| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| • Totale Erschöpfung – 7 Tipps zur Burnout-Prävention |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| haben da folgendes problem...ich sage gleich vorne weg das es hier nicht um mich geht... und zwar ein freund von mir muß arbeitsstunden ableisten...es sind ne wenig...er hat bis märz zeit diese zu erledigen, also ist da nicht viel die in der freizeit und am wochenende ab zu leisten... er hat auf der arge bescheid gegeben das er diese erledigen muß...was ich persönlich gut finde...ABER jetzt kommt das besagte problem... ihm wird nun angedroht das geld zu sperren bzw. überhaupt wird gedroht das er nun gar kein hartz mehr bekommen soll, weil er dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht... das heißt wenn er die stunden nicht macht muß er in den bau...macht er sie bekommt er kein geld mehr...ich muß dazu sagen das er sich bis jetzt was termine auf der arge angeht nie was zu schulden kommen lassen hat...er schreibt seine bewerbungen regelmäßig und wird dies auch weiter tun...seine bearbeiterin hat sogar die zuständige bearbeiterin vom gericht angerufen, diese sagte macht er die stunden nicht sitzt er die strafe ab...nun wollten wir wissen ob das rechtens ist was die ihm angedroht haben, weil wenn die ihm überhaupt nix mehr zahlen sitzt er früher oder später auf der straße...wir wissen nicht weiter...würden uns über hilfreiche tips, paragraphen und so weiter freuen und danken euch schon mal für eure hilfe... Geändert von diesesmuck (03.09.2010 um 08:23 Uhr) |
|
#2
| ||||
| ||||
| Der ARGE Sachbearbeiter ist hier wohl etwas überfordert. Durch die Zwangsableistung der der Strafe in Form von Arbeitsstunden steht er ja für diese Zeit nun wirklich nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wer aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, der erhält normalerweise auch kein H4. Genausogut könnte ja dein Freund eingesperrt sein, dann würde er auch keines erhalten. Wie die Amtshoheit das in diesem Falle handhabt, wird sich zeigen. Bisher ist ja noch nichts entschieden. Also ruhig mal abwarten, was sie hier zu tun gedenken. Erfolgt ein Ablehnungsbescheid, dann sofort Einspruch einlegen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
|
#3
| |||
| |||
| das werden wir auch tun...weil die vom gericht sagte wenn er die ne macht gehts ab in den knast...aber wenn die ne zahlen dann verliert er auch seine wohnung... |
|
#4
| ||||
| ||||
| Die Situatioon ist klar überschaubar: Wer ALG II bezieht, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und seine Pflichten als Leistungsbezieher erfüllen. Wenn er ein Urteil akzeptiert hat, dass Arbeit statt Haft vorsieht, muss er die Arbeit so einteilen lassen, dass seine Pflichten als Arbeitsloser davon nicht eingeschränkt werden. Das bedeutet, er sollte sich umgehend mit der Staatsanwaltschaft bzw. der für den Strafvollzug zuständigen Stelle beraten und nach einer Lösung suchen. Vorsicht! Die Arge kann Kraft Gesetz nicht anders handeln. ALG II -Leistungen sind Steuergelder, würde man hier die Pflichten des Arbeitslosen ignorieren und ihn die Sozialstunden normal abarbeiten lassen, käme dies einer Arbeitsbezahlung mittels ALG II - Leistungen durch den Steuerzahler gleich, der Strafcharakter des Urteils ginge verloren. Bei Haftantritt würde die Arge Geld sparen, weil zunächst der Regelsatz entfällt sowie die Krankenversicherung, Versorgung würde nämlich durch die JVA gewährleistet. Und wenn die Haftdauer länger als 6 Monate andauern würde, entfiele auch die Mietzahlung, hier steht also ein deutliches Einsparpotential im Raume, die Versuchung, jemandem den Saft abzudrehen, ist schon enorm und das muss auch der von Haft Bedrohte sehen und sich der Situation anpassen. Das hier dann der Steuerzahler blutet, nämlich über die Haftkosten insgesamt, ist eine andere Sache. Um wieviele Arbeitsstunden geht es ?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#5
| |||
| |||
| es geht um 540 stunden...die er bis märz definitiv nicht schaffen würde... |
|
#6
| ||||
| ||||
| Zitat:
Da kann man nur mit der zuständige Stelle (Staatsanwaltschaft reden, wie man das handhabt. Wie lange würde denn die Haft dauern?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#7
| |||
| |||
| die dürfen 6 stunden pro tag arbeiten...die haftzeit würde 90 tage dauern...das andere problem iss das dann de bewährung die er noch hat widerrufen wird und er bis 2013 in haft geht...die arbeitsstunden sind was anderes... |
|
#8
| ||||
| ||||
| Hier steht natürlich einiges auf dem Spiel. Die Arge kann "erlaubte Ortsabwesenheit" gewährern, das sind immerhin 21 Tage pro Jahr. Wenn die Staatsanwaltschaft die Sozialstunden verstärkt auf die Samstage und Sonntage legt, wäre da auch etwas zu bewirken. Wenn es möglich wäre, die Sozialstunden in die Abendstunden zu verlegen, würde dies der Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt keinen Abbruch tun. Selbst tagsüber sollten Sozialstunden möglich sein, denn schliesslich ist jedem Bürger auch ein Ehrenamt möglich, sofern dies seine Verfügbarkeit nicht beeinträchtigt. Mein Vorschlag wäre, dass man mit dem Teamleiter bei der Arge ein Gespräch führen sollte, und dieses Gespräch sollte ein Rechtsanwalt für Sozialrecht, evtl. in der Funktion als Mediator führen, damit sich da Leute auf gleicher Augenhöhe und gleichem intellektuellen Anspruch gegenübersitzen. Bitte lasse uns mal wissen, wie die Sache ausgeht.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#9
| |||
| |||
| werden wir oder werde ich tun...mir iss gestern so ein gedanke gekommen nur weiß ich nicht ob das möglich ist...hab den gedanken gehabt das wenn er so nen euro job auferlegt bekommt, (iss ja meistens nen halben tag) dort die andre hälfte vom tag seine stunden macht...nur weiß ich eben ne ob die das machen oder machen dürfen... Geändert von diesesmuck (05.09.2010 um 08:40 Uhr) |
|
#10
| |||
| |||
| Immer wieder höre und lese ich den gleichen Mist. Man zeige mir bitte ein Gesetz oder ein Gerichtsurteil in dem es heisst, um Hartz IV zu bekommen, muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Man muss mehr als 3 Stunden arbeitsfähig sein. Sollte die Arge darauf bestehen, aus diesem Grunde die Leistungen einzustellen, ist das auch kein Beinbruch, nur etwas Aufwand. In diesem Falle gäbe es ja dann Sozialhilfe. Aber wenn der Quatsch mit dem Arbeitsmarkt stimmen würde, gäbe es auch während einer Reha oder einem Klinikaufenthalt kein Hartz IV, selbst bei einer Maßnahme seitens der Behörde müsste ja dann Hartz IV eingestellt werden. P.S.: Falls mir tatsächlich jemand ein solches Gesetz zeigen kann, in dem steht, man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wäre ich ihr / ihm sehr dankbar. |
| |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Opfer und andere Missverständnisse (Beobachtungen zu Karrierewegen und Hartz IV) | Eauvive | Karriere & Job | 21 | 19.04.2011 03:32 |
| Hartz IV bei Verlust eines 20-Studen Jobs | Katzimir | Hartz IV allgemein | 3 | 09.09.2008 23:15 |
| Hartz IV nach Schlaganfall | reneerft | Arbeitslosengeld ALG II | 1 | 05.08.2008 09:07 |
| Hartz 4 Schaft Armut ! | Crash82 | Hartz IV allgemein | 19 | 14.05.2008 06:09 |