
Meine Freundinn ist bis heute immer noch nicht versichert
Es besteht Krankenversicherungspflicht. Wer sich nicht versichert, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an. Beitragsschulden verhindern einen Krankenversicherungsschutz auch dann, wenn die Zahlung von Beiträgen wieder aufgenommen wurde. Beitragsschulden sind Gift!

Bitte nehmt sofort Kontakt mit der Krankenkasse auf und klärt diese Angelegenheit.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #4  
Alt 26.06.2009, 10:21
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Hallo und danke für die Tipp´s und Ratschläge. Das mit der getrennten Wohnung, habe ich schon mal von einem bekannten gehört das dieses so funkt. soll. Allerdings finde ich das mom als frischverliebtes Paar das erst neu zusammengezogen ist total blöde das wir uns nun wieder getrennt von einander eine wohnung nehmen sollen. Klar kann Sie oder ich als Gast jederzeit vorbei kommen aber ich weiß net recht. Bin in der hinsicht etwas skeptisch weil ich immer noch der Meinung es würde sich eine andere Lösung finden. Ich habe schon persönlich mit Ihrer Krankenkasse gesprochen das ist schon richtig mit dieser gesetzlich festgellegten Krankenversicherung allerding´s sagt die KV auch wenn überhaupt dann kommt nur eine freiwillige Versicherung in frage, und da genau ist ja das Problem das ich es nicht finanzieren kann. Sie musste zb. schon einmal zum Artz wegen Knieproblemen das waren locker 80 €. Das geht nicht so weiter. Gibt es den keine andere Möglichkeit Sie auf Irgendeine Art und Weise zu versichern ???? Das mit dem Amt kann ich glaube ich vergessen nach meinem saftigen Brief wollen die keinen Kontakt mehr mit mir. Fühle mich etwas Hilflos weil es sehr wichtig ist versichert zu sein, wenn die Agentur nur die Verischerung übernehmen würde auch wenn Sie keine Leistungen erhält. Ich verstehe das nicht es muss doch jemannd da sein der hier einspringt.
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  #5  
Alt 26.06.2009, 17:36
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Ich würde an deiner stelle das was montestatum empfiehlt machen .
Die Ämter wollen dir immer den schwarzen Peter unterschieben .
Wenn du dich das alleine nicht traust wende dich an eine Arbeitsloseninitiative die Beratungen anbieten die gibt es mitlerweile in fast jeder grösseren Stadt und haben sehr oft ein Büro in den Gewerkschaftshäusern.
Auch kann es von Vorteil sein wenn du einen geschulten beisitzer mitnimmst ,da du so immer einen Zeugen hast und die Argen oft sofort zurückrudern wenn sie einen langfristigen Streit befürchten müssen.
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