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1600 Zeitarbeitsunternehmen drohen Nachforderungen
Arbeitskräfteverleiher müssen bis zu zwei Milliarden Euro Renten- und Krankenkassenbeiträge nachzahlen, falls das Bundesarbeitsgericht der Zeitarbeitstarifgemeinschaft CGZP die Tariffähigkeit entzieht. Die Forderungen verjähren erst ab 2037.
Bis zu 1600 Zeitarbeitsunternehmen müssen mit Milliarden-Nachforderungen der Sozialversicherungen rechnen, falls das Bundesarbeitsgericht (BAG) am kommenden Dienstag der Zeitarbeitstarifgemeinschaft CGZP die Tariffähigkeit entzieht. Dies erfuhr die WirtschaftsWoche aus Kreisen der Sozialversicherungsträger. Bis zu zwei Milliarden Euro Renten- und Krankenkassenbeiträge müssten die Unternehmen nachzahlen, schätzt der Münsteraner Arbeitsrechtsprofessor Werner Schüren. Bei 1600 betroffenen Unternehmen wären das pro Zeitarbeitsfirma 1,25 Millionen Euro. Verjähren würden die Nachforderungen erst nach 30 Jahren – je nach Beginn der Verjährungsfrist frühestens 2037.
Die CGZP ist eine Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften, die 2002 gegründet wurde und mit Stundenlöhnen unter fünf Euro die großzügigeren Zeitarbeitstarifverträge der DGB-Gewerkschaften unterboten hat. Ihre Flächen- und Haustarifverträge wurden von den 1100 Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister und von hunderten weiterer Zeitarbeitsunternehmen genutzt. Angewandt haben die CGZP-Tarife auch umstrittene Zeitarbeitsunternehmen wie der Arbeitskräfteverleiher Meniar, der der Drogeriekette Schlecker nahestand. Sozialkassen-Nachzahlung: 1600 Zeitarbeitsunternehmen drohen Nachforderungen - WirtschaftsWoche |
Ich bin froh, das wir (noch) so unabhängige Gerichte haben!!!