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#1
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| Hallo Folgendes zu meinem Fall: Dies ist nun die 3. Woche, die Ich Krank zu Hause verbringen muss, weil Ich schwere Probleme mit meinem Fuß habe. In der Zwischenzeit sind von der Baustelle, die Ich betreue, Unterlagen abhanden gekommen, und natürlich wurde Ich dafür verantwortlich gemacht. Da Ich mich allerdings im Krankenstand befinde und kaum gehen kann, konnte Ich die Unterlagen nicht neu anfertigen, da Ich dafür viel gehen müsste. Nun will mein Chef mir dafür 28 Stunden abziehen, die 2 andere Kollegen damit verbracht haben, die Unterlagen wieder zu vervollständigen. Darf mein Chef das, da Ich ja nichts für das verschwinden der Unterlagen kann und ja nachweislich Krank bin? Des Weitere habe Ich deswegen 2 Abmahnungen bekommen, wegen dem gleichen Thema, allerdings sind diese am selben Tag bei mir eingegangen und konnte so nicht auf die erste reagieren. Ist dies auch erlaubt? MfG |
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#2
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| Ich rate dazu, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Der Aufwand lohnt sich, weil bei der dritten Abmahnung üblicherweise die Kündigung folgt und du beim Arbeitslosengeld mit einer dreimonatigen Leistungssperre zu rechnen hättest. ich halte die Vorgehensweise des Arbeitgebers für nicht rechtmässig, weder hinsichtlich des Lohnabzuges noch hinsichtlich der zwei Abmahnungen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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Kiwi_89 (23.03.2011) | ||
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#3
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| Hallo Danke für die schnelle Rückantwort. Werde mich dann mal auf dem Weg zum Gericht machen zwecks Beratungsbeihilfeschein und dann einen RA aufsuchen. Ausserdem wurde in einer Abmahnung Kritisiert, dass Ich über mein Mobiltelefon nicht erreichbar sei und die Anrufe sogar abgeblockt hätte, was jedoch kein Wunder ist, da es momentan Defekt ist. Bin Ich irgendwo Vertraglich oder sonst gebunden, im Krankenstand erreichbar zu sein? Habe schon eine Seite gefunden wo stand, dass Krank nicht gleich Hausarrest heißt und der Gelbe Schein meinem AG ausreichen muss. MfG Geändert von Kiwi_89 (23.03.2011 um 22:55 Uhr) Grund: Was vergessen |
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#4
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| Zitat:
Wenn im Arbeitsvertrag keine Erreichbarkeit vereinbart ist, sehe ich da keine Verpflichtung, 24/7 erreichbar zu sein.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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Kiwi_89 (23.03.2011) | ||
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#5
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| So war heute beim Anwalt un erläutere meinen Fall mal genauer: 3.3.2011: 1. Abmahnung wegen überziehen der Pause um 5 Minuten Laut Anwalt nur Grund für eine Ermahnung und keine Abmahnung 22.3.2011: 2. Abmahnung vom 17.3.2011(!) zusammen mit einer 3. Abmahnung vom 22.3.2011 in beidem der selbe Grund angegeben: Laut Anwalt ungültige Abmahnungen wegen Grund und bei der 2. wegen stark verspäteter Abgabe. 23.3.2011: Fristlose Kündigung wegen keiner Reaktion auf die Abmahnungen. Wie soll Ich auch, wenn die Abmahnungen am Abend zuvor erst bei mir eintrafen, darauf reagieren, wenn Morgens schon die Kündigung im Briefkasten liegt. Daraus folgt: Kündigung unwirksam und wird jetzt zum 6.3. gekündigt. Meine Situation: Ich habe schon2 Stellen in Aussicht. Muss nur noch auf Rückantworten warten. Und Morgen steht der gang zur berühmt berüchtigten Agentur für Arbeit an. MfG PS: Mein Anwalt fand das Verhalten von meinem Ex-Arbeitgeber recht Amüsant und höchst rechtswidrig. Die Klage geht schnellstmöglich zu Gericht ohne vorherige Aussergrichtliche Einigung. Geändert von Kiwi_89 (23.03.2011 um 22:55 Uhr) Grund: vergessen |
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