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| • Totale Erschöpfung – 7 Tipps zur Burnout-Prävention |
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#1
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| Hi Steht mir denn als Arbeitsloser Urlaub zu? Ich habe mal gehört, dass es vielleicht einen Zuschuß gibt. Habe auch 2 Kinder im Alter von 4 und 9 Jahren. Ich würde gern mal mit ihnen in den Urlaub fahren. Weiß denn einer genaueres? Tschau Colja |
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#2
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| Hallo Colja, ich glaube das es soetwas für Frauen mit Kindern gibt. Ich hatte das mal irgendwo gelesen, weiß aber leider nicht mehr wo? |
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#3
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| Hallo Mädels Ein Arbeitslosengeld 2 Empfänger hat erstmal keinen Anspruch auf Urlaub. Ein Arbeitslosengeld 1 Empfänger hat Anspruch auf Urlauf, unzwar 3 Wochen. Jedoch kann ein Arbeitslosengeld 2 Empfänger bei einem Fallmanager eine Ortabwesenheit beantragen. Wird nun dem Arbeitslosengeld 2 Empf. der Urlaub bewilligt, erhält er weiterhin Arbeitslosengeld 2. Fährt man einfach ohne Zustimmung, gibt es kein Arbeitslosengeld 2 mehr und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#4
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| Ahja, ich wußte doch mal was ähnliches gehört zu haben. Nach welchen Kriterien wird denn da erschienen? |
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#5
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| wahrscheinlich ob man schon Urlaubsreif ist ... |
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#6
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bestimmt nicht.Kann ich jetz genau nicht sagen. Mache mich morgen mal schlau, nach welchen Kriterien (Urlaub für ARG II Empfänger) entschieden wird.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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